Forum Sonstige Finanz-Themen - Sonstiges rund um Finanzen; Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. ...
| |||||||
| Registrieren | Heutige Beiträge | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. Wer kann mich diesbezüglich aufklären? Bedanke mich für eure Mühe. Gruß, Petra |
|
| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
ich habe gehört, man soll auf jeden Fall Einspruch einlegen. und dabei auf die bisherigen Gerichtsurteile verweisen. Du kannst auch Einspruch einlegen, wenn bei dir noch Steuerbescheide offen sind. Das Verfahren bezüglich des Solidaritätszuschlags ist vor einem obersten Bundesgericht anhängig. Daher unbedingt Einspruch einlegen und ein Ruhenlassen. bis zur höchstrichterlichen Entscheidung beantragen. Gruß, Sarah | |
|