Hi,
Ich habe ein paar Probleme mit meinem Kartenkonto. In den AGB der Bank steht explizit,dass die monatlichen Zinsen bei Teilzahlung 1,17% betragen. Weitere Kosten würde nicht enstehen. Nun wurde mir ein m.E. viel zu hoher Betrag abgebucht,mit der Begründung, es würden keine Zinsen auf das Saldo per Rechnungsstellung erhoben,sondern ein durchschnittlicher,monatlicher Sollsaldo ermittelt und hierbei die Zinsen aufgeschlagen.
Die Formel lautet so: (monatlicher,durchschnittlicher Sollsaldo x 14,04% x 32 Tage) / (365 x 100) = Finanzierungsgebühr
In den AGB ist die Formulierung durchschnittlicher,monatlicher Sollsaldo allerdings nur beim Versicherungsschutz erwähnt und explizit nicht bei dem Unterpunkt Teilzahlungen. Meine Frage lautet daher,ob dies ein normaler Vorgang und üblich ist?

Lieben Gruß