Meine Schwiegereltern waren letztens für ein Wochenende in einem Hotel und haben ihr Auto auf dem hoteleigenen Parkplatz geparkt.
Der ist aber frei zugänglich und prompt wurden dort in einer Nacht einige Autos aufgebrochen und auch Sachen daraus gestohlen.
Die Autoversicherung meiner Schwiegereltern verweisen jetzt darauf, dass das Hotel eine Obhutspflicht hat und diese sich auch auf das Auto bezieht.
Gilt das aber auch dann, wenn der Parkplatz ausdrücklich nicht bewacht und frei zugänglich ist?
Oder ist man dann selbst verantwortlich für die Sicherheit des Autos?