Müssen bei Frage zu Sparkassen Girokonto für de Sohn immer beide Elternteile hin?

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  1. Avatar von axelku
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    Standard Müssen bei Frage zu Sparkassen Girokonto für de Sohn immer beide Elternteile hin?

    Hallo,
    ich habe ine kleines Problem.
    Ich wohne in Hessen und mein 17jähriger Sohn in Berlin bei seiner Mutter. Wir haben beide das Sorgerecht und auch beide für sein Girokonto bei der Sparkasse Berlin unterschrieben.
    Nun wurde sein Konto gesperrt(mit dem Geld was noch drauf ist),aber den Grund bekommt man nur bei einem persönlichem Termin.
    Da meine Ex-Lebensgefährtin schon gute 2 Wochen schwerer krank ist,wollte ich mit meinem Sohn nächste Woche zu der Berliner Sparkasse(heisst für mich 800km fahren hin und zurück) da ich dann Urlaub habe und nun erzählen die mir am Telefon das ich zum Termin nur mit meiner Ex auftauchen brauche weil die mir allein mit meinem Sohn keine Auskunft geben.
    Was mich wundert ist,das vor 2 Wochen meine Ex mit ihm einen Termin hatte,aber da erkrankte,und der haben sie nichts davon gesagt das ich dabei sein muss.
    Ist es richtig das beide Elternteile dabei sein müssen,wie gesagt geht es um eine Information warum das Konto gesperrt ist.
    Gruss Axel

    PS:
    keine Ahnung warum es gesperrt ist

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Müssen bei Frage zu Sparkassen Girokonto für de Sohn immer beide Elternteile hin?

    Hey,

    nun ja, dass ist eine Schwere Sache.

    Grundsätzlich gilt, dass alle mit einem Sorgerecht mitbestimmen können und somit müssen natürlich beide Anwesend sein. Alternativ müsste eigentlich auch eine Vollmacht gehen, wenn min. einer mit dem Sorgerecht Anwesend ist.

    So sieht es zumindest Rechtlich aus... Ob ihre Bank mit einer Vollmacht von ihrer Ex Frau / Freundin zufrieden ist, dass müssen sie telefonisch erfragen.

    Was die Kontosperre angeht... nun ja, eine Bank kann ein Konto nicht mal einfach von heute auf morgen sperren, dafür muss schon enorm gegen die AGB verstoßen wurden sein bzw. die Staatsanwaltschaft ordnet das an.

    Haben Sie den keine Kontoauszüge von dem Konto zur Hand? Vielleicht sieht man da ungewöhnliche Zahlungsvorgänge? Es kann ja wahrlich alles sein, ihr Sohn kann mehrfach mit EC-Karte gezahlt haben obwohl keine Deckung drauf ist oder ist im Internet auf irgendeine Geldwäsche Mail rein gefallen? Die Varianten sind zu verschieden um dazu etwas zu sagen.

    lg escorpio

  3. Avatar von axelku
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    Standard AW: Müssen bei Frage zu Sparkassen Girokonto für de Sohn immer beide Elternteile hin?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Hey,

    nun ja, dass ist eine Schwere Sache.

    Grundsätzlich gilt, dass alle mit einem Sorgerecht mitbestimmen können und somit müssen natürlich beide Anwesend sein. Alternativ müsste eigentlich auch eine Vollmacht gehen, wenn min. einer mit dem Sorgerecht Anwesend ist.

    So sieht es zumindest Rechtlich aus... Ob ihre Bank mit einer Vollmacht von ihrer Ex Frau / Freundin zufrieden ist, dass müssen sie telefonisch erfragen.

    Was die Kontosperre angeht... nun ja, eine Bank kann ein Konto nicht mal einfach von heute auf morgen sperren, dafür muss schon enorm gegen die AGB verstoßen wurden sein bzw. die Staatsanwaltschaft ordnet das an.

    Haben Sie den keine Kontoauszüge von dem Konto zur Hand? Vielleicht sieht man da ungewöhnliche Zahlungsvorgänge? Es kann ja wahrlich alles sein, ihr Sohn kann mehrfach mit EC-Karte gezahlt haben obwohl keine Deckung drauf ist oder ist im Internet auf irgendeine Geldwäsche Mail rein gefallen? Die Varianten sind zu verschieden um dazu etwas zu sagen.

    lg escorpio
    Vollmacht reicht nicht wurde mir am Telefon gesagt.Nein Kontoauszüge hae ich nicht vorliegen.Staatsanwaltschaft?Dann gehe ich aber davon aus wenn irgendwas nicht stimmen würde das er von dort Post bekommen hätte und sich die Staatsanwaltschaft nicht darauf verlääst das eine Sparkasse das klärt.

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Müssen bei Frage zu Sparkassen Girokonto für de Sohn immer beide Elternteile hin?

    Zitat Zitat von axelku
    Vollmacht reicht nicht wurde mir am Telefon gesagt.Nein Kontoauszüge hae ich nicht vorliegen.Staatsanwaltschaft?Dann gehe ich aber davon aus wenn irgendwas nicht stimmen würde das er von dort Post bekommen hätte und sich die Staatsanwaltschaft nicht darauf verlääst das eine Sparkasse das klärt.
    Das war ein Beispiel, dass die Staatsanwaltschaft (via. Richter) eine Kontosperre einrichten lässt. Und Post gibt es in so einem Fall natürlich von der Polizei aber das kann je nach Wohnort (gerade Berlin) Monate bis Jahre dauern. (Justiz vollkommen überlastet).

    Aber wir vollen den Teufel nun auch nicht an die Wand malen @ Staatsanwalt... es kann auch was ganz anderes sein!

    Na wenn die Bank die Vollmacht nicht anerkennt (was für mich unerklärlich ist), kannst du nichts daran ändern.

    Das Problem ist ja, dass man 800km fahren muss und wenn die Bank dann jegliche Auskunft verweigert, obwohl sie diese geben müssten, ist man trotzdem umsonst hin gefahren und sie haben keine Auskunft erhalten.

    Am besten mal mit dem Vorgesetzen des Kundenberaters sprechen (telefonisch) und ihm die Situation mit Krankheit der Ex Frau / Freundin erklären und ihn fragen, wieso eine Vollmacht den nicht ausreicht... zumal dies Gesetzlich vollkommen legitim ist.

    lg escorpio

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