Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

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  1. Avatar von royce
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    Standard Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

    Hallo Community, im Jahr 1999 habe ich meine Hypothek mit 10 jähriger Zinsbindung aufgenommen. Im Jahr 2007 habe ich per Vorwarddarlehen die Anschlussfinanzierung wieder mit 10 jähriger Zinsbindung realisiert, welche also 2017 laut Vertrag endet. Meine Frage: Habe ich das grundsätzliche Recht auf Vertragsauflösung nach Ablauf der zehn Jahre Zinsbindung, durch den neuen Vertragsabschluss (2007) verwirkt, oder besteht dieses Recht immer wenn die ersten zehn Jahre vergangen sind? Schon mal Dank

  2. Avatar von Torian
    Torian ist offline

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    Standard AW: Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

    Durch den Abschluss von einem neuen Darlehensvertrag beginnt die 10-Jahres-Frist wieder von vorne. Für 10-jährige Zinsbindungsfristen ist das Recht zur Kündigung nach 10 Jahren also völlig irrelevant!

  3. Avatar von adam-herzog
    adam-herzog ist offline

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    Standard AW: Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

    du kannst den Kredit bei der Bank doch auch außerhalb der Zinsbindung kündigen - musst eben mit der Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.
    Aber ich verstehe nicht ganz: willst du deinen aktuellen Kredit umschulden oder einfach vorzeitig tilgen?

  4. Avatar von royce
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    Standard AW: Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

    Es geht um vorzeitige Tilgung.Das mit der Vorfälligkeit ist schon klar.Es ging nur um die Frage ob nach Ablauf der ersten 10 Jahre grundsätzlich ein schaden-freies Kündigen möglich ist oder nicht, egal was ich danach abschließe.
    Torian hat da schon deutlich geantwortet.
    Aber bei Durchsicht meines Darlehensvertrages konnte ich in keinster Weise auch nur annähernd so etwas wie den Hinweis auf eine Widerspruchsfrist finden. Vielleicht kann ich in diesem Falle den sogenannten Widerspruchs-Joker ins Spiel bringen. Hat da jemand Erfahrung?

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kündigung des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung

    Seien sie mir alle nicht böse, aber diese Diskussion um den "Widerspruchsjoker" empfinde ich als viel Wirbel um nichts.

    Nur in den seltensten Fällen kommt ein Widerspruch in Frage, bzw. hat Aussicht auf Erfolg. Man kann es prüfen lassen, ok, aber versprechen sie sich nicht zu viel davon, hier sind die Banken abgesichert, hier gibt es eine klare Rechtssprechung/Rechtslage.

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