Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Alles was von der Talsohle aus ansteigt find ich sch....!

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Was sagen die Fachleute hier zu dieser Zins-Einschätzung:

    (von Biallo):

    Baufinanzierer müss sich keine Sorgen machen

    Zinstrend:
    sehr kurzfristig: (1-4 Wochen): schwankend
    kurzfristig (1-3 Monate): schwankend
    mittelfristig (4-12 Monate): leicht steigend
    langfristig: moderat steigend

    #
    noch 6 Tage
    Alles nur Dampfplauderei. Zielsicher wie ein Horoskop.

    Stehen die 10 jährigen am Jahresende wieder bei 1 % heißt es: "Wie wir bereits im Sommer sagten, kein Grund zur Sorge bei den Zinsen."

    Stehen die 10 jährigen am Jahresende aber bei 3 % weiß man: "Wie wir bereits im Sommer schrieben, die Zinsen werden mittelfristig leicht ansteigen. Trotzdem sind im langjährigen Durchschnitt die Zinsen immer noch unvergleichlich günstig."

    Im Nachhinein wissen diese "Experten" immer sehr genau warum alles so kommen musste, wie es denn kam.

    Ich beschäftige mich seit 35 Jahren mit Baufinanzierung für die ganze Familie und weiß daher:

    "Prognosen sind äußerst schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen."
    (Mark Twain, Kurt Tucholsky?)

  4. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    meine Frage: Was für eine Widerrufsbelehrung?
    Wie lange läuft Dein Vorgehen gegen die Diba?
    Gibt es Zusammenhang mit BGH 23.06.2015?

    Vielen Dank für Deine Hilfe im Voraus.

    Gruß
    Stefan


    Zitat Zitat von andi1104
    Ich habe gerade von meiner Kanzlei die Antwort auf unseren WR von der
    ING DiBa erhalten, sie sind natürlich immer noch der Meinung das die Frist für den WR abgelaufen ist und sie bieten uns rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein neues Darlehen auf die jetzige Restschuldsumme von 1,97 % für 10 Jahre an und haben uns eine Frist bis zum 29.06. gesetzt
    Ich habe natürlich meinen Anwalt gebeten, soweit jetzt die Klage vorzubereiten(für nach dem 23.06.)
    Er möchte allerdings eine Leistungsklage machen, da er der Meinung ist das eine Feststellungsklage ein "recht stumpfes Schwert" ist um die entsprechenden Forderungen durchzusetzen. Er habe diesbezüglich in einigen Klagen seine Erfahrung gemacht und möchte sozusagen "Nägel mit Köpfen" machen, was natürlich auch in meinem Sinn ist.

  5. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Kannst du mir das bitte etwas mehr erklären? Du hast widerrufen und die Bank zur Abrechnung über das Rückabwicklungsverhältniss aufgefordert, nicht? Die Bank hat den Widerruf dann doch sicher energisch zurück gewiesen, wie man das bei der Haltung der DKB erwarten kann.

    Ich weiß nicht was die DKB schreibt, aber bei der DiBa klingt das so:

    " ... und bitten um Verständnis, dass es in der Sache dabei bleiben muss, dass Ihre Forderung zurückgewiesen wird. Die Angelegenheit betrachten wir damit als ausgeschrieben."

    In dieser Situation bedarf es m.E. keiner Mahnung mehr. Es greift § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

    "Der Mahnung bedarf es nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert."

    Die Bank ist hier als Schuldner anzusehen, nicht weil sie etwa Geld schuldet, sondern weil sie die Annahme der nach Widerruf fälligen Restschuld schuldet. Da sie dies unrechtmäßig verweigert hat, befindet sie sich im Annahmeverzug.

    Da frage ich mich, wieso wird hier vom Gericht die Deutlichkeit einer Mahnung in Zweifel gezogen, die nach dem Gesetz gar nicht erforderlich war?
    Berechtigte Frage.
    Ich schrieb im Widerruf, dass die DKB mir den Ablauf der Rückabwicklung aufzeigen möge.
    Die antworteten, dass die Frist von 2 Wochen abgelaufen sei und nix wär mit Widerruf.
    Ich schrieb wieder mit Hinweis auf meinen RA, den ich einschalten wolle, wenn sie sich bis Tag X nicht auf den Widerruf eingelassen hätten.

    Das sei keine deutliche Mahnung.

    Ick vastehe ditt nich....!

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Es ist wohl wichtig, wenn man vor Gericht die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet haben möchte...

    Es hat wohl schon Urteile gegeben, selbst schon gelesen, wo das Gericht der Meinung war, die Bank wäre nicht in Verzug gebracht worden....
    ..
    Besser hätte ich es nicht beschreiben können. Genau darum geht es.

  7. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Zulassung 2014...

    https://www.goerg.de/de/anwalte/uhli...ian.42039.html

    Dessen Klageerwiderung beträgt mal schlappe 36 Seiten!!!
    Das is bei anderen Kanzleien nicht anders. Mir gegenüber lässt sich die DKB von WilmerHale vertreten, die sind auch sone Papierstapler.

  8. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Berechtigte Frage.
    Ich schrieb im Widerruf, dass die DKB mir den Ablauf der Rückabwicklung aufzeigen möge.
    Die antworteten, dass die Frist von 2 Wochen abgelaufen sei und nix wär mit Widerruf.
    Ich schrieb wieder mit Hinweis auf meinen RA, den ich einschalten wolle, wenn sie sich bis Tag X nicht auf den Widerruf eingelassen hätten.

    Das sei keine deutliche Mahnung.

    Ick vastehe ditt nich....!
    Ich habe deutlich MAHNUNG als Überschrift genommen und
    im Text geschrieben das ich ich die Antwort anmahne.
    Deutlicher kann man es nicht machen denke ich.
    DSL Bank hat heute letzte Frist bis 30.06.15 bekommen von meiner Anwältin.

  9. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Hallo,

    meine Frage: Was für eine Widerrufsbelehrung?
    Wie lange läuft Dein Vorgehen gegen die Diba?
    Gibt es Zusammenhang mit BGH 23.06.2015?

    Vielen Dank für Deine Hilfe im Voraus.

    Gruß
    Stefan
    Meine WRB ist die von 2007 mit dem bekannten: frühestens bei Eingang des Darlehensvertrag bei der ING...,
    Wir/Ich ...
    Kein Hinweis für Geschäfte mit Fernabsatz...
    Keine Abhebung vom übrigen Vertragstext usw.

    Ich habe Anfang Januar selbst den WR erklärt und nach Ablehnungsschreiben durch die ING dann durch Anwalt nochmals Ende März.

    Einen Zusammenhang mit dem 23.06. kann ich mir gut vorstellen , da ein Angebot für einen neuen Vertrag ohne VFE(ca. 35000€) sowie einen Zinssatz von über 3% weniger als der bisherige nenne ich schon eigentlich entgegenkommend wenn man angeblich alles richtig gemacht hat.
    Ich persönlich glaube die "wissen was die Uhr geschlagen hat".

  10. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    das heißt gleiche Widerrufsbelehrung wie bei mir von 2005.
    Ich werde die noch einmal am 24. oder 25.06.2015 erinnern...
    Und dann kommt die Klage...

    Gruß
    Stefan

    Zitat Zitat von andi1104
    Meine WRB ist die von 2007 mit dem bekannten: frühestens bei Eingang des Darlehensvertrag bei der ING...,
    Wir/Ich ...
    Kein Hinweis für Geschäfte mit Fernabsatz...
    Keine Abhebung vom übrigen Vertragstext usw.

    Ich habe Anfang Januar selbst den WR erklärt und nach Ablehnungsschreiben durch die ING dann durch Anwalt nochmals Ende März.

    Einen Zusammenhang mit dem 23.06. kann ich mir gut vorstellen , da ein Angebot für einen neuen Vertrag ohne VFE(ca. 35000€) sowie einen Zinssatz von über 3% weniger als der bisherige nenne ich schon eigentlich entgegenkommend wenn man angeblich alles richtig gemacht hat.
    Ich persönlich glaube die "wissen was die Uhr geschlagen hat".

  11. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Hallo,
    das heißt gleiche Widerrufsbelehrung wie bei mir von 2005.
    Ich werde die noch einmal am 24. oder 25.06.2015 erinnern...
    Und dann kommt die Klage...

    Gruß
    Stefan
    Alles Gute viel Glück!!

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier mal mein juristisch geprüfter Widerruf (frei nach Stiftung Warentest):

    per Telefax
    Ing-DiBa
    Frankfurt am Main

    Kreditkonto Nummer

    Widerruf des Darlehens

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich widerrufe das oben bezeichnete Darlehen. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie mich nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben.
    Die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat. (BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12, Rn. 10 m.w.N., juris)].
    Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§ 357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie mir und ich Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Ich schulde Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für mich günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben mir meine Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie mir bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung meiner Raten an Sie erwirtschaftet haben. Meine Verbindlichkeit Ihnen gegenüber werde ich Zug um Zug erfüllen.

    Die Erfüllung meines Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und meiner Rückgewähransprüche erwarte ich bis zum (Zwei Wochen später)

    Sollten Sie mich bis dahin nicht korrekt informiert haben, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um meine Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nach Fristablauf direkt zum Anwalt und die vorgerichtlichen Kosten sollten erstattet werden.....

  13. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat eigentlich jemand von euch Erfahrungen oder Einschätzungen ob es Banken gibt, die sich gegenüber Anwälten tot stellen, bei denen Verbraucher aber durchaus etwas erreichen können, wenn sie sich OHNE Anwalt dort melden??

  14. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es außer dem Urteil des Landgerichts Ulm aus 2013 , aufgehoben vom olg Stuttgart , positive Urteile f d dn zu der Wrb mit den checkboxen zB v d Nord lb verwendet ?

    Hab nur einige abweisende lg Urteile gefunden

    Weiß jemand ob gegen das Urteil des olg Stuttgart Revision eingelegt worden ist?
    (OLG Stuttgart Urteil vom 24.4.2014, 2 U 98/13)

    Gruß

    Wj

  15. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kleines Update in Sachen Anschlussfinanzierung nach Widerruf eines Darlehens - basierend auf den Erfahrungen, die wir bei der IG Widerruf gesammelt haben: Nach wie vor blocken etliche der großen Banken, z.B. Diba und Deutsche Bank. Dafür kommen die Versicherer mehr und mehr aus der Reserve. So hat die Allianz, die bisher nur nach individueller Prüfung und quasi "unter der Hand" eine Anschlussfinanzierung angeboten hat, jetzt grundsätzlich auf grün geschaltet.

    Das liegt sicher auch daran, dass die Allianz bei diesem Thema nicht so viel zu verlieren hat. In den kritischen Jahrgängen bis 2010 war die Allianz als Immobilienfinanzierer eine relativ kleine Nummer. Jetzt will man offenbar wie auch andere Versicherer verstärkt in den Markt hinein, Stichwort: Anlagenotstand.

    Grundsätzliches zum Thema Umschuldung habe ich hier mal zusammengefasst:

    Widerrufsjoker: Hier finden Sie eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung nach dem Widerruf eines Darlehensvertrags ? Interessengemeinschaft Widerruf

  16. Avatar von tomjons
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von tomjons
    Fragen dazu:

    a) Sollte den Widerruf nicht der Anwalt verfassen? Muss da nicht auch die Rückabwicklung mit Auflistung der Zahlen (Winnecke) mit rein usw. ?

    b) Die ca. 26.000 Euro stammen ja aus meiner Berechnung mithilfe der test.de Excel-Tabelle. Dies wäre dann ja auch der Streitwert um die es geht bzw. daran werden dann ja auch Gerichts- und Anwaltskosten berechnet oder ?

    c) falls es zu einer Rückabwicklung kommt, welche Summen muss ich dann der Bank überweisen ?
    Zitat Zitat von tomjons
    So - Neuer Zwischenstand und jetzt im richtigen Thread...

    Habe Post von Anwalt bekommen.

    Zitat:" Die Belehrung ist nichtig, da sie die Bestimmung der Fristdauer dem Kunden auferlegt, der entscheiden muss, wann der Vertragsschluss tatsächlich erfolgt ist. Das ist keineswegs trivial, wenn auf der anderen Seite ein Unternehmen steht, dessen Vertretungsverhältnisse man nicht kennt.
    Vorliegend können Sie das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit zurückführen bzw. nach Belieben ablösen. Davor oder danach kann der Widerruf erklärt werden, mit der Folge, dass dann der Saldo aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis geltend gemacht werden kann. Dieser bestimmt dann auch den Gegenstandswert. Gerne können wir Sie dabei unterstützen. Unser Honorar würden wir dann am Gegenstandswert orientieren, konkret etwa € 26.000,00.

    Außergerichtlich würden dabei € 1.872,35 anfallen, von denen etwa € 820 auf das gerichtliche Honorar angerechnet würden. Die Gerichtskosten belaufen sich auf € 1.218,00 € , die zusätzlichen Anwaltskosten im Klagefall auch auf etwa 2.000,00 €."


    Unser Sachverhalt:"Wir haben momentan eine Restdarlehenssumme von 36.000 zu 3.91%. Die 10-jährige Zinsbindung läuft zum 30.06.2015 aus.

    Wir möchten gerne eine komplette Rückabwicklung anstreben, da uns die Bank nach Ablauf nur einen Zins von 2,25% in Aussicht stellt.

    Darlehenssumme waren 125.000€"


    Was mein ihr dazu ? Wie wären die weiteren Schritte?

    Wir haben bei der Bank noch nicht ordentlich gekündigt.
    Anschlussfinanzierung besteht nocht nicht. Wir können das Darlehen aber aus eigenen Mittel komplett ablösen, also die 36.000.
    Aktueller Stand. Wir werden das Darlehen als "variables" weiterlaufen lassen. Eine RSV besteht.

    Falls ich das Darlehen nach der Zinsbindung nicht komplett Ablöse sondern nur zum variablen Zins weitertilge. Hat das Auswirkungen auf das beschriebene vorgehen.

    Der Gedanke dabei wäre nicht jetzt gleich 30.000 Euro für die Ablöse mobilisieren zu müssen sondern nach erfolgreicher Klage vielleicht nur noch 5.000 Euro oder so ...

  17. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Ich habe deutlich MAHNUNG als Überschrift genommen und
    im Text geschrieben das ich ich die Antwort anmahne.
    Deutlicher kann man es nicht machen denke ich.
    DSL Bank hat heute letzte Frist bis 30.06.15 bekommen von meiner Anwältin.

    Die werden eh nicht antworten oder auf dem letzten Drücker.Bei mir haben die erst Fristverlängerung beantrag vor Gericht (3 Wochen) zwecks Einreichung der Klageerwiederung.Bis heute ist nichts gekommen.

    Wie verhält es sich wenn die die Frist (vom Gericht gesetzt) verstreichen lassen ?

  18. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen,

    wielange dauert es überhaupt bis man nach einer Klageeinreichung etwas hört, wie sind da eure Erfahrungen? Wir haben am 24.4. am LG München Klage eingereicht und bis jetzt noch nichts gehört.

  19. Avatar von brandesa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Das is bei anderen Kanzleien nicht anders. Mir gegenüber lässt sich die DKB von WilmerHale vertreten, die sind auch sone Papierstapler.
    Bei mir dito. Gleiche Kanzlei! Warte jetzt schon 2 Monate auf Termin nachdem Rechtsvertretung der Bank genannt wurde.

  20. Avatar von brandesa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    Guten Morgen,

    wielange dauert es überhaupt bis man nach einer Klageeinreichung etwas hört, wie sind da eure Erfahrungen? Wir haben am 24.4. am LG München Klage eingereicht und bis jetzt noch nichts gehört.
    Klage Anfang Januar eingereicht, bis jetzt weiss ich nur wer der Bank vertritt, und noch kein Gerichtstermin bekannt. Viel Spass beim warten!

  21. Avatar von Ralf1101
    Ralf1101 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    ich habe mit meinem Anwalt 2 Baufinanzierungsdarlehen aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen zur Anklage gebracht, das eine Hypothekendarlehen läuft seit 8 und das andere seit 6 Jahren bei unterschiedlichen Banken. Gerichtstermine vor dem OLG stehen fest. Bei der einen Bank habe ich bis heute 46.000 Euro und bei der anderen Bank 38.000 Euro nur an Zinsen gezahlt. Die Tilgungen bezahle ich in Bausparverträge ein.
    Ich habe jetzt nur eine Frage, die ich meinem Anwalt nicht gestellt habe.
    In den ganzen schreiben ist immer die Rede von einer Rückabwicklung, doch was bedeutet eine Rückabwicklung konkret?
    Liege ich mit meiner Vermutung falsch, wenn ich annehme, das die Bank von mir die gesamte zur Verfügung gestellte Summe aus dem Baufinanzierungsvertrag zurückbekommt und ich im Gegenzug meine an die Bank gezahlten Zinsen + Zinsen. Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, hätte ich nichts dagegen, wenn mich jemand mit besserem Wissen korrigiert!

    Wenn das bzw. die Urteile feststehen, werde ich darüber berichten!

    Vielen Dank.
    Ralf1101

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