Krank bei selbständigkeit

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  1. Avatar von SHenry
    SHenry ist offline
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    Standard Krank bei selbständigkeit

    Hallo Zusammen,

    ich bin selbständig. Jetzt kam für mich die Frage auf, was ist, wenn ich mal längere Zeit (<6 Mon.) krank bin und wirklich nicht arbeiten kann.

    Welche Versicherung oder ähnliches kann ich abschließen, damit mein die finanzielle Situation etwas entspannter ist. Mir ist da jetzt nur das Krankentagegeld in den Sinn gekommen. ABer wenn ich das richtig verstanden haben, zahlen die nur um die 300€.

    Vielen Dank für eine Info!

    BG

    Stefan Wildschütz

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Krank bei selbständigkeit

    Wenn du gesetzlich versichert bist und daraus die 300€ bekommen würdest, musst du dich mit einer privaten Zusatzversicherung absichern die dir das fehlende Netto in dem masen auffüllt dass es deiner Meinung nach ausreicht. Gesetzlich bekommst du 70% des Bruttos max aber 90% des normalen Nettos

    Wenn du privat Versichert bist musst du deine Versicherungsbausteine so anpassen dass du ausreichend Netto hast. Das führt dann aber wahrscheinlich zu höheren Beiträgen

  3. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Krank bei selbständigkeit

    Hallo,
    keine Ahnung wo Ihre 300,- Euro herkommen.

    Abhängig davon als was Sie selbständig sind gibt es in der Tat meistens nur die Krankentagegeldversicherung.

    Als gesetzlich Versicherter können Sie gegen 0,6 % Beitragszuschlag bei Ihrer GKV Krankengeld beantragen. Das gibt es ab der 6. Woche, es ist ein Wahltarif (3 Jahre Bindungsfrist) und es gibt, in Anhängigkeit Ihres Einkommens, max. etwas über 90,- Euro am Tag, das Ganze natürlich ohne Gesundheitsfragen.

    Alternativ (oder zusätzlich) können Sie eine private Zusatzversicherung (Krankentagegeld) abschliessen, dann mit Gesundheitsprüfung. Bei dieser können Sie die Karenzzeit (i.d.R. frühestens nach 3 Wochen) und die Höhe selbst bestimmen. Allerdings werden ab einer gewissen Höhe Einkommensnachweise verlangt, und beliebig hoch können Sie das KTG natürlich auch nicht wählen.
    Bitte beachten Sie das auch bei Krankentagegeldtarifen (privat) es deutliche Unterschiede in den Bedingungen gibt, insbesondere was das Kündigungsrecht des Versicherers betrifft.

    Als privat Versicherter gibt es diese Möglichkeit im Rahmen Ihrer PKV natürlich auch, als zusätzlichen Baustein.

    Eigentlich für Freiberufler entwickelt, aber inzwischen auch für bestimmte Selbständige verfügbar, gibt es auch noch eine sogenannte Praxisausfallversicherung. Bitte nicht an dem Wort "Praxis" stören, dieses Produkt kommt ursprünglich aus dem Ärzte-Bereich.
    Das kann aber hier nicht weiter ausgeführt werden. Nur soviel, es funktioniert so ähnlich wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, allerdings nicht bei Feuer-, Einbruch- und ähnlichen Schäden sondern bei Arbeitsunfähigkeit (=krank geschrieben).

    VG,

  4. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Krank bei selbständigkeit

    Hinsichtlich der Karenzzeiten sieht es schon noch ein wenig komfortabler aus. Die Gesetzliche bietet auch einen Tarif mit Leistung ab dem 22.Tag an.

    Bei den Privaten ist die aktuell niedrigste Karenzzeit sieben Tage. Aber natürlich: Desto früher da eine Zahlung einsetzen soll, desto höher ist der Beitrag.

    Wenn sie privat vollversichert sind empfiehlt sich ein Krankentagegeld beim selben Anbieter zu wählen, da dort auf eine Kündigungsmöglichkeit vom Versicherer verzichtet wird. Im anderen Fall hat eine Gesellschaft die Möglichkeit ihnen die Kündigung nach einem Leistungsfall auszusprechen in den ersten drei Jahren nach Beginn.

    Aber wenn sie mögen, Herr Wildschütz, können sie gerne ihre konkrete Situation schildern. Dann können wir es natürlich auch auf den Punkt bringen.

  5. Avatar von RudesnWold
    RudesnWold ist offline

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    Standard AW: Krank bei selbständigkeit

    ich denke, dass du bei deiner privaten KV das Tagegeld mitbestellen solltest, da bekommst du je nach Versicherung ab der 2. Woche dein Durchschnittsgehalt ausgezahlt

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