Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Croniworx
    Croniworx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin Häuslebauer,

    ich habe bisher gute Erfahrungen mit der Verbraucher Zentrale Hannover gemacht. Empfehlen kann ich dir, die VFE dort gegenrechnen zulassen. Dort hat man Erfahrung mit den Rechenkünsten der Banken. Sondertilgungen sind auf jeden Fall in der Rechnung zu berücksichtigen. Ganz gleich ob Du jemals eine Sondertilgung geleistet hast. Dafür gibt es Rechtsprechungen, meines Wissens auch vom BGH.

  3. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und wenn er die Widerrufsbelehrung von noch drei anderen Verbraucherzentralen überprüfen lässt - wozu? Durchboxen kann er seine Ansprüche nur mit einem versierten Anwalt. Ein Prozessrisiko bzw. Kostenrisiko besteht allerdings immer. Daher würde ich im vorhinein abklären, ob der betreffende Anwalt bei genau dieser Bank mit wortgleicher Klausel bereits einen Erfolg erzielen konnte.

    Zitat Zitat von Croniworx
    Moin Häuslebauer,

    ich habe bisher gute Erfahrungen mit der Verbraucher Zentrale Hannover gemacht. Empfehlen kann ich dir, die VFE dort gegenrechnen zulassen. Dort hat man Erfahrung mit den Rechenkünsten der Banken. Sondertilgungen sind auf jeden Fall in der Rechnung zu berücksichtigen. Ganz gleich ob Du jemals eine Sondertilgung geleistet hast. Dafür gibt es Rechtsprechungen, meines Wissens auch vom BGH.

  4. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bubiman
    Liebe Alle,
    Um es auf den Punkt zu bringen, hat die Bank mir ein Angebot gemacht, was sich wirklich lukrativ anhört um die Sache schnell über die Bühne zu bringen.

    Habt ihr noch ein paar Anregungen für mich ??
    Wenn ich das richtig verstehe, bleibt die Laufzeit des geschlossenen Vertrages bestehen und für die verbleibenden Jahre bekommst du den heutigen Zinssatz?

    Anregen kann ich da nichts, wenn du nicht scharf auf die Rückrechnung warst, ist das doch ein passendes Angebot.....? Die Frage ist, wie lange ist die Laufzeit noch und sicherst du dir damit den heutigen Zins ausreichend lange?

    Mehr Ideen hab ich nicht, aber vielleicht mischt sich noch jemand anders ein...

  5. Avatar von Bubiman
    Bubiman ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Vertrag läuft noch knapp 4 jahre und zu einem heutogen Zinssatz wäre das ein schöner Betrag den ich dann mit der gleichen Rate Tilgen würde.

    Ich weiß nicht aber ich finde, dass man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen darf sonst könnte es sein, dass das ganze nach hinten los geht. oder was meint Ihr?

    Danke

    Gruß

    Bubiman

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schöner wäre vielleicht nur noch, den Zins auf 15 Jahre fest zu bekommen.

    Ich stimme dir insoweit zu, dass man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn eine schnelle und unkomplizierte Lösung erwünscht ist. Die hättest du hier ja.

    Kommt ja auch noch auf die Restschuld an und was du in 4 Jahren weiterfinanzieren müsstest (ich weiß jetzt nicht, ob du Zahlen schon genannt hattest). Absichern kann man sich dafür notfalls mit einem Forward-Darlehen, wenn der Zins steigen sollte.

  7. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich verstehe gar nicht, warum man nicht versucht, mit der Bank gleich ein
    Paket zu schnüren, welches ein Forward-Darlehen im Anschluss enthält!?

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Schöner wäre vielleicht nur noch, den Zins auf 15 Jahre fest zu bekommen.

    Ich stimme dir insoweit zu, dass man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn eine schnelle und unkomplizierte Lösung erwünscht ist. Die hättest du hier ja.

    Kommt ja auch noch auf die Restschuld an und was du in 4 Jahren weiterfinanzieren müsstest (ich weiß jetzt nicht, ob du Zahlen schon genannt hattest). Absichern kann man sich dafür notfalls mit einem Forward-Darlehen, wenn der Zins steigen sollte.

  8. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ alf,
    RA Dubas aus Essen (Rechtsabteilung - vertragswertcheck)

    Gruß Der Dankenschreck

  9. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von pmk
    ich verstehe gar nicht, warum man nicht versucht, mit der Bank gleich ein
    Paket zu schnüren, welches ein Forward-Darlehen im Anschluss enthält!?
    Deswegen fragt er doch.... Damit wir ihm Denkanstöße geben.

  10. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So,mein Anwalt hat das erste Vergleichsangebot der Bank erhalten!

    Aus Kulanz sei man bereit auf 6000 der eigentlich fälligen 14000€ VFE zu verzichten!!!

    Wir haben das Angebot natürlich zurück gewiesen und eine erneute Frist für ein neues/letztes Angebot gesetzt.
    Zum ersten mal haben wir auch den Gang vors Gericht in Aussicht gestellt.

    Warten wir's mal ab

  11. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dass die sich trauen, sowas anzubieten....?!?!?!

  12. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    was heisst trauen - die hätten noch die Chuzpe, sich als kulant hinzustellen %-)

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Dass die sich trauen, sowas anzubieten....?!?!?!

  13. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ....in der Tat, das wäre gar nicht so abwegig

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @PMK

    Parallel ein Forwarddarlehen zeichnen, für den Fall dass die Bank dem Widerruf nicht entspricht, bzw. drauf eingeht und es auf einen Prozeß ankommen lässt der länger dauert?

    Falls sie das meinten, was machen sie dann mit dem Forwarddarlehen, wenn die Bank doch einlenkt, einlenken muss oder sich die Dinge höchstrichterlich demnächst grundsätzlich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt und das Geld vor dem Forwardzeitraum benötigt wird ?

  15. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was meinen Sie?

    Bubiman schreibt doch, der Zinssatz wird angepasst und das aktuelle Darlehen läuft so 4 Jahre weiter. Daraufhin schlug pmk vor, gleich ein Forwarddarlehen für den Anschluss nach diesen 4 Jahren zu vereinbaren.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ok, dann habe ich das etwas falsch verstanden. Altdarlehenssituation geklärt, dann könnte natürlich ein Forwarddarlehen gezeichnet werden, dann steht ja fest wann man es benötigt, vor allem frühestens in Anspruch nehmen kann.

    Ich frage mich nun aber, warum oder wie die Bank einen Zinssatz für die Restlaufzeit korrigieren kann, wie das refinanzierungstechnsich läuft bzw. abgewickelt wird seitens der Bank kann ich mir nicht erklären. Warum dann nicht gleich ein längerfristiges neues Festzinssatzdarlehen, denn das ist das neue 4 Jahresdarlehen auch.

  17. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So bei uns gibt es auch Neuigkeiten. Nachdem unsere Bank vor 4 Wochen um Fristverlängerung auf unbestimmte Zeit gebeten hat, ist nunmehr die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung gekommen, ich werde heute nachmittag von meinem Anwalt angerufen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Klageschrift ist vorbereitet. Bin mal gespannt wie es nun weiter geht.

  18. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag,

    hat jemand Erfahrung mit einem Kreditvertrag der Ing DiBa aus Juli/August 2007?

    Die ING DiBa verwendet eindeutig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung (frühestens ... usw.), leider jedoch ansonsten der "Muster-Widerrufsbelehrung" entsprechend. Laut BGH ist dann die Widerrufsbelehrung wohl rechtens (Vertrauensschutz). Zumal die DiBa aber auch Fernabsatzgeschäfte tätigt, da sollte die Schwelle noch höher sein.

    Totzdem mal jemand widerrufen oder war beim Anwalt seines Vertrauens?

  19. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die Klausel (Kopie anbei) in meinem Vertrag stammt vom November 2005. Es handelt sich um ein Forwarddarlehen, dass 2007 zur Auszahlung kam. Die verwendete Widerrufsbelehrung wurde von der VZH in mehreren Punkten beanstandet (siehe Ausschnitt im Anhang). Ich werde am 17. 6. darüber mit einer vom VZH ausdrücklich empfohlenen Anwaltskanzlei ein Telefonat führen. Danach sehe ich weiter. Von einer Deckungszusage der ARAG gehe ich aktuell nicht aus. Ich halte euch aber auf dem Laufenden...


    Zitat Zitat von Colonia
    Guten Tag,

    hat jemand Erfahrung mit einem Kreditvertrag der Ing DiBa aus Juli/August 2007?

    Die ING DiBa verwendet eindeutig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung (frühestens ... usw.), leider jedoch ansonsten der "Muster-Widerrufsbelehrung" entsprechend. Laut BGH ist dann die Widerrufsbelehrung wohl rechtens (Vertrauensschutz). Zumal die DiBa aber auch Fernabsatzgeschäfte tätigt, da sollte die Schwelle noch höher sein.

    Totzdem mal jemand widerrufen oder war beim Anwalt seines Vertrauens?
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  20. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von heinsc
    Hallo,

    wie diesem Forum zu entnehmen ist, gibt es hier mehrere Darlehensnehmer bei der ING-DiBa.
    Meine Widerrufsbelehrung ist im Wortlaut identisch mit der von melobo.

    Mit abschließenden Erfahrungen kann ich leider noch nicht dienen. Aber, durch gegenseitigen Informationsaustausch kann man sicherlich mehr erreichen.

    Mein Anwalt hat bereits der Bank geschrieben und eine Antwort kam zügig.
    In dem dreiseitigen Schreiben führt mein Anwalt die Mängel und die Rechtslage explizit auf, es sind eigentlich identische Argumentationen wie hier und anderswo auch zu finden sind, angereichert mit diversen BGH-Urteilen. Er schlägt auch gleich vor, als einfachste Lösung eine Vertragsanpassung mit geänderten Konditionen durch zu führen.
    In der - nicht unbedingt standardisierten - Antwort der Bank kann diese in der Widerrufsbelehrung keine Fehler finden, ohne genaue Detailbegründungen zu geben. An Stelle dessen verweist sie auf "sachfremde" Argumente:
    • dass die Konditionen generell gegenüber anderen Instituten günstig seien und
    • dass ich doch erwarten würde, dass, wenn sich die Zinsen in die andere Richtung entwickelt hätten, sich die Bank nicht ihrerseits um Vertragsanpassungen bemühen würde.

    Ich sehe das so wie "erst mal ablehnen, vielleicht knicke ich ja ein." Immerhin geht es ja auch der Bank um eine Menge Geld.

    Fakt ist:
    • Die Widerrufsbelehrung ist - ohne Berücksichtigung des Musterschutzes - fehlerhaft.
    • Die Widerrufsbelehrung weicht lediglich durch die Verwendung von "Ich/Wir" und "2" (an Stelle "zwei") vom Muster ab.
    • Der Zusatz nach §312d fehlt.

    Der Ansatz meines Anwaltes war besonders die Verwendung von "Ich/Wir", da hierdurch Verwirrung über den Widerspruchsberechtigten erzeugt wird. Wenn im Muster von "Sie" die Rede ist, also der Widerspruchberechtigte angesprochen wird, müsste "Ich/Wir" also die Seite sein, die die Widerspruchsbelehrung ausspricht - also die Bank (oder der Gesetzesgeber?).

    Nun ist die Bedingung bei der Verwendung des Mustertextes, dass die Widerrufsbelehrung von der Form her und inhaltlich mit dem Muster übereinstimmt. Werden Belehrungen nur sprachlich vereinfacht, so stellt dies keine inhaltliche Veränderung dar. Es stellt sich also die Frage: Stellt der Austausch von "Sie" durch "Ich / Wir" eine inhaltlich relevante Änderung dar? Skeptisch formuliert, könnte dies ein Gericht als zu spitzfindig einstufen.

    An dieser Stelle möchte ich ein ganz anderes Argument zur Diskussion stellen:
    Ein Muster sollte dazu da sein, sich durch seine Verwendung Arbeitserleichterung zu schaffen. Dies ist besonders für kleinere Institutionen oder Firmen gedacht, die sich keine (eigene) Rechtsberatung leisten können. Meint aber eine große Bank, in das Muster eingreifen zu müssen, (sei es noch so marginal), so sollte man davon ausgehen, dass dies durch genügend Expertenwissen abgedeckt ist. Ergeben sich nach den Veränderungen Fehler - egal, ob sie schon vorher existierten -, müssen die entsprechenden Konsequenzen ausgestanden werden. Das soll heißen: Der Verbraucher erwartet von einer großen Bank keine schlampige Arbeit.

    Ich bitte, die Länge meiner Ausführungen zu verzeihen, hoffe aber, damit hier im Forum etwas beitragen zu können.
    Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werde ich sie mitteilen. Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit fortfahren, da der Fall durch RSV abgedeckt ist.

    Schöne Grüße.
    Hallo,

    genau dieser Sachverhalt liegt bei mir auch vor.

    Gibt es da etwas neues?

    Die Widerrufsbelehrung entspricht ja nicht ganz dem Muster, wenn auch in wesentlichen Teilen. Aber der BGH ist da ja eigentlich eindeutig. Mein Vertrag ist auch aus dem Jahre Juli/August 2007.

  21. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @pmk

    Vielen Dank. Das hilft mir schon weiter.

    Meine Widerrufsbelehrung sieht exakt genauso aus.

    Wie gesagt, die Ich/wir kann/können ist mir eher ein Dorn im Auge, da doch etwas missverständlich formuliert. Aber wenn die Verbraucherzentrale das anders sieht.

    Die Deutlichkeit der Widerrufsbelehrung ist meiner Meinung nach abe mit dem Kasten drum herum sichergestellt.

    Die Sache mit dem Vertragsangebot liegt bei mir auch vor, leuchtet mir auch ein, hier sehe ich am meisten Angriffsfläche.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du deinen weiteren Vorgang und die Erfahrungen damit hier an uns weitergibst, vielen Dank!

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