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Krankenversicherung bei Auslandsreisen - Was ist zu beachten?

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Alt 06.01.2009, 00:23   #1
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Standard Krankenversicherung bei Auslandsreisen - Was ist zu beachten?

Die gesetzliche Krankenkasse bietet nur in Ländern Versicherungsschutz, mit denen Abkommen zur sozialen Sicherheit besteht. In anderen Ländern wird Ausländern in der Regel der gleiche -und nicht mehr- Versicherungsschutz gewährt, den die Einwohner des jeweiligen Landes auch bekommen. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Sie selbst tief in die Tasche greifen müssen. In den meisten Ländern besteht eine Selbstbeteiligung bis zu 30 %, selbst im europäischen Raum. Abgesehen von der Tatsache, dass mit vielen Ländern kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist selbst in Fällen des Bestehens eines Abkommens nicht sichergestellt, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall auch den Transport in die Heimat einschließt. Auch wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, sollten Sie bei Auslandsreisen unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Bei Auslandsreise-Krankenversicherungen stehen Ihnen mehrere Alternativen, wie z.B. Tagespolicen oder Jahrespolicen, zur Verfügung. Wenn absehbar ist, dass Sie jährlich über 14 Tage im Ausland verbringen, so empfehlen wir eine Jahrespolice abzuschließen. Eine solche Versicherung, die Sie jährlich ca. 8,- Euro extra kosten wird, sollte zu verkraften sein. Vergessen Sie bitte nicht, dass bei jeder Reise die maximale Versicherungsdauer 6 oder 8 Wochen beträgt. Diese Fragen sollten im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden. Für den Fall, dass sie über dieses Zeitfenster hinaus im Ausland verweilen möchten, empfiehlt es sich diese zeitliche Grenze vorab entsprechend zu verlängern. Eine Jahrespolice gibt Ihnen die Möglichkeit im Jahr so viele Auslandsreisen zu unternehmen, wie Sie möchten.

Versicherern, die im Krankheitsfall im Ausland den Transport nach Deutschland von der medizinischen Notwendigkeit und einem entsprechenden ärztlichen Gutachten abhängig machen, sollten Sie gleich aus dem Wege gehen. Denn wenn einmal ein solcher Fall eintreten sollte, wird es nicht einfach sein diese Bedingungen zu erfüllen. Außerdem hat diese Bedingung auch etwas Paradoxes inne. Denn auf der einen Seite sollen Sie so schwer krank sein, dass eine Behandlung vor Ort nicht möglich ist und auf der anderen Seite sollte es Ihnen auch so gut gehen, dass der Arzt es für möglich hält, dass Sie unter Umständen einen langen Transportweg problemlos überstehen. In der Regel allerdings wird ein Transport in die Heimat von den Ärzten im Gastland nicht befürwortet, da dies mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden ist.

Daher sollten Sie sich für eine Versicherung entscheiden, bei der die Kosten für einen Rücktransport bei medizinischer und wirtschaftlicher Vertretbarkeit übernommen werden. Im Vergleich zu den oben aufgeführten Bedingungen sind diese wesentlich einfacher zu erfüllen. Der Transport eines Kindes z. B. ist deshalb schon vertretbar, weil es zuhause die Unterstützung der Eltern hat und dadurch die Erwartung einer schnelleren Genesung gegeben ist.

Zuvor gab es eine Klausel, nach der kein Versicherungsschutz gewährt wurde, wenn ein in Deutschland lebender Ausländer in sein Heimatland gereist war und er dort behandelt werden musste. Diese Klausel wurde durch den Bundesgerichtshof untersagt. Falls Sie in der Versicherungspolice ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung dennoch so eine Klausel entdecken sollten, schalten Sie umgehend die Verbraucherzentrale Bundesverband ein, damit dieses unrechtmäßige Vorgehen der Versicherungen untersagt werden kann.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband sollte auch dann eingeschaltet werden, wenn die Versicherung eine Klausel verwendet, nach der Kosten für Behandlungen, die vor Reiseantritt schon hätten behandelt werden sollen, nicht übernommen werden. Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof ebenfalls untersagt.

Diejenigen, die auch dienstlich Auslandsreisen unternehmen, sollten Versicherungen aus dem Wege gehen, die überhaupt keinen bzw. z. B. nur für die ersten acht oder zehn Tage Versicherungsschutz bieten. Zu dieser Klausel gibt es bundesweit unterschiedliche Urteile. Auch wenn die gegenwärtige Rechtsprechung gegen die Verwendung dieser Klausel ist, sollten Sie vorsichtig sein und Versicherungen meiden, die dennoch auf dieser Klausel bestehen.
Ebenso sollten Versicherungen gemieden werden, die erst zahlen nachdem die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hat. Vor allem privat Versicherte sollten diese Klauseln meiden.

HUK z. B. bietet gute Versicherungsbedingungen. Asstel, Berlin-Kölnische, Barmenia und Europa sind eher passabel während LVM und ADAC in Sachen Rücktransport akzeptabel sind.
__________________
Gruss
admin
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auslandsreise, auslandsreisen, auslandsschutz, krankenversicherung, versicherungsschutz
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