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Steuerliche Anerkennung der Krankenversicherungsbeiträge

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Alt 15.01.2010, 12:04   #1
KonsulKnete
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Steuerliche Anerkennung der Krankenversicherungsbeiträge

Hallo alle miteinander!

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Krankenversicherungsbeiträge ab dem nächsten Jahr steuerlich anerkannt werden. Was heißt das genau für mich? Muss ich mir jetzt alle meine Abrechnungen vornehmen, wenn ich meine Steuererkärung verfasse und dort die abgeführten Beiträge irgendwo eintragen? Oder wird das direkt bei der Abführung der Steuer durch den Arbeitgeber schon berücksichtigt? Andernfalls bin ich ja auf jeden Fall gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben. Viele Singles machen das ja überhaupt nicht. Wer kann mir Genaues berichten?
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Alt 05.02.2010, 15:18   #2
Fuchs
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Steuerliche Anerkennung der Krankenversicherungsbeiträge

Künftig können Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige deutlich mehr absetzen:

1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte und
2.800 Euro (Selbstständige).


Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen,
Unfallversicherungen , Lebensversicherungen und freiwillige Pflegeversicherungen sind künftig
ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der Höchstbetrag durch
Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.
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