Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Oder Du reduzierst den Streitwert wie von king-kong beschrieben (Beitrag #1007) bzw. vergleichbar auch bei test.de, wo der Rechner zur Berechnung der Rückabwicklung beschrieben wird - unter den Kommentaren des Redakteurs. Stichworte: Zahlung unter Vorbehalt, Widerruf, Aufrechnung, Feststellungsklage.

  3. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Blackmarlin
    jo, das hab ich auch gehört, aber mal schauen, was sich machen lässt...
    Ich fürchte, da wirst Du auf Granit beißen. Die steigen schon aus, wenn du einen genehmigungsplichtigen Carport angebaut hast.

  4. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von luka.f
    die Frage dürfte sein wie gut man diese hohe Kante im Vorfeld abgrenzen kann, nicht dass man mit Säbeln rasselt und das rasseln immer leiser wird, weil einem das Geld ausgeht. Wird auch interessant sein was in deinem Fall rauskommt, der ja offenbar ? ähnlich gelagert ist wie meiner.

    Was kann man denn für Anwalt/Gericht in erster Instanz in etwa rechnen ?
    Meine VVE läge im hohen 5 Stelligen Bereich, da könnte man schon was investieren.

    Gruss
    Frank
    ich hab die gleiche WRB wie du. Diese wurde bereits vor dem BGH als unwirksam beurteilt. wir reichen jetzt auch Klage ein. Du kannst dir sicher sein, daß die DKB auf keinen Fall auf einen Vergleich eingeht. Ich warte gespannt auf das Urteil von Gertrud und hoffe bei der Flut der Klagen, daß Potsdam und Berlin nicht plötzlich "umschwenken" in Richtung Frankfurt. Ansonsten bleibt nur abwarten bis 2018, wenn die Darlehen kündbar sind...

  5. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
    Möchte mir das nicht auch noch vermasseln

  6. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
    Läuft die Zinsbindung aus, oder ist es Langläufer mit 15 oder mehr Jahren?

  7. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
    Möchte mir das nicht auch noch vermasseln

    Das Thema hatten wir bereits vor einer Woche. Müsstest nur zurückblätern.

  8. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    du weißt nicht zufällig, welche nr. ungefähr?

  9. Avatar von streunekatze
    streunekatze ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Läuft die Zinsbindung aus, oder ist es Langläufer mit 15 oder mehr Jahren?
    ist ein Langläufer bis 2020

  10. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Es gibt (grob gesagt) 2 Möglichkeiten.
    Entweder ist Streitwert der wirtschaftliche Vorteil oder die (Rest)Darlehenssumme.

    Du kannst beide Varianten online durchrechnen, sodass du zumindest einen Anhaltspunkt hast.

    Es ist zu vermuten, dass du die erste Instanz vorfinanzierst, dann gewinnst und ab da müsste der Gegner die Verfahrenskosten zahlen.
    Man sollte vielleicht besser sagen: "und ab da müsste der Gegner die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten vorfinanzieren."

    Auch die 1. Instanz muss der Kläger nicht komplett vorfinanzieren. Er zahlt zunächst nur den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt. Der Gegner muss seine Anwaltskosten auch in der 1. Instanz vorfinanzieren.

    Die eigenen Anwaltskosten sind immer vorzufinanzieren und werden je nach Verfahrensausgang durch den Gegner erstattet. Im deutschen Recht zahlt der "endgültige" Verlierer letztlich alles, auch wenn er in der/den Vorinstanz/en obsiegt hat.

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
    Möchte mir das nicht auch noch vermasseln
    Das ist nicht schwieriger als jede andere Kündigung eines Verbrauchervertrags. Festzinsdarlehen sind nach Ablauf von 10 Jahren seit Vollauszahlung bzw. seit Prolongation mit 6 monatiger Frist kündbar. Anwalt kann aber wegen des hohen Gegenstandswerts (Restschuld) ganz schön ins Geld gehen. Es genügt ein Zweizeiler:

    "Hiermit kündige ich mein Darlehen Nr. xxxxxxxxxx zum xxxxxxxx gemäß § 489 (1) Nr. 2 BGB, hilfsweise zum frühestmöglichen Termin. Ich bitte um Bestätigung des Termins."

    Die Formulierung "hilfsweise" deshalb, damit auch bei unabsichtlicher Kündigung zum falschen Termin kein Streit über die Wirksamkeit der Kündigung entstehen kann.

  12. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Man sollte vielleicht besser sagen: ".........."
    Klar, du hast recht. So genau wollte ich mich da gar nicht produzieren sondern nur den Denkanstoß geben, sich das über so einen online-Kostenrechner mal selbst herzuleiten.

    Ich setze zuviel voraus... du hast das schön für Laien erklärt.

  13. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Man sollte vielleicht besser sagen: "und ab da müsste der Gegner die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten vorfinanzieren."

    Auch die 1. Instanz muss der Kläger nicht komplett vorfinanzieren. Er zahlt zunächst nur den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt. Der Gegner muss seine Anwaltskosten auch in der 1. Instanz vorfinanzieren.

    Die eigenen Anwaltskosten sind immer vorzufinanzieren und werden je nach Verfahrensausgang durch den Gegner erstattet. Im deutschen Recht zahlt der "endgültige" Verlierer letztlich alles, auch wenn er in der/den Vorinstanz/en obsiegt hat.

    Man sollte aber nicht vergessen ggf. auch Reserven für eine Berufung einzuplanen, sollte mal das LG nicht für einen Entscheiden.

  14. Avatar von Harley
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    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Ich setze zuviel voraus... du hast das schön für Laien erklärt.
    Und Laien, wenn auch engagierte, sind wir doch alle hier...

    Ich versuche etwas immer so zu erklären, wie ich es mir auch von anderen wünsche. Dabei merkt man gelegentlich, dass man die Sache doch nicht so gut durchdrungen hatte, wie man glaubte.

    Für mich jedenfalls eine sehr gute Methode zum Lernen von neuem Stoff.

  15. Avatar von Harley
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    Zitat Zitat von Hoppla20
    Man sollte aber nicht vergessen ggf. auch Reserven für eine Berufung einzuplanen, sollte mal das LG nicht für einen Entscheiden.
    Auf jeden Fall. Immer auch das Worst-Case-Szenario betrachten und auf der Basis entscheiden, ob das einem die Sache auch Wert ist.

  16. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das habt ihr schön gesagt und auch völlig richtig.

    Den worst Case muss man immer im Hinterkopf haben, denn "vor Gericht und auf hoher See..." ihr kennt den Spruch.

    Zusammen sind wir stark.

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Das habt ihr schön gesagt und auch völlig richtig.

    Den worst Case muss man immer im Hinterkopf haben, denn "vor Gericht und auf hoher See..." ihr kennt den Spruch.

    Zusammen sind wir stark.
    Hohe See find ich gut!

  18. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Ich habe mich die ganze Zeit wegen dieser Kombi Darlehen und Bausparer geärgert wieso ich so ein Unsinn abgeschlossen habe.
    Na ja nun habe ich eine nützliche Verwendung für das abgesparte Geld gefunden.

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Könnten sich hier nach Darlehensnehmer mal melden, die nach Klageeinreichung ein Urteil erstritten haben? Egal ob positiv oder negativ....

    Vielleicht können wir dann einmal Gerichte besser einordnen.....

    Danke im Voraus.

  20. Avatar von Ramm
    Ramm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    habe 2 Darlehsverträge( 2007/2010) widerrufen, die Bank bietet mir an ohne VFE woanders neu zu finanzieren, ABER.... ein 3. Darlehn aus 2012 ist laut Bank mit Eintragungen in den Grundbüchern aus den 2 vorherrigen Darlehn mit abgesichert.
    DIe Bank bietet mir zwar an woanders neu zu finanzieren, will mir aber die betreffenden Eintragungen im Grundbuch nicht freigeben.
    Geht dass, wenn die Vertäge doch widerrufen werden, muss die Bank dann nicht automatisch auch aus den Grundbüchern raus? Die Einträge standen ja in unmittelbaren zusammenhang mit den bestimmten Darlehn.

    Bei Fragen, fragen.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ich habe mich die ganze Zeit wegen dieser Kombi Darlehen und Bausparer geärgert wieso ich so ein Unsinn abgeschlossen habe.
    Na ja nun habe ich eine nützliche Verwendung für das abgesparte Geld gefunden.
    Ja, ich finde die Kombi auch recht komisch...aber wenn nun die Zins gestiegen wären... statt extrem gefallen...dann wäre es auch ok...

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