Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

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  1. Avatar von Morten34
    Morten34

    Standard Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Seit dem letzten Sommer haben wir im Garten ein neues aufwendiges Gartenhäuschen, relativ teure Gartenmöbel und auch eine schöne und sehr kostspielige Bepflanzung.
    Ich erinnere mich an einige Unwetter, die damals in den Nachbargärten große Schäden angerichtet haben und teilweise auch die Gartenhäuser zerstört haben.
    Müssen wir für das Inventar des Gartens eine separate Versicherung abschließen oder können wir davon ausgehen, dass alles über die ohnehin schon bestehende Wohngebäudeversicherung gut abgesichert ist?

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Hallo Bot,
    Müssen wir für das Inventar des Gartens eine separate Versicherung abschließen oder können wir davon ausgehen, dass alles über die ohnehin schon bestehende Wohngebäudeversicherung gut abgesichert ist?
    weder noch. Schmökern Sie in den Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung und finden Sie heraus, ob ein Gartenhäuschen zum Gebäudeumfang zählt.

  3. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Automatisch ist das nicht drin.

    Es gibt Tarife in denen Nebengebäude, wie z. B. das Gartenhäuschen eingeschlossen sind oder werden können. Da musst du dir deine Bedingungen mal anschauen.

    Ähnliches gilt für Gartenmöbel. diese können in der Hausratversicherung eingeschlossen sein/ werden.

  4. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Ähnliches gilt für Gartenmöbel. diese können in der Hausratversicherung eingeschlossen sein/ werden.
    Gegen Diebstahl,klar. Unwetterschäden wären mir persönlich als versicherter Schaden neu, und um derartige Schäden geht es hier ja.

  5. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Gegen Diebstahl,klar. Unwetterschäden wären mir persönlich als versicherter Schaden neu, und um derartige Schäden geht es hier ja.
    Ja, ist richtig., Ich hatte mich nur auf die Überschrift des Threads bezogen und wollte nur einen zusätzlichen Hinweis geben.

  6. Avatar von hildad
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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Hallo Bot,

    weder noch. Schmökern Sie in den Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung und finden Sie heraus, ob ein Gartenhäuschen zum Gebäudeumfang zählt.
    Und falls es das nicht tut?
    Kann man es quasi "nachtragen" lassen? Falls nicht - unter welchen Versicherungsschutz würde es fallen? Hausrat? Finde das etwas verwirrend...

  7. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Und falls es das nicht tut?
    Dann ist es eben nicht versichert.Es sei denn,es wird im Versicherungsschein gesondert als versichert ausgewiesen.
    Kann man es quasi "nachtragen" lassen?
    Möglich.Letztlich müssen sie eine Versicherbarkeit bei ihrem Versicherer erfragen.
    Falls nicht - unter welchen Versicherungsschutz würde es fallen?
    Das Gebäude selbst wäre in diesem Fall nicht versichert.Es ist allerdings äußerst unwahrscheinlich,dass ein Nebengebäude
    a)nicht gesondert versichert werden kann und
    b)nicht bereits in den Versicherungsbedingungen als "versicherte Sache" aufgeführt wird.
    Hausrat? Finde das etwas verwirrend...
    Die Sachen,die in dem Gebäude lagern,sind unter Umständen über die reguläre Hausratversicherung bzw. die Außenversicherung versichert.Das Gebäude selbst nicht.

  8. Avatar von hildad
    hildad ist offline

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    Standard AW: Ist ein Schaden im Garten in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

    Ha - auf einmal hört sich alles ganz einfach an! Kenn mich soweit aus, danke vielmals für die gute Erklärung

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