Muss man beim Minijob auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

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  1. Avatar von Pete02
    Pete02

    Standard Muss man beim Minijob auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

    Bonjour,

    Bis vor ein paar Jahren hatte meine Frau noch einen ganz normalen Job und hat natürlich auch Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt.
    Seitdem unsere Kinder da sind, hat sie aber gar nicht mehr gearbeitet und war über mich versichert.
    Die Kinder sind jetzt eingeschult und sie könnte sich vorstellen, wieder einige Stunden in der Woche irgendwo berufstätig zu sein.
    Wenn sie nun etwas Passendes findet, muss sie dann auch wieder eigene Beiträge zur Krankenversicherung leisten oder kann sie weiterhin über mich versichert bleiben?
    Wenn sie zahlen muss, wie hoch sind dann schätzungsweise die Beiträge?

  2. Avatar von der graf
    der graf ist offline

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    Standard AW: Muss man beim Minijob auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

    Hallo,
    wenn deine Frau über dich versichert ist, muss sie sich nicht selber versichern. Wenn sie nicht über dich versichert wäre, dann müsste sie einen Beitrag bezahlen.
    Aber um wirklich sicher zu sein, ruf doch einfach mal bei deiner Krankenversicherung an und frag nach, weil ich nicht weiß, ob es da Unterschiede bei den Kassen gibt.
    Grüße

  3. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Muss man beim Minijob auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

    Hallo,

    entscheidend ist, wie hoch das Monatseinkommen der Frau ist. Bis 450 Euro monatlich ist sie selbst nicht (geseztlich) Krankenversichert und zahlt dementsprechend keine Beiträge, da sie über den Ehemann mitversichert ist.

    Ich gehe davon aus, dass der Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Dort können - nicht selbst pflichtversicherte - Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden.

    Beträgt das monatliche Einkommen der Ehefrau mehr als 450 Euro monatlich (bis dahin "geringfügige Beschäftigung") wird sie selbst krankenversicherungspflichtig.

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