Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Ja hat er wohl und er steht auf der hier schon oft zitierten Anwaltsliste.
    Die Höhe des Erfolgshonorars berechnet er wohl aus der VFE die so bei ca.
    40000€ liegen müsste.
    Nicht schlecht, 3700€ netto sind ca. 11% der VFE. Interessant ist auch, dass er nur die VFE dazu heranzieht, aber gut für Dich.

  3. Avatar von Armin15
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Hallo Armin,

    wir kennen weder Deine WRB noch Vertragsdetails wie Vertragdatum und Laufzeit.
    Bitte die WRB kurz im anderen Thread vorstellen.

    Es gibt Prozesskostenrechner. Im Erfolgsfall steht Deinem Anwalt noch mal eine Vergleichsgebühr zu. So was bespricht man aber eig. alles im Rahmen einer Erstberatung, die max. 190Euro+USt kosten darf...
    Danke ducnici,
    mein DV ist vom 2008, Laufzeit 10 Jahre also bis 2018. WRB: frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages...

    Mein Anwalt hat heute die Bank angeschrieben und machte 0% statt 70% der VFE geltend. Mal gespant wie die Bank reagiert. Wenn die Bank das akzeptieren würde, wäre ich dann glücklich und könnte mir die Kosten und den Stress mit dem Gericht in FFM sparen.

  4. Avatar von Armin15
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Ja hat er wohl und er steht auf der hier schon oft zitierten Anwaltsliste.
    Die Höhe des Erfolgshonorars berechnet er wohl aus der VFE die so bei ca.
    40000€ liegen müsste.
    Hallo andi1104,

    würdest Du mir bitte Deinen Anwalt nennen? Ich habe die gleiche Situation wie Du. Ich suche einen Anwalt, der Erfahrungen mit der DiBa hat.
    Bach_armin@yahoo.de

    Danke & VG

  5. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Zitat Zitat von Armin15
    Hallo andi1104,

    würdest Du mir bitte Deinen Anwalt nennen? Ich habe die gleiche Situation wie Du. Ich suche einen Anwalt, der Erfahrungen mit der DiBa hat.
    Bach_armin@yahoo.de

    Danke & VG
    Ist unterwegs, viel Glück

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich erlaube mir einmal, aus dem anderen Thread etwas zum Thema "Streitwertreduzierung" hierher zu holen. Es ging dort konkret darum, bei zunächst erfolglosem Widerruf mehrerer Darlehen bei derselben Bank mit derselben rechtsfehlerhaften WRB in allen Verträgen Klage nur bzgl. eines Vertrags zu erheben. Da das Thema aber nicht gut in den Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam?" passt, hoffe ich, dass es ok ist, wenn ich meine weitere Frage dazu hier stelle.
    Zitat Zitat von Harley
    Warum willst du denn alle 4 Darlehen gleichzeitig zur Klage bringen? ...
    Zitat Zitat von Harley
    Im Laufe der mündlichen Verhandlung wird sicher vom Gericht auch die Frage aufgeworfen werden: "Besteht die Möglichkeit für einen Vergleich?" Das wäre m. E. der richtige Zeitpunkt auch die 3 anderen Darlehen einer endgültigen Lösung zuzuführen.:wink:
    Das habe ich vor, aber ein paar Fragen dazu:

    Der Vorteil der Rückabwicklung für den "kleinsten" Kredit würde aktuell laut Rechner von test.de ca. 1300€ betragen (Restschuld ca. 20.000€), für den "größten" Kredit ca. 4000€ Vorteil (Restschuld ca. 170.000€).

    Mit dem Vorteil ist jeweils nur das gemeint, was ich zum jetzigen Zeitpunkt bei einer kompletten Rückabwicklung "gewinnen" würde (Berechnung nach Winnecke), d.h. zukünftige Zinsvorteile sind außer Betracht. Muss man die auch berücksichtigen, wenn es um den Streitwert geht? Wenn ja, wie?

    Muss/soll/darf ich die Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht einreichen, wenn ich dabei zunächst nur den "kleinen" Kredit vorbringe? Was wäre für mich günstiger?

    Oder scheidet das Amtsgericht aus, da der Streitwert vor Gericht nicht der o.g. "Gewinn" (oder Vorteil) wäre, sondern die Restschuld oder gar die Darlehenssumme aus dem jeweiligen Vertrag und damit über dem Grenzwert läge?

  7. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Der Vorteil der Rückabwicklung für den "kleinsten" Kredit würde aktuell laut Rechner von test.de ca. 1300€ betragen (Restschuld ca. 20.000€), für den "größten" Kredit ca. 4000€ Vorteil (Restschuld ca. 170.000€).

    Mit dem Vorteil ist jeweils nur das gemeint, was ich zum jetzigen Zeitpunkt bei einer kompletten Rückabwicklung "gewinnen" würde (Berechnung nach Winnecke), d.h. zukünftige Zinsvorteile sind außer Betracht. Muss man die auch berücksichtigen, wenn es um den Streitwert geht? Wenn ja, wie?

    Muss/soll/darf ich die Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht einreichen, wenn ich dabei zunächst nur den "kleinen" Kredit vorbringe? Was wäre für mich günstiger?

    Oder scheidet das Amtsgericht aus, da der Streitwert vor Gericht nicht der o.g. "Gewinn" (oder Vorteil) wäre, sondern die Restschuld oder gar die Darlehenssumme aus dem jeweiligen Vertrag und damit über dem Grenzwert läge?
    Es wäre wünschenswert und angemessen, wenn der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Erfolg einer Rückabwicklung berechnet würde. Tatsächlich wird aber in der Praxis von den Gerichten entweder der ursprünglichen Darlehensbetrag oder alternativ auch die Restschuld angenommen, da über den Bestand des Vertrages gestritten wird.

    Damit scheidet das Amtsgericht schon mal aus. Ab 5.000€ gehts gleich beim Landgericht los. Bestenfalls wäre also 20.000€ als Streitwert anzunehmen.

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Moin Moin aus dem Norden (aber nicht Hamburg),
    habe beim googeln nach VFE die Widerrufsgeschichte gelesen und bin dann schließlich hier gelandet:
    1. WRB: "Die Frist beginnt frühestens...."
    Darlehen von Dezember 2008. Somit gilt Mustertext vom 31.03.2008 mit Übergangsfrist bis Oktober 2008. Im Mutertext ist aber nicht mehr frühestens enthalten, so dass WRB fehlerhaft ist?
    Bitte um Bestätigung
    Habe meinen Anwalt beauftragt, der Widerruf ist erklärt, die Bank hat sich nach 3 wochen erst gemeldet, um weiteren Aufschub gebeten und dann erst nach ca. 2 Wochen abgelehnt.

    O-Ton"Anders als oft in der Öffentlichkeit dargestellt, ist es keinesfalls so, dass in jedem Fall davon auszugehen ist, dass geringe Abweichungen zwingend zur Aufhebung der Schutzwirkung der BGB-InfoV führen......dann Anspielung auf unzzulässige Rechtsausübung und Verwirkung... Gründe für Verwirkung: weil ich längereZeit den Widerruf nicht wahrgenommen habe, obwohl in der Lage dazu....verspätete Geltungmachung verstößt gegen de Grundsatz von Treu und Glauben..."Selbst wenn die Widerrufsbelehrung formale Mängel aufgewiesen haben sollte , bleibt die Tatsache bestehen, dass eine Widerrufsbelehrung durchgeführt worden ist, die ienen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts als solchem nicht im Unklaren lässt." ....Erwartung zum Einhalten des Darlehensvertrages....Berater stehen zur Verfügung, ob und wie in Zukunft von günstigen Zinskonstellationen profitiert werden kann...

    Aus meiner Sicht WischiWaschi ohne gerichtliche Begründung etc.

    Durch Anwalt Gesprächstermin vereinbart. Rechtschutzversicherung deckt, da Altbau und Ablehnung vorliegt.

    Soll ich weiter klagen und auf Rückabwicklung besthen????
    Wie sollen wir Dir einen Rat oder Meinung kund tun können, wenn wir nicht die WRB und damit die Fehlerhaftigkeit beurteilen können?
    Bitte diese in den anderen Thread "WRB unwirksam" einstellen, danke

  9. Avatar von streunekatze
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von stillerLeser98
    Hallo in die Runde,

    ich habe nun die Deckungszusage meiner RSV (ARAG), allerdings gilt diese nur für außergerichtliche Tätigkeiten. Ist das normal??

    Hat wer die gleichen Erfahrungen mit den Deckungszusagen der RSV gemacht, ob sie diese nach Salamitaktik erteilen? Wurde später dann noch Deckung für das gerichtl. Verfahren zugesagt?

    Verwundert...
    Das stand bei mir auch. Habe mit der RSV telefoniert.Die sagten, daß sie selbstverständlich auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mitgehen, wenn der Anwalt die Chancen entsprechend begründet.

  10. Avatar von streunekatze
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Hallo, kennt jemand ein aktuelles Urteil vom Kammergericht in Potsdam gegen die DKB?
    Das nächste dürfte wohl von Gertrud Geyer kommen. Verhandlung war schon.

  11. Avatar von Jana71
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Das nächste dürfte wohl von Gertrud Geyer kommen. Verhandlung war schon.
    Sie hatte doch geschrieben, dass die Verhandlung noch läuft oder so

  12. Avatar von streunekatze
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sie wartet noch auf das Urteil, so wie ich das verstanden habe

  13. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    sie wartet noch auf das Urteil, so wie ich das verstanden habe
    mich würde auch interesieren wie die anderen Verfahren ausgegangen sind. So wie ich das verstanden habe wurde den ganzen Tag gegen die Bank verhandelt in mehrern Verfahren.

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das kann Dir wahrscheinlich nur die DKB-Rechtsabteilung erzählen.
    Tun die bestimmt......

  15. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das kann Dir wahrscheinlich nur die DKB-Rechtsabteilung erzählen.
    Tun die bestimmt......

    würde ich so nicht sagen..Die Verhandlungen sind alle öffentlich. Vileicht hatte jemand grad ein wenig Zeit und hat zugehört.

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Womit wir auch beim Thema wären, weshalb nicht grundsätzlich alle Urteile kostenlos allen Bürgern öffentlich zugänglich gemacht werden - und zwar barrierefrei im weiteren Sinne, also auch per Internet recherchierbar. Es ist doch völlig lebensfremd, dass sich interessierte Arbeitnehmer, Eltern etc. heutzutage eben mal "frei" nehmen, um einem Gerichtsverfahren beizuwohnen, nur weil sie am Ausgang interessiert sind.

    Es gibt Politiker, die argumentieren, man könne Urteilstexte ja auch käuflich erwerben. Aber ich frage mich, warum mit Steuergeldern - neben den Gerichtskosten - die Gerichte unterstützt werden, wenn dann noch zusätzlich mit dem Verkauf der Urteilstexte Gewinn gemacht wird? Oder habe ich etwas übersehen? Und dann gibt es solche, die verweisen darauf, dass man bei vielen(!) Gerichten auf deren Internetseiten nach Urteilen suchen könne - aber eben nicht bei allen. Und es ist wenig zielführend, wenn man bei zig Seiten suchen muss, statt auf einer einzigen, die bundesweit gelten könnte.

    Mehr dazu findet Ihr übrigens bei der freien juristischen Datenbank openjur.de, deren Betreiber schon mehrfach - leider teils auch erfolglos (siehe auch dort) - in diversen Bundesländern um Unterstützung bei der Veröffentlichung von Urteilen angefragt hatten. Wenn man die Antworten liest, merkt man, dass die wenigsten Politiker Ahnung von moderner Kommunikation haben. Wenn es nach denen ginge, müssten alle Interessierte mit in den Gerichtssälen sitzen oder die Texte in Büchern anno dazumal nachschlagen. Es gab wohl auch positive Entwicklungen, aber es geht offenbar alles sehr zäh vonstatten. Oder hat jemand von Euch den Eindruck, dass heutzutage alles zeitnah öffentlich und auch kostenlos(!) verfügbar gemacht wird? Die Arbeit von openJur ist bewundernswert.

    Auf der Seite von juris.de ist u.a. zu lesen, dass Trefferlisten sowie eine große Auswahl an Gesetzen und Verordnungen des Bundes kostenfrei seien. Wenn es openJur nicht gäbe, müssten wir für viele der Urteile erst einmal Geld in die Hand nehmen.

    Sorry, aber der kleine Abstecher musste an dieser Stelle einfach einmal sein. Danke für Euer Verständnis.

  17. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anhand der Fälle, die unsere Partneranwälte betreut haben, habe ich mal zusammengestellt, welche Banken grundsätzlich kompromissbereit sind und welche nicht.

    Roland Klaus-Kolumne: Widerrufsjoker: Welche Banken beim Widerruf eines Darlehens kompromissbereit sind - und welche nicht 13.03.2015 | Nachricht | finanzen.net

    Natürlich ist die Liste weit entfernt von einem Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Erfahrungen, die User gemacht haben, bin ich dankbar - bitte per Boardmail zuschicken. Aus unseren Erfahrungen sollte nicht geschlossen werden, dass die Banken bei jeder falschen Widerrufsbelehrung gleich reagieren. Zunehmend hängt es von der konkreten Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ab, ob ein Angebot gemacht wird oder nicht. Auch die "Qualität" des Angebots ist von Bank zu Bank unterschiedlich, so dass man hier nicht verallgemeinern kann.

  18. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich stimme dier da voll und ganz zu.

    Das kürzlich hier vorgestellte Versäumnisurteil lässt für mich sogar den Rückschluß zu, dass die RA's von den Banken genau wiessen welcher Richter wie urteilt. Wir stehen da vollkommen im dunkeln dadurch das wir nicht alle Richter bzw. Urteile kennen.

    Ich werde mir wohl das Vergnügen geben und ein zwie Termine besuchen.

  19. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Auf der Seite von juris.de ist u.a. zu lesen, dass Trefferlisten sowie eine große Auswahl an Gesetzen und Verordnungen des Bundes kostenfrei seien. Wenn es openJur nicht gäbe, müssten wir für viele der Urteile erst einmal Geld in die Hand nehmen.
    Auch mit einem kostenpflichtigen Vollzugang bei juris findest du trotzdem nicht alle Urteile (wär ja auch zu schön). Das ist auch frustrierend.

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hoppla20


    wenn wir ein Aktenzeichen vom LG Potsdam hätten könnte man damit die zuständige Kammer des LG feststellen. Und auf deren Geschäftsstelle problemlos weitere Termine erfragen......

  21. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mit Potsdam kann ich leider nicht helfen.

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