Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Beachte aber: Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.

    Darunter würde ich auch eine Versicherung einordnen.

    Im übrigen habe ich das als satirisches Intermezzo aufgefasst. Ich dachte, das wäre auf Grund meiner Nachfrage zur Vererbbarkeit auch klar geworden.
    Und wäre dann auch nicht das Gesetzt aus dem Jahre des Abschlusses anzuwenden?

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von tomjons
    Hallo Forum,

    als stiller Mitleser habe ich jetzt doch eine konkrete Frage.

    Kredit bei der Raiffeisenbank mit 10jähriger Zinsbindung läuft zum 01.07.2015 aus. Kreditsumme 125.000€ bei 3.91% eff und 10% Sondertilgung. Momentan sind noch 37.000€ zu tilgen bei 610€ pro Monat.

    Die Prüfung bei IG Widerruf hat ergeben Zitat:
    "Unsere summarische und unverbindliche Prüfung der von der Raiffeisenbank XY verwendeten Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag hat ergeben, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und daher angreifbar ist."

    Wie sollen wir verfahren ?

    PS: noch keine RSV. Haus wurde nicht ganz schlüsselfertig erworben.

    Neubau wird wohl zum Ausschluss bei der RSV führen...

    Benefit bei WR wird nur eine komplette Rückabwicklung bringen. Denn Ihr könnte ja jetzt dann schon raus und habt keine VFE mehr zu sparen...

    Für eine Rückabwicklung müsstet Ihr klagen... das muss Euch bewusst sein... wenn Ihr das Klagerisiko eingehen wollt (ich kenn nun Eure WRB nicht) und auch das Geld dafür in der Hinterhand habt (evtl. durch Aufstockung bei Neuaufnahme Kredit nach Ablösung)...

    gäbe es wohl zwei Möglichkeiten...entweder normal kündigen und danach widerrufen...

    oder widerrufen und dann nach Ablehnung "hilfsweise" kündigen...

    Zu beiden Möglichkeiten das Thema Verwirkung beachten....und ohne rechtliche Beratung, die auch die WRB unter die Lupe nehmen (stellt sie doch mal in den anderen Thread ein) würde ich da auch nicht vorgehen...

    Ist denn das Darlehen schon gekündigt?

  4. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2015
    Beiträge
    261
    Danke
    96

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand Erfahrung mit der Sparkasse München wie die außergerichtlich auf Schreiben von Rechtsanwälten reagieren? Versuchen Sie eine Einigung oder muß geklagt werden?

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Richtig,


    es gilt das Abschlussjahr des Vertrages.

  6. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi RAM, worauf genau bezieht sich Deine Antwort?

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auf die neue Gesetzeslage zum Widerrufsrecht ab 13.6.14......

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Hat jemand Erfahrung mit der Sparkasse München wie die außergerichtlich auf Schreiben von Rechtsanwälten reagieren? Versuchen Sie eine Einigung oder muß geklagt werden?
    WRB aus welchem Jahr?

    Die mit "...Frist im Einzelfall prüfen" und " ... frühestens..."?

  9. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2015
    Beiträge
    261
    Danke
    96

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    WRB aus welchem Jahr?

    Die mit "...Frist im Einzelfall prüfen" und " ... frühestens..."?

    Für die WRB von 2004 -2008. Danke

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Für die WRB von 2004 -2008. Danke
    also die mit der "Frist im Einzelfall prüfen" und "...frühestens..."?

  11. Avatar von moosel
    moosel ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    17.01.2015
    Beiträge
    36
    Danke
    3

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So !!
    Endlich die Kostenübernahme von der RSV zwecks falscher Widerrufsbelehrung erhalten Bin mal gespannt wie die Sparkasse auf das erste schreiben von einem Anwalt reagiert

  12. Avatar von tomjons
    tomjons ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    26
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Neubau wird wohl zum Ausschluss bei der RSV führen...

    Benefit bei WR wird nur eine komplette Rückabwicklung bringen. Denn Ihr könnte ja jetzt dann schon raus und habt keine VFE mehr zu sparen...

    Für eine Rückabwicklung müsstet Ihr klagen... das muss Euch bewusst sein... wenn Ihr das Klagerisiko eingehen wollt (ich kenn nun Eure WRB nicht) und auch das Geld dafür in der Hinterhand habt (evtl. durch Aufstockung bei Neuaufnahme Kredit nach Ablösung)...

    gäbe es wohl zwei Möglichkeiten...entweder normal kündigen und danach widerrufen...

    oder widerrufen und dann nach Ablehnung "hilfsweise" kündigen...

    Zu beiden Möglichkeiten das Thema Verwirkung beachten....und ohne rechtliche Beratung, die auch die WRB unter die Lupe nehmen (stellt sie doch mal in den anderen Thread ein) würde ich da auch nicht vorgehen...

    Ist denn das Darlehen schon gekündigt?
    Nein noch nicht gekündigt. Habe lediglich angerufen wegen besserer Zinsen und ob ich jetztnschon kündigen muss wegen irgendeiner Frist. Sie schicken mir ein Angebot.
    Wie muss ich vorgehen wenn ich jetzt raus will in einen Neuen Vertrag mit der Bank? Könnte zwar direkt ablösen aber das Geld steckt in gut laufenden Aktien mit Dividenden und ...

  13. Avatar von casixx
    casixx ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    196
    Danke
    134

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,

    das habe ich grad gefunden.

    LG Bonn verurteilt Postbank AG wegen falscher Widerrufsbelehrung

    Di., 10.03.2015
    Das ging schnell! Nur 6 Wochen nachdem unsere Kanzlei Klage beim Landgericht Bonn eingereicht hat, welche die Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung der Postbank AG und damit die Wirksamkeit des Widerrufs des Klägers zum Gegenstand hatte, erging ein Urteil, welches feststellte, dass der Vertrag wirksam widerrufen wurde.
    Was war passiert?
    Unser Mandant hatte einen Darlehensvertrag der Postbank überprüfen lassen. Die Prüfung ergab schwerwiegende Fehler der Widerrufsbelehrung. Unser Mandant setzte sich zunächst selbst mit der Bank in Verbindung, um den Vertrag zu widerrufen. Eine Reaktion der Postbank blieb jedoch aus.
    Daraufhin wurden wir zunächst mit der außergerichtlichen Korrespondenz beauftragt. Doch auch uns antwortete die Bank nicht.
    Als Konsequenz haben wir für unseren Mandanten Klage eingereicht, welche darauf gerichtet war festzustellen, dass der Widerruf unseres Mandanten wirksam war und dass das bisherige Darlehensverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.
    6 Wochen nach Einreichung der Klage erging dann ein Versäumnisurteil gegen die Bank, weil diese sich nicht gegen die Klage verteidigt hat. Diesem Urteil wurde seitens der Bank auch nicht widersprochen, so dass das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig wurde.
    „Die Fehler in der Widerrufsbelehrung waren so schwerwiegend, dass sich die Bank zur Kapitulation offenbar gezwungen sah", vermutet Rechtsanwalt Dominik Fammler aus der Anwaltskanzlei Lenné zur Taktik der Bank.
    Unser Mandant spart nun viel Geld
    Für den Mandanten bedeutet das Urteil zunächst, dass er ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag rauskommt.
    Zudem hat er dadurch Geld gespart, dass er bei der Rückzahlung des Darlehens nicht den vertraglichen Zins, sondern nur den niedrigeren marktüblichen Zins bezahlen muss.
    Die Bank muss im Gegenzug die bisher gezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzahlen. Aus der Verrechnung dieser Beträge wird unserem Mandanten noch ein höherer Betrag erstattet werden müssen.
    Auch sämtliche Anwalts und Gerichtskosten muss die Bank tragen.
    Die betroffene Widerrufsbelehrung gehörte zu einem Darlehensvertrag von Mitte 2008. Sie wurde in dieser Form zu dem Zeitpunkt häufig von der Postbank AG und auch von der zur Postbank AG gehörenden DSL-Bank verwendet.
    Was gilt bei anderen Banken?
    Doch nicht nur die Widerrufsbelehrungen aus den Verträgen der Postbank AG und DSL-Bank aus dem Jahr 2008 sind regelmäßig falsch. Wie schon häufig an dieser Stelle berichtet, sind eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen, welche die verschiedenen Banken in der Vergangenheit verwendet haben, fehlerhaft. Der Bundesgerichtshof hat hier schon mehrere Grundsatzurteile getroffen und auch die Oberlandesgerichte haben schon in einer Vielzahl von Fällen gegen die Banken entschieden.
    Dies wissen auch die Banken und zeigen sich daher oftmals bereits außergerichtlich bereit, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden.
    „Der Weg der Postbank, sämtliche außergerichtliche Korrespondenz zu ignorieren und sich dann ohne Verteidigung verklagen und verurteilen zu lassen, ist bislang eher unüblich. Die meisten Banken, die Fehler in ihrer Widerrufsbelehrung wahrnehmen, sind eher darauf bedacht die Sache außergerichtlich mit einer Einigung abzuschließen. Dafür reicht oft auch schon die bloße Androhung einer Klage“, führt Rechtsanwalt Dominik Fammler aus.
    So konnte schon häufig die Vereinbarung getroffen werden, den Zinssatz des betreffenden Darlehens an die derzeitigen Marktbedingungen bis zum Ende der Zinsbindungsfrist anzupassen. Dieses kann schnell zu einer 4-5 stelligen Geldersparnis an Zinsen für das Darlehen führen.
    Es kommt auch eine vorzeitige Ablösung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Einigung über die Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht.
    Gerne prüfen wir auch Ihre Widerrufsbelehrung und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten. Ob Chancen bestehen gegen eine Widerrufsbelehrung vorzugehen, kann in der Regel schon im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.

  14. Avatar von Sam
    Sam ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.11.2014
    Beiträge
    103
    Danke
    32

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Casixx, Danke für die Info!! Es gibt doch noch Hoffnung

    Darf man erfahren um welche WRB (welches Jahr) es sich handelt und ob es Postbank oder doch DSL war?

  15. Avatar von casixx
    casixx ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    196
    Danke
    134

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Sam
    Casixx, Danke für die Info!! Es gibt doch noch Hoffnung

    Darf man erfahren um welche WRB (welches Jahr) es sich handelt und ob es Postbank oder doch DSL war?
    Die betroffene Widerrufsbelehrung gehörte zu einem Darlehensvertrag von Mitte 2008. Sie wurde in dieser Form zu dem Zeitpunkt häufig von der Postbank AG und auch von der zur Postbank AG gehörenden DSL-Bank verwendet.

    Unser Mandant hatte einen Darlehensvertrag der Postbank überprüfen lassen.

  16. Avatar von casixx
    casixx ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    196
    Danke
    134

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein WRB von 2005 der DSL Bank wurde von einem Anwalt überprüft und
    es wurden Fehler gefunden.
    Widerruf habe ich am Freitag selbst an die Bank gesendet.
    Wurde am Montag der Fachabteilung übergeben war die Nachricht der Bank.
    Mal sehen was da denn nun kommt.

  17. Avatar von Sam
    Sam ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.11.2014
    Beiträge
    103
    Danke
    32

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Mein WRB von 2005 der DSL Bank wurde von einem Anwalt überprüft und es wurden Fehler gefunden.
    Habe auch eine 2005er DSL Bank WRB aber noch nicht widerrufen wegen Hausverkauf. Lass uns bitte wissen was die DSL Bank antwortet.

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von tomjons
    Nein noch nicht gekündigt. Habe lediglich angerufen wegen besserer Zinsen und ob ich jetztnschon kündigen muss wegen irgendeiner Frist. Sie schicken mir ein Angebot.
    Wie muss ich vorgehen wenn ich jetzt raus will in einen Neuen Vertrag mit der Bank? Könnte zwar direkt ablösen aber das Geld steckt in gut laufenden Aktien mit Dividenden und ...
    1. Anschlussfinanzierung (Forward, dürfte fast schon kostenfrei ohne Aufschlag erhältlich sein) wegen Kündigung (nicht wegen WR) sichern

    2. Widerruf erklären. Bei Ablehnung...

    3. ..zum Anwalt..der schreibt die RSV wegen Deckungszusage an

    4. Ab Auslauf der Zinsbindungsfrist gilt wohl eine Kündigungsfrist von 6 Monaten..., ordentliche Kündigung wäre demnach zum 01.02.2016 möglich

    daher, bis Ende Zinsbindungsfrist das Darlehen "hilfsweise" kündigen...und dann ablösen...

    5. Wohl Klage einreichen. Entweder zahlt die RSV oder Du musst in die Vorleistung gehen...Klagerisiko besteht immer...

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi ducnici,

    ich habe noch nicht ganz verstanden, weshalb man "hilfsweise" zum Tag X (10 Jahre nach Vollauszahlung + 6 Monate) kündigen soll, wenn man jetzt widerruft und der Tag X in sagen wir 2 Jahren kommt. Oder gilt diese Empfehlung nur, wenn dieser Tag in kürzerer Zeit kommt? Danke!

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hi ducnici,

    ich habe noch nicht ganz verstanden, weshalb man "hilfsweise" zum Tag X (10 Jahre nach Vollauszahlung + 6 Monate) kündigen soll, wenn man jetzt widerruft und der Tag X in sagen wir 2 Jahren kommt. Oder gilt diese Empfehlung nur, wenn dieser Tag in kürzerer Zeit kommt? Danke!
    Natürlich nur für den Fall, dass eine ordentliche Kündigung eher möglich wäre, als eine Entscheidung bzgl. des Widerrufes vor Gericht etc.

    Wie in unserem Fall mit dem nicht grundpfandrechtl. abgesicherten Darlehen, dass eig. jederzeit mit 3Monaten KFrist kündbar ist...Widerruf ist schon erklärt und wird wohl auch rechtlich durchgesetzt. Daher das Wort "hilfsweise".

  21. Avatar von stillerLeser98
    stillerLeser98 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    19.02.2015
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo in die Runde,

    ich habe nun die Deckungszusage meiner RSV (ARAG), allerdings gilt diese nur für außergerichtliche Tätigkeiten. Ist das normal??

    Hat wer die gleichen Erfahrungen mit den Deckungszusagen der RSV gemacht, ob sie diese nach Salamitaktik erteilen? Wurde später dann noch Deckung für das gerichtl. Verfahren zugesagt?

    Verwundert...

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 15:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 09:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 10:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 08:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 11:42