Geringfügige Beschäftigung - Krankenversicherung

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  1. Avatar von obelix
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    Standard Geringfügige Beschäftigung - Krankenversicherung

    Hallo,

    vielleicht können mir die Spezialisten hier im Forum Hinweise und Lösungsvorschläge aufzeigen. Im privaten Bekanntenkreis wurde dieses Thema diskutiert.

    Ist-Situation:
    ER = 62 Jahre, verheiratet, keine Kinder, Angestellter, Verdienst deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, Beihilfeberechtigt und 50% Private Krankenversicherung für die Restkosten. Voraussichtlicher Rentenbeginn in ca. drei Jahren.

    SIE/Ehefrau = 50 Jahre, keine Kinder, Angestellte, Jahresverdienst ca. 9.000 Euro, Krankenversicherung schon immer "gesetzlich", gesetzlicher Rentenbeginn in ca. 17 Jahren.


    Fragen zu Folgesituationen:


    1. SIE möchte sofort aufhören zu arbeiten.

    Wie kann die Krankenversicherung am Kostengünstigsten gelöst werden?

    [a) Nach meinen Kenntnissen kann sich diese Frau weiterhin freiwillig in der gesetzlichen KV weiterversichern; dabei wird dann allerdings das Einkommen des Ehegatten für die Berechnung des Beitrages zugrunde gelegt => teuer in Relation zur der jetzigen Ist-Situation. Wie ändert sich dieser Beitrag, wenn ER in Rente geht?

    b) Eine private Krankenversicherung dürfte aufgrund einer Vorerkrankung nur mit hohen Risikozuschlägen machbar sein.
    ]


    2. SIE möchte/kann weiterhin (nur) eine geringfügige Beschäftigung (450 Euro ab 2013) ausüben.

    2a. SIE übt zwei geringfügige Beschäftigungen, z. B. mit insgesamt 500 Euro monatlich, aus. KV? Steuerlich?

    3. SIE wird aufgrund von 'Krankheit' ab sofort/nächstes Jahr 'Renterin'.
    Rente bei 100% Erwerbsunfähigkeit, zuzeit, ca. 900 Euro.
    (=> kann/darf SIE zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben?)


    Wie geschrieben, geht es in allen Fällen um die möglichst kostengünstigste Krankenversicherung für SIE. Falls zusätzlich steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt oder wichtig sein sollten, bitte, sofern bekannt, ebenfalls nennen.

    Die Rentenhöhe für SIE kann grundsätzlich außen vor bleiben, wichtig(er) ist die Krankenversicherung.


    Ich hoffe, ich konnte den Fall einigermaßen deutlich darstellen. Mich interessiert dieses 'komplexe Thema'. Die 'Betroffenen' hatten sich auch bereits persönlich bei den eigenen KV erkundigt und - mehr oder weniger - die [obigen] Auskünfte erhalten.Falls weitere Informationen oder Daten benötigt werden, kann ich versuchen diese zu erhalten.

  2. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Geringfügige Beschäftigung - Krankenversicherung

    Wenn Sie gesetzlich EU Rente bekommt wird der Beitrag zur GKV aus dieser Rente gezahlt mit Zuschuss aus dieser gesetzlichen EU . Dann bleibt das Einkommen des Mannes außen vor - ergo günstig. Sie darf dann auch noch einer kleinen Nebenbeschäftigung nachgehen - Achtung! EU heißt für sie sie kann keine Arbeit mehr ausüben die 3 Stunden oder länger täglich ausgeführt wird.

    Da Ehemann offensichtlich Beamer kann Ehefrau bei keinem SOV Einkommen als berücksichtigungsfähige Ehefrau aufgenommen werden. Ist dies vom Berater durchgerechnet worden ? Sind dann nur 30 % Ergänzung über PKV abzusichern. Manche Versicherer haben dafür " Öffnungsklauseln" und schlagen dann bei den Zuschlägen für bestehende Vorerkrankungen nur moderat zu.

    Wenn er in Pension geht wird dieses "Einkommen" zu Grunde gelegt sollte sie kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder Rente erzielen.

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: Geringfügige Beschäftigung - Krankenversicherung

    Danke für die Antwort; geht doch.

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Da Ehemann offensichtlich Beamter kann Ehefrau
    bei keinem SOV Einkommen als berücksichtigungsfähige Ehefrau aufgenommen werden. Ist dies vom Berater durchgerechnet worden ? Sind dann nur 30 % Ergänzung über PKV abzusichern. Manche Versicherer haben dafür " Öffnungsklauseln" und schlagen dann bei den Zuschlägen für bestehende Vorerkrankungen nur moderat zu.
    Ist zumindest angesprochen und kurz vorgerechnet worden. Aufgrund der Vorerkrankungen nicht einfach, aber eine konkrete Aussage diesbezüglich steht noch aus.

    Hier schließt sich die grundsätzliche Frage an, ob - sofern es sich rechnet - auf jeden Fall versucht werden sollte, die Ehefrau in die PKV reinzubekommen. Auszuschließen ist, dass die Ehefrau bis zu ihrem Renteneintritt (in ~17 Jahren) sozialversicherungspflichtig bleibt.

    Ach so, zurzeit ist sie ja noch SOV, allerdings krankgeschrieben. Wann könnte sie - sofern überhaupt eine Aufnahme zu annehmbaren Kosten erfolgt - in die PKV wechseln (Arbeitslosigkeit?)?

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Geringfügige Beschäftigung - Krankenversicherung

    Da sie derzeit noch einer sozialversicherungspflichtigenb tätigkeit , wenn auch krank geschrieben - ausübt wäre sie nach ende des Krankengeldes was?

    Kündigt der Arbeitgeber- gibt es erstmal ALG 2 - damit immer noch GKV


    Ob es Sinn macht sie in die PKV zu bringen - ist pauschal gar nicht so leicht zu beantworten. Ich bin Anhänger der PKV - da sie unabhängig vom Einkommen gerechnet wird und die vereinbarten Leistungen auch immer Bestand haben. Das ist bei der GKV ja leider anders

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