Krankenkassenbeiträge Rückrechnung

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  1. Avatar von roterkussmund
    roterkussmund ist offline
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    Standard Krankenkassenbeiträge Rückrechnung

    Guten Morgen,

    seit 2000 bin ich Witwe und bekomme eine Witwenrente in Höhe von 200 Euro über diese werden auch meine Krankenkassenbeiträge bezahlt.

    Ab Mitte Juni 2007 bin ich zusätzlich als Kleinunternehmerin tätig mit monatlich 250-300 Euro dazuverdienst.

    Irgendwo habe ich gelesen, dass ich für meinen zusätzlichen Verdienst ebenfalls Krankenkassenbeiträge bezahlen muss. Ich bin jetzt sehr erschrocken.


    1. stimmt das wirklich
    2. wieviele Jahre kann die Krankenkasse rückberechnen

    Im Übrigen habe ich von meiner Krankenkasse nie etwas ausfüllen oder nachweisen müssen. Es kam auch nichts als ich für mein Zahnimplatat einen Zuschuss beantragt habe.

    Hier noch Eckdaten: bin weibl. 50 Jahre alt habe zwei Kinder die selber über ihre Waisenrente Krankenversichert sind. Die Rentenstelle bekommt jedes Jahr eine Kopie meines Steuerbescheides.

    Vielen Dank

  2. Avatar von Kasamia
    Kasamia ist offline

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    Standard AW: Krankenkassenbeiträge Rückrechnung

    Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Sofern Sie in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, werden nur die Beiträge aus der Rente berechnet. Allerdings ist die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht gegeben, wenn Sie Ihre Einnahmen überwiegend aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehen. Bei den genannten Einkommenshöhen wären Sie damit nicht mehr in der KVdR versichert. In diesem Fall müssten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichern. Beiträge sind dann aus sämtlichen Einnahmen zu berechnen, wobei Sie aufgrund Ihrer Rente einen Beitragszuschuss von der Rentenkasse erhalten.

    Die Krankenkassen kann Beiträge nur im Rahmen der Verjährungsfristen (4 Jahre) nachberechnen.

    Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

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