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Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

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Alt 18.10.2009, 20:33   #1
Barbaros
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

Hallo!!

Wenn ein Haus mit Garten vermietet wurde, kann der
Vermieter sogar Schadenersatz anfordern, wenn der
Garten nicht gepflegt wird?

Ich bitte um Rat.

Besten Dank im voraus.

MfG

Barbaros
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Alt 19.10.2009, 00:18   #2
Hunke
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

Ja, wenn der Mietvertrag sich auf Haus und Garten beruht, also auch Gartenpflege mit steht, dann natürlich. Wenn der Mieter den Garten nicht pflegt und der Vermieter extra den Garten pflegen muss und jemanden beauftragen muss dazu, kann er die Rechnung von seinem Mieter verlangen.

Hunke
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