Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

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  1. Avatar von Mighty
    Mighty

    Standard Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Hallo hier im netten Finanz-Forum!

    Wir erwarten im nächsten Jahr ein Kind und überlegen uns gerade, wie wir am günstigsten
    unsere Elternzeit aufteilen und legen. Die Finanzen spielen dabei natürlich eine sehr große
    Rolle, da wir ja auf jeden Fall mit einigen Einbußen, auf der anderen Seite aber auch mit
    höheren Ausgaben zu rechnen haben.
    Da wir beide eine Weile zuhause bleiben wollen, interessiert uns auch, wie das dann mit der
    Krankenkasse läuft. Muss derjenige, der dann gerade zuhause ist, für diese Zeit in die
    Krankenkasse des anderen wechseln und nachher wieder zurück?
    Entschuldigt die dumme Frage, aber es ist unser erstes Kind und wir sind noch unerfahren.

  2. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Na dann Glückwunsch und alles Gute!

    Erziehungszeit beträgt 3 Jahre, diese können aufgeteilt werden auch - wenn vorher angekündigt - später einen Teil. (Z.B. wenn Kind eingeschult wird noch mal, kommt dann auf das Alter des Kindes an - siehe auch auf der Hompeage des Bundesfamilienministeriums)

    14 Monate gibt es maximal Elterngeld - dafür müssen beide Eltern den Elternurlaub nehmen. Es ist aber möglich in dieser Zeit bis maximal 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Einen Trick gibt es ganz legal: Mama darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten! In dieser Zeit nimmt Papa die offizielle Elternzeit und geht Teilzeit arbeiten - bekommt dafür entsprechend Elterngeld und Mama ja sowieso Krankenkeld. Danach übernimmt Mama Elternzeit für die restlichen 12 Monate. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit bekommt man nur 12 Monate Elterngeld.
    Wer in Elternzeit bzw. Erziehungszeit ist ist kostenfrei gesetzlich in seiner Krankenkasse weiterversichert. Kind kann kostenfrei mitversichert werden. Wer Privat versichert ist hat dieses Privileg nicht und wenn auch nichts entsprechendes versichert wurde bekommt die Mutter auch kein Krankengeld.

    Wenn es ganz knapp ist besteht noch die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen. Ein zusätzliches Kindergeld welches verhindern soll, dass Kind ALG 2 beantragen muss.
    Auch gibt es vorab die Möglichkeit bei geringem Einkommen Zuschüsse über caritative Einrichtungen für Kinderwagen und Erstausstattung zu bekommen. Pro Familia mal anrufen.

  3. Avatar von der graf
    der graf ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Gut zu wissen, das mit dem Trick.
    Brauche den zwar momentan nicht, aber vielleicht in der Zukunft.
    Grüße

  4. Avatar von Holger
    Holger ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Na dann Glückwunsch und alles Gute!

    Erziehungszeit beträgt 3 Jahre, diese können aufgeteilt werden auch - wenn vorher angekündigt - später einen Teil. (Z.B. wenn Kind eingeschult wird noch mal, kommt dann auf das Alter des Kindes an - siehe auch auf der Hompeage des Bundesfamilienministeriums)

    14 Monate gibt es maximal Elterngeld - dafür müssen beide Eltern den Elternurlaub nehmen. Es ist aber möglich in dieser Zeit bis maximal 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Einen Trick gibt es ganz legal: Mama darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten! In dieser Zeit nimmt Papa die offizielle Elternzeit und geht Teilzeit arbeiten - bekommt dafür entsprechend Elterngeld und Mama ja sowieso Krankenkeld. Danach übernimmt Mama Elternzeit für die restlichen 12 Monate. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit bekommt man nur 12 Monate Elterngeld.
    Wer in Elternzeit bzw. Erziehungszeit ist ist kostenfrei gesetzlich in seiner Krankenkasse weiterversichert. Kind kann kostenfrei mitversichert werden. Wer Privat versichert ist hat dieses Privileg nicht und wenn auch nichts entsprechendes versichert wurde bekommt die Mutter auch kein Krankengeld.

    Wenn es ganz knapp ist besteht noch die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen. Ein zusätzliches Kindergeld welches verhindern soll, dass Kind ALG 2 beantragen muss.
    Auch gibt es vorab die Möglichkeit bei geringem Einkommen Zuschüsse über caritative Einrichtungen für Kinderwagen und Erstausstattung zu bekommen. Pro Familia mal anrufen.
    Habe ich es denn richtig verstanden, dass es in diesem Fall ein Nachteil ist, Privatversichert zu sein?

  5. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Hallo Holger,

    in der PKV gibt es den Begriff "mitversichert" bzw. "familienversichert" nicht. Da hat jedes Familienmitglied seine eigene Mitgliedschaft und auch keinen Anspuch auf kostenlose Weiterversicherung in der Erziehungszeit.
    Das Mutterschaftsgeld kann über die Krankentagegeldversicherung mit abgesichert werden, dann wäre auch eine Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch z.B die Schwangerschaft mit versichert. Die Krankentagegeldabsicherung muss aber gesondert abgeschlossen werden und ist nicht Bestandteil der Privatenkrankenvollversicherung.

    Es gibt ja immer 2 Seiten zu betrachten: Hat der Versicherungspflichtige die Wahl zwischen beiden Versicherungen
    Wären Vorteile der PKV:
    Oftmals günstigerer Beitrag als in der GKV (Einkommensunabhängig!)
    Bessere Leistungen inklusive, welche bei GKV Versicherten über Zusatzabsicherungen bezahlt werden müssten.
    Beitragsrückerstattungen und Bonizahlungen bei gesundheitsbewussstem Verhalten die den Beitrag durchaus über das Jahr gerechnet auf die Hälfte nochmals reduzieren können.


    Gibt es nur noch einen Verdiener und Kinder dann sieht es zumindest monitär für die GKV besser aus - denn hier kann Ehepartner ohne Einkommen in die Familienversicherung reinrutschen und auch die Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Während der Erziehungszeit ist man als "Erzieher " des Kindes weiter versichert.

    Allerdings stirbt das Modell Ehepaar und Versorgungsehe langsam aus. Ein Paar ohne Trauschein hat trotz gemeinsamer Kinder etc. keinen Anspruch auf die kostenfreie Mitversicherung des Partners ohne Einkommen. Da wäre dann ein eigener Beitrag fällig.


    Für mich wäre die PKV immer die bessere Wahl - denn die ist für das ganze Leben - eine Schwangerschaft und ein Ausfall deswegen ist gemessen an der Lebenszeit ein sehr begrenzter Zeitraum der durchaus bei guter vorausschauender Planung kalkulierbar ist.

  6. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Oftmals günstigerer Beitrag als in der GKV (Einkommensunabhängig!)
    Wenn die Ehe mit der PKV ein Leben lang halten soll/muss,kann man diese Behauptung getrost in das Reich der Verkäufermärchen verbannen.PKV kann und wird sich finanziell langfristig nie lohnen.Und die Behauptung passt auch nicht zur nächsten Aussage:
    Bessere Leistungen inklusive, welche bei GKV Versicherten über Zusatzabsicherungen bezahlt werden müssten.
    Wie soll das funktionieren?Bessere Leistungen UND zusätzlich günstigerer Beitrag?
    Und gerade in den Bereichen Hilfsmittel und Psychotherapie kann die GKV locker mit dem Gros der PKV-Tarife mithalten.
    Beitragsrückerstattungen und Bonizahlungen bei gesundheitsbewussstem Verhalten die den Beitrag durchaus über das Jahr gerechnet auf die Hälfte nochmals reduzieren können.
    Ja,das Argument wird ja auch hier im Forum gerne mal angeführt,um langfristig Versicherten den wahnwitzigen Wechsel der PKV schmackhaft zu machen.Das ist Irrsinn.Selbst in Koblenz hat man mittlerweile mitgekriegt,dass der ständige Rückkauf von Schäden eine langfristige Schadenkalkulation unmöglich macht.
    Zum Nachteil der Versicherten.Ach ja,einer profitiert natürlich: Der Vermittler.

  7. Avatar von Experte
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Scheinbar versucht man hier die Vorteile einer privaten Krankenversicherung mit fehlerhaften Informationen zunichte zu machen.

    1. wenn ein junger Mensch mit ca. 30 Jahren die Möglichkeit hat eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte er dies auch tun.

    Bis zum Rentenalter zahlt er niedrigere Beiträge an die PKV.
    Den ersparten Beitrag sollte er nicht verprassen,
    sondern in eine Altersversorgung (evt. Rentenversicherung) einzahlen.

    Im Alter ab ca. 65 Jahren, werden seine Krankenversicherungsbeiträge durch die Rentenversicherung finanziert.

    2. Wenn z.B. eine Person in der GKV und die zweite in der PKV ist und während des Erziehungsurlaubs die PKV-versicherte Person keine Einkünfte hat, kann sie ihren bestehenden PKV-Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln lassen und wird bei der GKV-versichterten Person in der Familienversicherung mitversichert.

    3. werden von vielen Krankenkassen(GKV) auch Provisionen an Vermittler gezahlt.

  8. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Nein,"man" versucht,objektiv auch einmal die Nachteile einer PKV herauszustellen und mit hartnäckigen Verkäufermythen aufzuräumen.
    Bis zum Rentenalter zahlt er niedrigere Beiträge an die PKV.
    Den ersparten Beitrag sollte er nicht verprassen,
    sondern in eine Altersversorgung (evt. Rentenversicherung) einzahlen.
    Das dürfte der schwerwiegendste aller Denkfehler sein.
    Für eine leicht nachvollziehbare Hochrechnung gibt es Parameter,auf die zurückgegriffen werden kann.
    Die Beiträge der GKV sind innerhalb der letzten 30 Jahre im Schnitt um 3,4% p.A. gestiegen.Setzt man diese Entwicklung für den besagten 30-jährigen in die Zukunft fort,wird mit 67 ein Beitrag in Höhe von 2100€ im Monat fällig.
    Nun stellen wir dem einen leistungsstarken PKV-Tarif entgegen,der diesen Namen auch verdient und versehen diesen mit einer SB von 300€,um den Zuzahlungen in der GKV gerecht zu werden.
    Für diesen Tarif werden ca. 390€ fällig,ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld.Für diesen nehmen wir eine durchschnittliche Steigerung des Beitrages um jährlich 5,5% an.
    Ab dem 23. Beitragsjahr kehrt sich die Entwicklung ins gegenteil,für die PKV werden höhere Beiträge fällig.Das angesparte Guthaben muss also bereits jetzt angegriffen werden,bis zum 67. Lebensjahr ergibt sich ein Negativsaldo von fast 57000€.
    Da noch von einer Ersparnis gegenüber der GKV sprechen zu wollen,halte ich für irreführend.
    3. werden von vielen Krankenkassen(GKV) auch Provisionen an Vermittler gezahlt.
    Provisionen sind nichts Verwerfliches.Allerdings spreche ich von den Umdeckern,die sich mit wenig Aufwand selbst einen finanziellen Vorteil und Ihren Kunden einen Nachteil verschaffen,wenn Sie diese aus langjährigen Verträgen rausholen.Ansatzweise wird das leider auch hier im Forum immer wieder mal empfohlen.
    Und Sie wollen nicht ernsthaft einen fixen Beitrag von vielleicht 100€ mit einer Provision von 400-500€*6,7,8 Monatsbeiträgen vergleichen?!

  9. Avatar von Experte
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Nein,"man" versucht,objektiv auch einmal die Nachteile einer PKV herauszustellen und mit hartnäckigen Verkäufermythen aufzuräumen.
    Wirklich ? und dann mit unrealistischen Zahlen wie in ihrem untenstehenden Text?

    Nicht für jeden eignet sich eine PKV. Jedoch wie in meinem Beispiel für einen Einzelnen der mit 30 Jahren die Möglichkeit hat, lohnt sich eine PKV immer.

    Das dürfte der schwerwiegendste aller Denkfehler sein.
    Für eine leicht nachvollziehbare Hochrechnung gibt es Parameter,auf die zurückgegriffen werden kann.
    Die Beiträge der GKV sind innerhalb der letzten 30 Jahre im Schnitt um 3,4% p.A. gestiegen.Setzt man diese Entwicklung für den besagten 30-jährigen in die Zukunft fort,wird mit 67 ein Beitrag in Höhe von 2100€ im Monat fällig.
    Warum argumentiert man nicht mit den richtigen Werten ?

    1980 Beitragsbemessungsgrenze 3.150 DM 11,4 % Höchstbeitrag 186,75 €
    1985 ...................................... 4.050 DM 11,8 % .................. 244,35 €
    1990 ...................................... 4.725 DM 12,5 % .................. 301,98 €
    1995 ...................................... 5.850 DM 13,2 % .................. 394,82 €
    2000 ...................................... 6.450 DM 13,5 % .................. 445,38 €
    2005 ...................................... 3.525 €... 14,3 % .................. 504,08 €
    2010 ...................................... 3.750 €... 14,9 % .................. 558,75 €
    2013 ...................................... 3.937 €... 15,5 % ................. 610,31 €

    Und wir schreiben hier von Arbeitnehmern über der JAEG.

    Nun stellen wir dem einen leistungsstarken PKV-Tarif entgegen,der diesen Namen auch verdient und versehen diesen mit einer SB von 300€,um den Zuzahlungen in der GKV gerecht zu werden.
    Für diesen Tarif werden ca. 390€ fällig,ohne Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld.
    um dies vergleichbar und richtig darzustellen, müsste hier der zahlende Beitrag aus dem Jahr von 1980 genommen werden und nicht der Beitrag
    aus 2013.

    Für diesen nehmen wir eine durchschnittliche Steigerung des Beitrages um jährlich 5,5% an.
    Ab dem 23. Beitragsjahr kehrt sich die Entwicklung ins gegenteil,für die PKV werden höhere Beiträge fällig.Das angesparte Guthaben muss also bereits jetzt angegriffen werden,bis zum 67. Lebensjahr ergibt sich ein Negativsaldo von fast 57000€.
    Da noch von einer Ersparnis gegenüber der GKV sprechen zu wollen,halte ich für irreführend.
    Dieser ist leider falsch: wie bereits bemerkt müsste man die Beiträge vergleichbar der letzten 30 Jahren zu Grunde legen.

    Ein Arbeitnehmer der bereits mit 30 Jahren in der PKV versichert war,
    hat nie einen Beitrag über der Höchstgrenze gezahlt.
    Dies zahlt er auch nicht im 67. Lebensjahr.
    Denn in der PKV wird das Eintrittsalter berücksichtigt und nicht das Brutto-Gehalt, Mieteinnahmen, Betriebliche Altersversorgung oder sonstige Einnahmen.

    Von den Leistungsunterschieden ganz zu schweigen.

    Provisionen sind nichts Verwerfliches.Allerdings spreche ich von den Umdeckern,die sich mit wenig Aufwand selbst einen finanziellen Vorteil und Ihren Kunden einen Nachteil verschaffen,wenn Sie diese aus langjährigen Verträgen rausholen.
    In jungen Jahren, kann man über eine Umstellung zu einem anderen Versicherer nachdenken. Allerdings sollte man zuerst bei seiner PKV prüfen,
    ob dort keine Umstellung in einen anderen Tarif möglich ist.

    Heute dürfte es sich vermutlich nur noch bei Frauen lohnen darüber nachzudenken. Männer haben auf Grund der Uni-S.E.X. Tarife wahrscheinlich keinen kostengünstigen Vorteil mehr.

    Ansatzweise wird das leider auch hier im Forum immer wieder mal empfohlen.
    Was in den meisten Fällen falsch ist.
    Diese Leute sollten auch an ihre Beratungshaftung denken.

    Und Sie wollen nicht ernsthaft einen fixen Beitrag von vielleicht 100€ mit einer Provision von 400-500€*6,7,8 Monatsbeiträgen vergleichen?!
    Die im Antrag ausgewiesene Provision verbleibt zum Teil auch noch beim Versicherungsunternehmen, wodurch die Provision des Vermittlers bei den meisten Versicherern um einiges niedriger sein dürfte.

    Gruß vom Experte

  10. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Und nicht dabei vergessen:

    Der Beitrag in der GKV ist immens gestiegen und dabei wurde auch die Leistung erheblich eingeschränkt! Zahnersatz, Sehhilfe, Zuzahlung für Medikamente, Einschränkung kieferorthopädischer Leistungen....Das führte noch einmal zu einer versteckten Beitragsanpassung!

    Der Versicherte hat keinerlei Möglichkeit diesen Vertragsbruch zu ahnden!

    Zwischendurch gab es die heimliche Streichung des Krankentagegeldes für freiwillig Versicherte und die Praxisgebühr - wieder abgeschafft aber die Praxisgebühr war über einige Jahre eine Belastung!

    Der Beitragssatz für die Arbeitgeber wurde auch vor einiger Zeit festgesetzt und erhöht sich nicht mehr. Weitere Erhöhungen gehen nur noch zu Lasten des Arbeitnehmers!

    In der PKV versichert man die gewünschten Leistungen- diese können nicht willkürlich eingeschränkt werden.

    Das Dauerwechseln lohnt sich jetzt für keinen Scharlatan in der Versicherungsbranche mehr - bei 5 Jahren Stornohaftung - da sollte man als Vermittler alles dafür tun, dass man ordentlich und bedarfsgerecht berät und die Kunden dann dabei bleiben.


    Was wirklich groß hervorgehoben werden muss:

    Die Beitragsrückerstattung und die Boni aus der PKV sollten als Altersvorsorge genutzt werden. Die 1000 Euro oder mehr sind nicht das Taschengeld für den Jahresurlaub!

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Wirklich ? und dann mit unrealistischen Zahlen wie in ihrem untenstehenden Text?
    Ja,wirklich.Warum Sie sich anmaßen,meine zahlen als unrealistisch abzukanzeln,will mir noch nicht ganz in den Kopf.Ich habe aber einen leisen Verdacht.
    Damit Sie meine Methodik besser nachvollziehen können,stelle ich den Rechenweg dar.Im Jahr 1983 (also vor 30 Jahren...) betrug der Beitragssatz im Schnitt 11,8%,der Höchstbeitrag lag bei 226€.Wenn wir jetzt eine jährliche Steigerungsrate von 3,4% jährlich zu Grunde legen,kommen wir also im Jahre 2013 auf...na?Richtig,616€.
    Genau genommen sind es also "nur" 3,37.
    Warum argumentiert man nicht mit den richtigen Werten ?
    Die Werte sind richtig.Rechnen Sie es nach.Es liegt ein anderer Vergleichszeitraum zu Grunde.
    Nicht für jeden eignet sich eine PKV. Jedoch wie in meinem Beispiel für einen Einzelnen der mit 30 Jahren die Möglichkeit hat, lohnt sich eine PKV immer.
    Sicher nicht.Spätestens wenn Kinder dazukommen und nicht in der Familienversicherung mitversichert werden können,sondern ein eigener Beitrag zu zahlen ist (auch wenn es "nur" für 20 oder 25 Jahre sein sollte,bricht Ihre finanzielle Berechnung in sich zusammen.
    Und wir schreiben hier von Arbeitnehmern über der JAEG.
    Ja.Und?
    um dies vergleichbar und richtig darzustellen, müsste hier der zahlende Beitrag aus dem Jahr von 1980 genommen werden und nicht der Beitrag aus 2013.
    Machen wir.Neubetrag in 1980:74€.Beitrag in 2012:498€.Ergibt eine jährliche Steigerung von 6,1%.
    Dieser ist leider falsch: wie bereits bemerkt müsste man die Beiträge vergleichbar der letzten 30 Jahren zu Grunde legen.
    Auch wenn ich das anders sehe,haben wir das ja nun beispielhaft getan und gesehen,dass ich die Beitragsentwicklung in der PKV noch zu positiv gezeichnet habe.Und hören Sie mir bitte auf,die Wahrheit für sich in Anspruch nehmen zu wollen.
    Denn in der PKV wird das Eintrittsalter berücksichtigt und nicht das Brutto-Gehalt, Mieteinnahmen, Betriebliche Altersversorgung oder sonstige Einnahmen.
    Aha.Sie sind mir ja ein richtiger Experte.Und was hat das nun mit den absoluten Zahlbeträgen zu tun?Ich unterscheide zunächst einmal nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen,sondern absoluten Zahlen.
    Von den Leistungsunterschieden ganz zu schweigen.
    Ah.Meinen Sie zum Beispiel Hilfsmittel und psychotherapeutische Leistungen?Oder Suchttherapien?
    Gruß vom Experte
    Wie Sie meinen.Ich hoffe nur,dass Sie so nicht beraten.

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Ja,wirklich.Warum Sie sich anmaßen,meine zahlen als unrealistisch abzukanzeln,will mir noch nicht ganz in den Kopf.Ich habe aber einen leisen Verdacht.
    Damit Sie meine Methodik besser nachvollziehen können,stelle ich den Rechenweg dar.Im Jahr 1983 (also vor 30 Jahren...) betrug der Beitragssatz im Schnitt 11,8%,der Höchstbeitrag lag bei 226€.Wenn wir jetzt eine jährliche Steigerungsrate von 3,4% jährlich zu Grunde legen,kommen wir also im Jahre 2013 auf...na?Richtig,616€.
    Genau genommen sind es also "nur" 3,37.

    Die Werte sind richtig.Rechnen Sie es nach.Es liegt ein anderer Vergleichszeitraum zu Grunde. .
    Ich glaube, Sie haben den Sinn meiner Aufstellung nicht verstanden.

    Man kann nur den Unterschied der Beiträge zwischen PKV und GKV beurteilen, wenn man die jährlichen Höchstbeträge der GKV kennt.

    Ja.Und?

    Machen wir.Neubetrag in 1980:74€.Beitrag in 2012:498€.Ergibt eine jährliche Steigerung von 6,1%.
    Ist doch einfach zu rechnen.
    Der PKV-Versicherte sparte in 1980 jeden Monat 112,00 €
    und im Jahr 2012 immer noch jeden Monat 95,00 €

    Also kann man sagen, seit 30 Jahren spart der PKV-Versicherte Monat für Monat 100 €.
    Zusätzlich benötigt er auch keine Kranken-Zusatzversicherung, für was viele Menschen noch ergänzende Beiträge aufbringen.

    Wenn er also die ersparten Beiträge in eine Altersversorgung anlegt zur späteren Finanzierung seiner Krankenversicherungsbeiträge erhält er damit ca. 350 € mtl.

    Wenn er während seines Arbeitslebens eine Betriebliche Altersversorgung abgeschlossen hat, spart der noch einmal, denn er zahlt bei dieser Auszahlung keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge.

    Auch wenn ich das anders sehe,haben wir das ja nun beispielhaft getan und gesehen,dass ich die Beitragsentwicklung in der PKV noch zu positiv gezeichnet habe.Und hören Sie mir bitte auf,die Wahrheit für sich in Anspruch nehmen zu wollen.
    Bei meiner obigen Berechnung habe ich ihre Zahlen berücksichtigt.

    Aha.Sie sind mir ja ein richtiger Experte.Und was hat das nun mit den absoluten Zahlbeträgen zu tun?Ich unterscheide zunächst einmal nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen,sondern absoluten Zahlen..
    Aber sicher muss man dies bei einer Beratung unterscheiden.
    Ein Arbeitnehmer der sich privat versichern kann, liegt mit seinem Einkommen immer über der JAEG.

    Ein Selbständiger kann sich immer privat versichern, und daher
    sollte man gerade bei denen, in den ersten Jahren die GKV empfehlen.

    Ah.Meinen Sie zum Beispiel Hilfsmittel und psychotherapeutische Leistungen?Oder Suchttherapien?
    Wie kommen Sie auf diese Leistungen ? Dies bietet doch die GKV auch an.

    Nein, ich meinte z.B. Zahnersatz, Brillen, Physiotherapien, privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, Medikamente, Heilpraktiker usw.

    Wie Sie meinen.Ich hoffe nur,dass Sie so nicht beraten.
    Aber sicher baut auf meinen obigen Aussagen, meine Beratung auf.

    Welche Absicherung (GKV oder PKV) zu einem Menschen passt,
    kann allerdings erst bei einer Beratung fest gestellt werden.

    Da spielen noch wesentlich mehr Faktoren eine Rolle.

  13. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Naseweis/Merger/Experte,
    Ihre Methodik ist nach wie vor dreist.Sie nehmen einen Verlauf der letzten 30,35,40 Jahre,projezieren diesen 1:1 in die Zukunft und verkaufen damit eine Versicherung?
    Natürlich hätte ein PKV-Versicherter die letzten 30 Jahre gespart.Darum geht es aber gar nicht,und das wissen Sie auch.
    Glauben Sie allen Ernstes,einen heute 30-jährigen interessiert es,was die letzten 30 Jahre gewesen wäre?Der möchte wissen,wie es sich für IHN in 30,35 oder 40 Jahren verhält.
    Eine einfache Hochrechnung zeigt nach wie vor,dass unter der Annahme einer gleichbleibenden Entwicklung so gut wie nichts gespart wird,ob Angestellt oder Freiberufler.
    Und meinen Aspekt der Familienplanung berücksichtigen Sie in keinster Weise.
    Das kann ich nicht ernst nehmen,das ist für mich dann nur noch Verkäufergewäsch.Nachteile ausblenden,Vorteile herauskehren.
    Ich glaube, Sie haben den Sinn meiner Aufstellung nicht verstanden.
    Wie auch?Ihre Aufstellung ergibt schlicht und ergreifend keinen Sinn für jemanden,der sich heute entscheiden möchte und auf Basis vergangener Entwicklungen ein ungefähres Gefühl dafür bekommen möchte,was Ihn in Zukunft erwartet.
    Also kann man sagen, seit 30 Jahren spart der PKV-Versicherte Monat für Monat 100 €.
    Das ist
    -sachlich und fachlich falsch und
    -immer noch irrelevant für den heute zu versichernden;
    Der Beitrag in der PKV hat sich in diesem Zeitraum um den Faktor 6,8 erhöht,in der GKV nur um den Faktor 3,3.
    Schreiben Sie Ihren Kunden diese Entwicklung auch fairerweise in die Zukunft fort?
    Wenn er also die ersparten Beiträge in eine Altersversorgung anlegt zur späteren Finanzierung seiner Krankenversicherungsbeiträge erhält er damit ca. 350 € mtl.
    Da wird er ja begeistert sein,wenn er inklusive nicht garantierter Überschüsse die Hälfte des Mehrbeitrages erstattet bekommt.Also doch ein finanzieller Griff in den Lokus.
    Wenn er während seines Arbeitslebens eine Betriebliche Altersversorgung abgeschlossen hat, spart der noch einmal, denn er zahlt bei dieser Auszahlung keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge.
    Hätte,hätte,Fahrradkette.Dafür erwirbt er auch weniger Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse und muss die Rente später voll versteuern.Und bevor Sie mir wieder das Wort im Munde herum drehen,zitiere ich noch einmal Ihren Ausgangssatz:
    1. wenn ein junger Mensch mit ca. 30 Jahren die Möglichkeit hat eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte er dies auch tun.
    Bis zum Rentenalter zahlt er niedrigere Beiträge an die PKV.
    Den ersparten Beitrag sollte er nicht verprassen,
    sondern in eine Altersversorgung (evt. Rentenversicherung) einzahlen.
    Im Alter ab ca. 65 Jahren, werden seine Krankenversicherungsbeiträge durch die Rentenversicherung finanziert.
    Es geht hier also nicht darum,was irgendwann einmal gewesen ist,sondern darum,was in Zukunft sein wird.Also kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit steuerfreier Auszahlung bei Kapitalisierung und co..
    Des Weiteren hat der Staat nicht erst einmal in die Rahmenbedingungen zur BaV eingegriffen.Wollen Sie Ihren "Kunden" allen Ernstes garantieren,dass sich das in Zukunft nicht ändert und die spätere Rentenzahlung nicht auch für PKV-Rentner mit Beiträgen belegt wird?Diese Aussage würde ich mir von Ihnen schriftlich im Beratungsprotokoll geben lassen.
    Und im Fall der Fälle genüsslich um die Ohren hauen.
    Über so komplett "unwichtige" Dinge wie die unterschiedliche Absetzbarkeit der Beiträge können wir auch gerne noch philosophieren.Ein weiterer Sargnagel für die PKV in Hinblick auf finanzielle Vorteile.
    Aber sicher baut auf meinen obigen Aussagen, meine Beratung auf.
    Ja,das habe ich befürchtet.
    Welche Absicherung (GKV oder PKV) zu einem Menschen passt,
    kann allerdings erst bei einer Beratung fest gestellt werden.
    Da spielen noch wesentlich mehr Faktoren eine Rolle.
    Ah ja.Und das passt wie genau zu dieser Aussage?
    1. wenn ein junger Mensch mit ca. 30 Jahren die Möglichkeit hat eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte er dies auch tun.

  14. Avatar von Experte
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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Naseweis/Merger/Experte,
    ?

    Ihre Methodik ist nach wie vor dreist.Sie nehmen einen Verlauf der letzten 30,35,40 Jahre,projezieren diesen 1:1 in die Zukunft und verkaufen damit eine Versicherung?
    Natürlich hätte ein PKV-Versicherter die letzten 30 Jahre gespart.Darum geht es aber gar nicht,und das wissen Sie auch.
    Glauben Sie allen Ernstes,einen heute 30-jährigen interessiert es,was die letzten 30 Jahre gewesen wäre?Der möchte wissen,wie es sich für IHN in 30,35 oder 40 Jahren verhält.
    Wem ist heute schon bekannt, was wir alle in 30, 35 oder 40 Jahren erleben. Dies war vor 30 Jahren auch nicht bekannt.

    Daher kann ich auch auf ihre weitern Ausführungen keine Antwort geben.

    Dazu müsste man einen Zeitsprung ins Jahr 2050 machen um dies recherchieren zu können.
    Ein Glück, dass es dies nicht gibt.

    Aber aus diesen Gründen eine private Krankenversicherung schlecht zu reden, begreife ich nicht.

    Gruß vom Experte

  15. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Wem ist heute schon bekannt, was wir alle in 30, 35 oder 40 Jahren erleben. Dies war vor 30 Jahren auch nicht bekannt.
    Ich muss gestehen:Nun bin ich tatsächlich bass erstaunt.Heute mittag hielten Sie eben diese Glaskugel noch in den demographieprognostizierenden Händen.
    Zum besseren Verständnis zitiere ich gerne noch einmal Ihren Beitrag:
    1. wenn ein junger Mensch mit ca. 30 Jahren die Möglichkeit hat eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte er dies auch tun.
    Bis zum Rentenalter zahlt er niedrigere Beiträge an die PKV.
    Den ersparten Beitrag sollte er nicht verprassen,
    sondern in eine Altersversorgung (evt. Rentenversicherung) einzahlen.
    Im Alter ab ca. 65 Jahren, werden seine Krankenversicherungsbeiträge durch die Rentenversicherung finanziert.
    Aber aus diesen Gründen eine private Krankenversicherung schlecht zu reden, begreife ich nicht.
    Sie verdrehen wieder die Tatsachen.Ich habe "die PKV" nicht schlecht geredet,sondern Ihre Argumentation,von der Beitragsentwicklung der Vergangenheit auf die Zukunft schließen zu wollen.Und obendrein noch die komplett vertriebsgeleitete Aussage,dass sich eine PKV für junge Menschen finanziell immer rechnen werde.
    Immerhin haben Sie ja in diesem Fall begriffen,dass Ihre Argumentation schlicht und ergreifend falsch ist.
    Wer wirklich zu diesem Thema beraten und nicht nur verkaufen möchte,der muss auch diese Punkte innerhalb des Systemvergleichs zwingend ansprechen.
    Daher kann ich auch auf ihre weitern Ausführungen keine Antwort geben.
    Schade.Von einem rhetorisch vermeintlich geschulten Verkäufer habe ich mehr erwartet.

  16. Avatar von Experte
    Experte ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Sie verdrehen wieder die Tatsachen.Ich habe "die PKV" nicht schlecht geredet.
    Mit Ausreden sind Sie nicht verlegen.

    Zur Erinnerung, ein Text von Ihnen:

    Wenn die Ehe mit der PKV ein Leben lang halten soll/muss,kann man diese Behauptung getrost in das Reich der Verkäufermärchen verbannen.PKV kann und wird sich finanziell langfristig nie lohnen.
    Woher wollen Sie dies denn heute schon wissen ?

    Ist ihnen bekannt, welche politischen/gesetzlichen Veränderungen es noch gibt in den nächsten 30 Jahren ? Ob vielleicht der 3. Weltkrieg ausbricht ?
    Ob vielleicht die Welt unter geht ?
    Oder was sonst noch alles geschieht ?

    Dies ist weder ihnen bekannt noch sonst einem anderen hier im Forum.

    Nur auf Grund dieser vielen Unbekannten ist keine eindeutige Aussage möglich.

    Dies hat jedoch alles nichts mit der Entscheidung für eine GKV/PKV zu tun.

    Für mich ist hier Schluss.

  17. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Muss man im Erziehungsurlaub in die Krankenkasse des Ehepartners?

    Mit Ausreden sind Sie nicht verlegen.
    Von Ihnen klingt das fast wie ein Kompliment.Und wenn ich sage,dass sich PKV finanziell nicht lohnt,habe ich schlicht und ergreifend ein anderes Verständnis von einer privaten KV als Sie.
    Ich verstehe die PKV als Sammelbecken für die,die sich eine höherwertige Absicherung als die Versorgung durch die GKV dauerhaft leisten können und wollen.
    Wenn man nun logisch an die Sache herangeht,sollte jedem klar sein,dass eine höherwertige Absicherung langfristig mehr Geld kosten wird.
    Dafür brauche ich keine Glaskugel,da reicht mir mein gesunder,wirtschaftlicher Menschenverstand.
    Dazu kommen dann noch einschneidende Änderungen durch die Neukalkulation gleichgeschlechtlicher Tarife,die Absenkung des Rechnungszinses,in vielen Bereichen nun auch endlich Verbesserungen auf der Leistungsseite etc.pp..
    Dadurch kann es die PKV mittel- bis langfristig schaffen,wieder eine echte Alternative zur gesetzlichen Grundversorgung zu werden.
    Aber das alles kostet,und zwar das Geld der Beitragszahler.
    Und ich habe ja auch für jeden leserlich nur die billigen Verkäufersprüche kritisiert,die suggerieren,dass es langfristig eine höherwertige Versorgung geben kann,die auch nebenbei noch bares Geld spart.Die eierlegende Wollmilchsau also.
    Also hören Sie bitte auf,mir die Worte im Munde herumzudrehen.Das wirkt irgendwie verkrampft und verzweifelt.
    Dies hat jedoch alles nichts mit der Entscheidung für eine GKV/PKV zu tun.
    Ich denke,welche Punkte in die Entscheidungsfindung eingehen,sollten Sie schon jedem selbst überlassen.Zumindest sollten alle Punkte wie Systemunterschiede,Beitragsentwicklung,Leistungska taloge,Mitversicherungsoptionen der Kinder etc. eingehen besprochen werden.
    Und nicht nur die,die Vermittlern im Verkauf helfen.

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