Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen Diba

    Zitat Zitat von Mikelike123
    Da es kein Urteil gibt, muss die Diba auch nicht deine Anwaltskosten und Gerichtskosten für die eingereichte Klage rückerstatten. Man wird sich ja wahrscheinlich vorher einigen und dann bleibt man auf den Kosten sitzen.

    Diba ist es bei uns nicht. Ist dies auch der fall wenn eine Deckungszusage der RV vorliegt?

  3. Avatar von Mikelike123
    Mikelike123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen Diba

    Dann sollte die RV die Kosten tragen :-)

  4. Avatar von diamnet
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen Diba

    Hallo zusammen,
    wer ist der Meinung, dass diese Widerrufsbelehrung von der Diba angreifbar ist?

    //img5.fotos-hochladen.net/uploads/2uwgmdytr8n.jpg

    Die Adresse bitte in die oben in die Browserzeile einfügen.
    Hat jemand die selbe Widerrufsbelehrung und ist schon gegen die Diba vorgegangen?

    Vielen Dank.
    Grüße

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In diesem Widerruf fehlt auf Anhieb die "Erfüllung der Informationspflichten nach 246..:"

  6. Avatar von Der_Baum
    Der_Baum ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,


    wir kämpfen seit Anfang 2014 gegen die DKB. Wir haben zwei Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und möchten unsere bereits gezahlte VFE zurück erstattet bekommen.
    Ein Fachanwalt wurde eingeschaltet.
    So wie es aussieht bleibt nur noch die Klage, da die DKB alles zurückweist und von der Richtigkeit ihrer Verträge ausgeht.

    Widerrufsbelehrungen sind aus dem Jahr 2007 und weisen mehrere Fehler in Form und Ausdruck auf.

  7. Avatar von berlin
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Viele-Immobilienkredite-bieten-ein-Schlupfloch-article13034136.html

    Hallo Diamnet,klick mal das Video von n-tv an:
    dort ist genau diese falsche Formulierung genannt!

  8. Avatar von diamnet
    diamnet ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    In diesem Widerruf fehlt auf Anhieb die "Erfüllung der Informationspflichten nach 246..:"
    und wie sieht es mit der Tatsache aus, dass die Diba ihre Widerrufsbelehrung nur im Angebot angibt. Die Auftragsbestätigung von der Diba kommt dann einige Tage später per Post. Da steht folgendes drin" Vorab dürfen wir uns nochmals bei Ihnen für die Annahme des Angebots bedanken"
    In diesem Brief ist keine Widerrufsbelehrung angehängt. Ab wann gilt also die Widerrufsbelehrung? Vom Angebot an oder von der Bestätigung der Annahme des Angebots?

  9. Avatar von diamnet
    diamnet ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von berlin
    n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Viele-Immobilienkredite-bieten-ein-Schlupfloch-article13034136.html

    Hallo Diamnet,klick mal das Video von n-tv an:
    dort ist genau diese falsche Formulierung genannt!
    Ja das mit der Formulierung "frühstens" ist bekannt. Aber die Diba hat die damals gültige Musterwiderrufsbelehrung verwendet. Es wurden lediglich die Wörter ich/wir und kann/können geändert. Ist jetzt die Frage ob auch dann die gesetzliche Schutzwirkung für die Bank greift? Oder greift die Schutzwirkung nur, wenn auch Wort wörtlich alles 1:1 von der Musterwiderrufsbelehrung übernommen wurde?

  10. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    hat jemand Erfahrungswerte wie lange so ein Klageverfahren dauert?
    Gehe insgesamt vom Einreichen der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil von etwa anderthalb Jahren aus.

    Es kommt auf den Gerichtsstandort an, aber das sind die derzeitigen Erfahrungswerte aus Berlin und dem Land Brandenburg. Es kann schneller gehen, aber schon wenn man sich die Urteile aus der Vergangenheit ansieht, kann man ähnliche Laufzeiten an Verkündungsdatum und Aktenzeichen ablesen.

  11. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen Diba

    Zitat Zitat von Mikelike123
    Da es kein Urteil gibt, muss die Diba auch nicht deine Anwaltskosten und Gerichtskosten für die eingereichte Klage rückerstatten. Man wird sich ja wahrscheinlich vorher einigen und dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
    .....nicht zwangsläufig.
    Es kommt drauf an, WIE man sich einigt. RS-Versicherungen schreiben in ihre Deckungszusage oft rein, dass man das Ding durchklagen muss bzw sich hinsichtlich der Kosten so einigen muss, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind (lest einfach eure Deckungszusagen durch, ich kann hier keine Formulierung anbieten, da meine RS nichts übernimmt).

    Wenn man Klage einreicht, zahlt man als Kläger einen Gerichtskostenvorschuss. Nach Einzahlung bekommt die Bank die Klage zugestellt. Sollte die Bank dann einlenken, kann man angeben, dass man die Klage nur zurücknimmt, wenn die Gegenseite die Kosten hierfür trägt. Das ist dann alles Verhandlungssache.

  12. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Der_Baum
    Hallo,


    wir kämpfen seit Anfang 2014 gegen die DKB. Wir haben zwei Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und möchten unsere bereits gezahlte VFE zurück erstattet bekommen.
    Ein Fachanwalt wurde eingeschaltet.
    So wie es aussieht bleibt nur noch die Klage, da die DKB alles zurückweist und von der Richtigkeit ihrer Verträge ausgeht.

    Widerrufsbelehrungen sind aus dem Jahr 2007 und weisen mehrere Fehler in Form und Ausdruck auf.
    magst du mal berichten wie euer bisheriger Ablauf gegen die DKB war?!

  13. Avatar von berlin
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich empfehle Euch folgende Seiten:

    BGH: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt eine Widerrufsfrist nicht in Lauf (Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11)

    website-check.de/fernabsatzrecht-online-shops/bgh-eine-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-setzt-eine-widerrufsfrist-nicht-in-lauf-urteil-vom-01032012-az-iii-zr-83/11



    test.de/Musterbriefe-Kreditwiderruf-Raus-aus-teuren-Krediten-4719584-0/

  14. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also in unserer Deckungszusage steht drin das diese für das gerichtliche Verfahren in 1. Instanz für die mitgeteilten Anträge gilt. Wenn weitergehende Ansprüchge geltend gemacht werden sollen muss dies geklärt werden.
    In den Klageanträgen sind ja nun zwei Punkte. Der 1. die Rückzahlung der VFE und im 2. die Rückabwicklung der Verträge. Also Geldmäßig nun mehr als das Doppelte.

  15. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Also in unserer Deckungszusage steht drin das diese für das gerichtliche Verfahren in 1. Instanz für die mitgeteilten Anträge gilt. Wenn weitergehende Ansprüchge geltend gemacht werden sollen muss dies geklärt werden.
    In den Klageanträgen sind ja nun zwei Punkte. Der 1. die Rückzahlung der VFE und im 2. die Rückabwicklung der Verträge. Also Geldmäßig nun mehr als das Doppelte.
    Meist steht da noch so sinngemäß drin, dass im Vergleichsfalle nur die Kosten getragen werden, die dem Verhältnis von Unterliegen und Obsiegen entsprechen. Was auch immer das heißt.

  16. Avatar von Der_Baum
    Der_Baum ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    magst du mal berichten wie euer bisheriger Ablauf gegen die DKB war?!
    @Schauma:
    Das genaue Datum habe ich jetzt nicht im Kopf aber Ende 2013 bin ich durch einen Artikel im Internet auf Fehler in Widerrufsbelehrungen gestoßen.
    Daraufhin habe ich unsere bereits schon abgelösten Kreditverträge von der DKB auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen geprüft.

    Ich habe ca. 3 Wochen gebraucht um mich in die komplette Materie einzuarbeiten, denn ich wollte auch die komplette Gesetzeslage zu diesem Thema verstehen.
    Nachdem ich beide Widerrufsbelehrungen Wort für Wort geprüft habe, konnte ich, nach meinem bis dahin angeeigneten Wissensstand, schwerwiegende Fehler in beiden Widerrufsbelehrungen feststellen.

    Da wir damals aufgrund Beruflichen veränderungen unser Haus verkaufen mussten, da wir in ein anderes Bundesland umziehen mussten, forderte die DKB einen hohen Betrag an Vorfälligkeitsentschädigung, den wir auch Zähneknirschend unter vorbehalt zahlten.

    Ein letzer Versuch die VFE nicht zahlen zu müssen oder zu senken durch einen Ombudsmann scheiterte auch.

    Also schrieb ich Anfang 2014 die DKB an und Widerrief beide Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
    Als Antwort bekamen wir eine Standard-Absage-Brief der DKB. Das war daran zu erkennen, dass auf unsere Argumente gar nicht erst eingegangen wurde.

    Also schalteten wir einen Anwalt ein.
    Ich suchte mir einen Anwalt in unserer Nähe, weil ich dachte, dass es immer besser ist, wenn man sich auch mal zusammensetzen kann.
    Ich schickte vorerst sämtliche Unterlagen per Email an die Kanzlei.
    2 Tage später bekam ich Antwort. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage würde der Anwalt keine Möglichkeiten sehen, die Kredite zu widerrufen.

    Ich dachte, ich lese nicht richtig und rief sofort dort an. Nachdem ich ihm seine Arbeit erklärt hatte und ihn über die richtige Gesetzeslage aufgeklärt hatte, sagte er, das man unter dieser Betrachtungsweise selbstverständlich die Verträge widerrufen kann und er mich gerne in dieser Angelegenheit vertreten würde.
    Kurze und knappe Antwort von mir: Nein Danke.

    Also neuer Anwalt gesucht. Und gefunden.
    Dieser setzte nach Begutachtung der W-Belehrungen sofort ein Schreiben an die DKB auf. Mit Frist , Rückforderung der VFE + Zinsen.

    Die DKB lehnte ab. Mit der Begründung, das es keine Höchstrichterliche Rechtsprechung gäbe und das die Darlehen ja schon vor 2 Jahren abgelöst wurden und somit nicht mehr widerrufen werden können.

    Also bleibt nun als letzter Weg nur noch die Klage. Und hier sind wir sehr zuversichtlich, dass wir unser Recht auf Widerruf zugesprochen bekommen und unser Geld von der DKB zurück bekommen.



    Trotzdem sieht man , dass man sich nicht immer stumpf auf einen Anwalt verlassen sollte und sich selbst mit dem Thema erstmal vertraut machen sollte. Vermutlich hätte ich sonst beim ersten Anwalt schon abgenickt und für mich wäre das Thema erledigt gewesen. Und vermutlich viele tausend Euro einfach aufgegeben.

  17. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Meist steht da noch so sinngemäß drin, dass im Vergleichsfalle nur die Kosten getragen werden, die dem Verhältnis von Unterliegen und Obsiegen entsprechen. Was auch immer das heißt.

    sowas steht bei uns nicht drin.

  18. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Der_Baum
    @Schauma:
    Das genaue Datum habe ich jetzt nicht im Kopf aber Ende 2013 bin ich durch einen Artikel im Internet auf Fehler in Widerrufsbelehrungen gestoßen.
    Daraufhin habe ich unsere bereits schon abgelösten Kreditverträge von der DKB auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen geprüft.

    Ich habe ca. 3 Wochen gebraucht um mich in die komplette Materie einzuarbeiten, denn ich wollte auch die komplette Gesetzeslage zu diesem Thema verstehen.
    Nachdem ich beide Widerrufsbelehrungen Wort für Wort geprüft habe, konnte ich, nach meinem bis dahin angeeigneten Wissensstand, schwerwiegende Fehler in beiden Widerrufsbelehrungen feststellen.

    Da wir damals aufgrund Beruflichen veränderungen unser Haus verkaufen mussten, da wir in ein anderes Bundesland umziehen mussten, forderte die DKB einen hohen Betrag an Vorfälligkeitsentschädigung, den wir auch Zähneknirschend unter vorbehalt zahlten.

    Ein letzer Versuch die VFE nicht zahlen zu müssen oder zu senken durch einen Ombudsmann scheiterte auch.

    Also schrieb ich Anfang 2014 die DKB an und Widerrief beide Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
    Als Antwort bekamen wir eine Standard-Absage-Brief der DKB. Das war daran zu erkennen, dass auf unsere Argumente gar nicht erst eingegangen wurde.

    Also schalteten wir einen Anwalt ein.
    Ich suchte mir einen Anwalt in unserer Nähe, weil ich dachte, dass es immer besser ist, wenn man sich auch mal zusammensetzen kann.
    Ich schickte vorerst sämtliche Unterlagen per Email an die Kanzlei.
    2 Tage später bekam ich Antwort. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage würde der Anwalt keine Möglichkeiten sehen, die Kredite zu widerrufen.

    Ich dachte, ich lese nicht richtig und rief sofort dort an. Nachdem ich ihm seine Arbeit erklärt hatte und ihn über die richtige Gesetzeslage aufgeklärt hatte, sagte er, das man unter dieser Betrachtungsweise selbstverständlich die Verträge widerrufen kann und er mich gerne in dieser Angelegenheit vertreten würde.
    Kurze und knappe Antwort von mir: Nein Danke.

    Also neuer Anwalt gesucht. Und gefunden.
    Dieser setzte nach Begutachtung der W-Belehrungen sofort ein Schreiben an die DKB auf. Mit Frist , Rückforderung der VFE + Zinsen.

    Die DKB lehnte ab. Mit der Begründung, das es keine Höchstrichterliche Rechtsprechung gäbe und das die Darlehen ja schon vor 2 Jahren abgelöst wurden und somit nicht mehr widerrufen werden können.

    Also bleibt nun als letzter Weg nur noch die Klage. Und hier sind wir sehr zuversichtlich, dass wir unser Recht auf Widerruf zugesprochen bekommen und unser Geld von der DKB zurück bekommen.



    Trotzdem sieht man , dass man sich nicht immer stumpf auf einen Anwalt verlassen sollte und sich selbst mit dem Thema erstmal vertraut machen sollte. Vermutlich hätte ich sonst beim ersten Anwalt schon abgenickt und für mich wäre das Thema erledigt gewesen. Und vermutlich viele tausend Euro einfach aufgegeben.

    Wir haben im November 2013 unsere Verträge durch einen Anwalt prüfen lassen, die Kanzlei hat dann auch gleich widerufen und es gab auch dieses Standart-Antwortschreiben, darauf wurde eine Erwiderung geschrieben und dann gab es nur noch Fristverlängerungen. Meine Kanzlei hat dann vor 3 Wochen ein letztes Schreiben hingeschickt wo sie letztmalig aufgefordert worden die VFE zurück zuzahlen, darauf hin kam nur ein Schreiben das die Prüfung noch andauert und baten um weitere Fristverlängerung. Unsere Kanzlei wird nun Klage einreichen, auf die VFE und ggf. auch die komplette Rückabwicklung der Verträge wobei hier wohl noch ein Gespräch geführt werden muss.

  19. Avatar von Der_Baum
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @schauma

    Dann habt ihr auch schon die Kreditverträge abgelöst und eine VFE gezahlt ?

  20. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Der_Baum
    @schauma

    Dann habt ihr auch schon die Kreditverträge abgelöst und eine VFE gezahlt ?
    ja haben wir! Es war zeitgleich.

  21. Avatar von Der_Baum
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein Anwalt hat mir heute geschrieben, dass die Erfolgsaussichten sehr gut wären in unserem Fall zu gewinnen, da die DKB in den letzten Wochen schon mehrere Prozesse verloren hat in denen es um die fehlerhafte Widerrufsbelehrung geht.

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