Forum Kündigungen und Widerruf von Versicherungen - Versicherungen - Informationen; Für Versicherungsverträge, die nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden: Sämtliche Verträge können zum Ende des 5. Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von ...
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![]() | Für Versicherungsverträge, die nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden: Sämtliche Verträge können zum Ende des 5. Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Für Versicherungsverträge, die nach dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden: Bei Beitragserhöhung können Sie innerhalb von einem Monat nach Mitteilungseingang den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung gilt dann aber frühestens ab dem Datum, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Änderungen des Steuersatzes sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Ebenso gilt dieses Kündigungsrecht nicht, wenn mit der Beitragserhöhung auch der Versicherungsschutz erhöht wurde. |
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| Stichworte |
| kündigung, widerrufsrecht |
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