Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und nicht zu vergessen: Widerruf von Leasingverträgen (Abwicklung wie bei anderen Darlehen, aber immer 5 über B. auf alle Zahlungen als Nutzungersatz)

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Stimmt, das sind ja keine grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, so dass die 5%-Punkte über dem Basiszinssatz spätestens mit dem Beschluss des BGH vom 22.09.2015 (AZ. XI ZR 116/15) geklärt sind.

    Übrigens gibt es bei dejure.org zum o.g. Beschluss einen Eintrag zu einer Seite rechtsindex.de. Die Autoren des Artikels dort betiteln diesen m.E. aber falsch (Hervorhebung von mir):
    Bundesgerichtshof erneut anlegerfreundlich bezüglich Widerruf von Immobiliardarlehensverträgen

    Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich aktuell in einer Entscheidung mit den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie geäußert.
    Denn nach meinem Verständnis handelte sich eben gerade nicht um einen Immobiliendarlehensvertrag, sondern (laut vorausgegangenem Urteil des LG Hamburg vom 08.02.2013, Az. 323 O 360/11 - zum OLG habe ich nichts gefunden) um folgendes:
    Die Klägerin schloss mit der C. P. AG & Co KGaA als Rechtsvorgängerin der Beklagten am 26. März 2004 einen Darlehensvertrag über einen Nettokreditbetrag in Höhe von € 7.500,00 zuzüglich einer Restschuldversicherungsprämie in Höhe von € 1.021,80, Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3 % = € 255,65 und einem Nominalzins von 12,43 % p.a. (Anlage K 1).
    Oder war da etwa doch eine Immobilienfinanzierung im Spiel? Es ist sehr verwunderlich, wie Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann darauf kamen...


    Selbst auf deren direkter Kanzlei-Seite wird das so dargestellt (Hervorhebungen von mir):
    Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich aktuell in einer Entscheidung mit den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie geäußert. In dem Beschluss vom 22.09.2015 – XI ZR 116/15 führt der Bundesgerichtshof aus, dass [...]
    Ich bin nun echt verwirrt... (jaja, mal wieder... )


    Hat evtl. jemand den Urteilstext des LG HH parat oder kann bestätigen, ob es sich um ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen handelte oder nicht?

    Falls es doch ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen war, müsste nach meinem Verständnis der Beschluss des BGH vom 22.09.2015 mit den 5%-Punkten über dem Basiszinssatz entsprechend auch für alle grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen gelten.

  4. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Stesra
    Bei meinem Prozessfinanzierer sind es aber im Erfolgsfalle nur 25% zzgl. MwSt. Die komplette Ersparnis würde allerdings ca. 50.000 EUR betragen. Darauf 25% zahle ich mit einem Lächeln, wenn ich dafür ruhig schlafen kann
    Zitat Zitat von Stesra
    Bin in Verhandlungen mit der Bankright GmbH.

    Zitat Zitat von casixx
    Die Homepage von denen macht nicht viel her
    Sieht aus als wäre die HP im DIY-Verfahren gebastelt worden. Außer einer kurzen Beschreibung des Widerrufs-Jokers findet sich da nur noch eine Emailadresse.
    Außerdem moppert der Browser über das Sicherheitszertifikat der Webseite.

    @Stesra
    Wo hast du die Angaben zu den Kosten von 25% + MwSt gesehen?

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich persönlich würde nicht mit dieser Firma kooperieren - oder zumindest vorher eine Abfrage beim Handelregister o.ä. starten, um deren finanzielle Situation besser beurteilen zu können. Das kostet halt ein paar Euro extra...


    Hat jemand den Urteilstext des LG Hamburg vom 08.02.2013, Az. 323 O 360/11?

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wenig los hier am Sonntag und mir ist gerade langweilig...
    ..........


    Im Beirag #7922 hatte dicnici kürzlich den VW-Skandal erwähnt. Wer sich von seinem VW mit manipulierter Software trennen will und das Ende der Gewährleistung des Händlers bereits erreicht hat, kann ja - falls der Kauf mit einem verbundenen Autokredit verbunden war - den Autokredit widerrufen (falls dieser eine fehlerhafte WRB enthält). Bei verbundenen Geschäften wie diesen wird dadurch m.E. auch den Kaufvertrag über das Kfz widerrufen - mit allen Folgen des Rückgewährschuldverhältnisses, also einer Rückabwicklung (sowohl des Kreditvertrags als auch des Kaufvertrags).


    So, ich hoffe, Ihr verzeiht mir meinen kleinen Schlenker zu anderen Themen, für die man eigentlich einen neuen Thread aufmachen könnte.
    Dir auch?

    Zum Thema VW... mir liegen zwei Darlehensverträge aus dem VW-Konzern vor.

    Einmal aus 09-2008, VW-Bank und einmal aus 02-2009, Audi-Bank

    Die WRB der VW-Bank hält sich nahezu an den Mustertext, der bis 03-2008 gültig war, also inclusive der unwirksamen "...frühestens..." Klausel. Der Mustertext, gültig 2004 - 31.03.2008 konnte bei vollständig inhaltlicher und in der darstellerischer Übernahme des Mustertextes mit einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 verwendet werden.


    Ersetzt wurde die Überschrift laut Mustertext "Widerrufsbelehrung" durch "Widerrufsrecht für Verbraucher"

    und am Ende der Belehrung steht über einen Unterschriftsfeld (Ort, Datum, Unterschrift des Verbrauchers), dass man laut Mustertext einfügen konnte,
    "Ein Exemplar der Widerrufsbelehrung ist mir zur Verfügung gestellt worden"

    Über der Widerrufsbelehrung steht die Anschrift des Verbrauchers, darüber nochmals "Widerrufsrecht für Verbraucher"
    Auch das ist im Mustertext so nicht vorgesehen.


    1. Fällt die Widerrufsbelehrung unter die Gesetzlichkeitsfiktion?
    Gute Frage, streng genommen wurden einige Änderungen vorgenommen. Eine Änderung (Punkt 3) ist aber m.M. nach so gravierend, dass man die Schutzwirkung ablehnen kann.

    2. Passus bzgl. Fristbeginn: "...frühestens..." wurde schon 2009 vom BGH kassiert. Hier also angreifbar, falls keine Schutzwirkung greift.

    3. Ersatz "Widerrufsbelehrung" durch "Widerrufsrecht für Verbraucher": Hier könnte man darüber streiten, ob das inhaltlich nicht das gleiche wäre.
    Allerdings hat die VW-Bank den Fehler gemacht, unten bei der Bestätigung für den Erhalt einer WRB den Begriff "Widerrufsbelehrung" wieder aufzunehmen.
    Das könnte für einen durchschnittlichen Verbraucher durchaus irreführend sein.


    Ein weiter Punkt, bei dem man angreifen könnte, wäre, dass auf allen Ausfertigungen für den Verbraucher die Unterschriftsfelder den Passus "Originalunterschrift siehe Ausfertigung für die Volkswagen Bank" enthält.

    Egal, ob das die WRB oder der Darlehensantrag bzw. die Darlehensbedingungen sind.

    Ein richtiger Vertrag, wo für DG und DN jeweils ein Unterschriftenfeld vorgesehen ist und z.B. für die VW-Bank eine maschinell erstellte Unterzeichnung vorgesehen ist, liegt überhaupt nicht vor.

    Nur die Bestätigung, dass der D-antrag angenommen wurde.


    M.M. nach ebenfalls falsch.

    Der DN hat keine Vertragsurkunde in seinen Händen, die seine eigene Willenserklärung enthält. Es ist auch nirgends ersichtlich, wann der DN den unterzeichnet hat.

    Daher wäre hier mein Tip: VW-Bank anschreiben und darum bitten, doch noch eine Kopie des Darlehensvertrages zuzusenden. Dann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kopie des DV widerrufen. Vorteilhaft wäre, die VW-Bank erst 14 Tage vor Jahresende mit der Bitte um Zusendung der Kopie anzuschreiben, damit man sicher gehen kann, dass man nicht mehr in 2015 sondern 2016 widerrufen kann (Verjährungsfrist zum Einlegen von Rechtsmittel dann 1 Jahr länger)

    Wer z.B. über ADAC Verkehrs-Rechtsschutzversichert ist, sollte versuchen, das Ganze über die Verkehrsrechtsschutz zu regeln.


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  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Stimmt, das sind ja keine grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, so dass die 5%-Punkte über dem Basiszinssatz spätestens mit dem Beschluss des BGH vom 22.09.2015 (AZ. XI ZR 116/15) geklärt sind.

    Übrigens gibt es bei dejure.org zum o.g. Beschluss einen Eintrag zu einer Seite rechtsindex.de. Die Autoren des Artikels dort betiteln diesen m.E. aber falsch (Hervorhebung von mir)enn nach meinem Verständnis handelte sich eben gerade nicht um einen Immobiliendarlehensvertrag, sondern (laut vorausgegangenem Urteil des LG Hamburg vom 08.02.2013, Az. 323 O 360/11 - zum OLG habe ich nichts gefunden) um folgendes:Oder war da etwa doch eine Immobilienfinanzierung im Spiel? Es ist sehr verwunderlich, wie Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann darauf kamen...


    Hat evtl. jemand den Urteilstext des LG HH parat oder kann bestätigen, ob es sich um ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen handelte oder nicht?

    Falls es doch ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen war, müsste nach meinem Verständnis der Beschluss des BGH vom 22.09.2015 mit den 5%-Punkten über dem Basiszinssatz entsprechend auch für alle grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen gelten.

    Das war ein ganz normaler Verbraucherkreditvertrag mit Restschuldversicherung, nichts mit Immobilien....

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici


    In beiden Fällen VW/Audi würde sich nach meiner Ansicht eine Klage lohnen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die ADAC-RSV in solchen Fällen sehr kulant ist und problemlos Deckungszusagen erteilt.

  9. Avatar von ducnici
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    Zitat Zitat von RAM
    @ducnici


    In beiden Fällen VW/Audi würde sich nach meiner Ansicht eine Klage lohnen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die ADAC-RSV in solchen Fällen sehr kulant ist und problemlos Deckungszusagen erteilt.

    Ja, auch meine Erfahrung. Trick dabei wäre, dass man seine Haus&Hof RSV aber schonen würde...

    Hab noch weitere Doks mit eingebunden. Der Antrag ist meines Erachtens ein Witz. Kein Unterschriftenfeld. Kein Datum, nichts...

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die WRB der Audi-Bank aus 02-2009 entspricht dann schon dem Mustertext, der ab dem 01.04.2008 gültig war. Hier könnte man über die optische Darstellung argumentieren, denn ob ein doppelt umrandeter Rahmen als einziges Stilmittel zur Hervorhebung reicht, bezweifle ich...

    Und auch hier, keine Unterschriften, beim Darlehensantrag kein Datum erkennbar (Vertragsschluss wann?).... analog wie bei dem Antrag der VW-Bank (ist ja im Prinzip die gleiche BAnk)



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  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Na dann: Feuer frei

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke Euch Beiden - auch ich sehe das so, dass ein WR möglich sein sollte.

    Nochmals zum BGH Beschluss vom 22.09.: In meinem Beitrag oben habe ich noch einmal einen Textauszug der Kanzlei-Seite zitiert, wonach es um einen Darlehensvertrag "zur Finanzierung einer Immobilie" gegangen sein soll. Ist das vielleicht doch möglich? Ein Einblick in den ganzen Urteilstext des LG bzw. auch OLG HH wäre irgendwie befriedigender.

    Euch allen einen igen Sonntag!

  13. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hat jemand den Urteilstext des LG Hamburg vom 08.02.2013, Az. 323 O 360/11?
    Also 7.500 EUR Kredit + 1000 EUR RSV + 250 EUR Bearbeitungsgebühr bei Citibank Privatkunden lt. Kurzbeschreibung hört sich für mich nicht nach einem Darlehen gegen Grundpfandrecht an.
    Das ist ein typischer Ratenkredit bei einer typischen Teilzahlungsbank.

    Wenn du es allerdings ganz genau wissen möchtest, schreib doch mal Gertrud_Geyer eine PN. Die ist zwar nicht so oft aktiv hier, hat aber (beruflich?) Juris oder Beck online Zugang, soweit ich weiß.

  14. Avatar von Stesra
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    @Stesra
    Wo hast du die Angaben zu den Kosten von 25% + MwSt gesehen?
    Habe gerade nochmal nachgesehen; Bankright hat wohl seine Webpräsenz verschlimmbessert...; schriftlich zugesagt waren mir aber 25% zzgl. MwSt. Allerdings habe ich das ganze auch bei kreditvorteil.de checken lassen. Die verlangen im Erfolgsfall 27,5% zzgl. MwSt. Wirken andererseits aber auch etwas seriöser...

  15. Avatar von baufreund2012
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Stesra
    Habe gerade nochmal nachgesehen; Bankright hat wohl seine Webpräsenz verschlimmbessert...; schriftlich zugesagt waren mir aber 25% zzgl. MwSt. Allerdings habe ich das ganze auch bei kreditvorteil.de checken lassen. Die verlangen im Erfolgsfall 27,5% zzgl. MwSt. Wirken andererseits aber auch etwas seriöser...
    kreditvorteil.de ist eine Firma mit Sitz in Wien lt. Impressum - auch hier sind keine Haftungswerte angegeben. Ich würde das mal hinterfragen !

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wird sich nach Eurer Ansicht etwas Relevantes für uns ändern, wenn die Bundesregierung kommendes Jahr Sammelklagen ermöglicht? I.R.d. VW-Skandals las ich bei test.de, dass solche in den NL schon möglich seien - auch für deutsche Bundesbürger. D.h. wir könnten uns gegen VW der Klage in NL anschließen. Nun frage ich mich, ob das nicht auch beim Widerruf von Kreditvrrträgen funktioniert. Es hat etwas mit EU-Recht zu tun. Weiß jemand mehr dazu? Dort wird übrigens auch Sammelklage.org erwähnt. Für uns interessant?

    Was macht eigentlich unsere "Spendenliste"? Könnte eine VZ (ggf mit unserer und anderer zB RÄ Unterstützung) einen relevanten Fall nach Abtretung für einen Kläger durchfechten, um in noch offenen Punkten mehr Rechtssicherheit zu bekommen? Gewiss hätten auch etliche Kanzleien ein Interesse daran, wenn mehr Betroffene Kunden nach dem Widerruf den Weg der Klage beschritten.

  17. Avatar von baufreund2012
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Und nicht zu vergessen: Widerruf von Leasingverträgen (Abwicklung wie bei anderen Darlehen, aber immer 5 über B. auf alle Zahlungen als Nutzungersatz)
    Hat man als gewerblicher Nutzer auch die entsprechenden Rechte ?

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Hat man als gewerblicher Nutzer auch die entsprechenden Rechte ?

    Widerrufsrecht = Verbraucherrecht

  19. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Abend Hr. Koch. Ihr Eindruck von Erfurt, meinen Sie der Termin am 01.12. findet statt?

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wird sich nach Eurer Ansicht etwas Relevantes für uns ändern, wenn die Bundesregierung kommendes Jahr Sammelklagen ermöglicht? I.R.d. VW-Skandals las ich bei test.de, dass solche in den NL schon möglich seien - auch für deutsche Bundesbürger. D.h. wir könnten uns gegen VW der Klage in NL anschließen. Nun frage ich mich, ob das nicht auch beim Widerruf von Kreditvrrträgen funktioniert. Es hat etwas mit EU-Recht zu tun. Weiß jemand mehr dazu? Dort wird übrigens auch Sammelklage.org erwähnt. Für uns interessant?

    Was macht eigentlich unsere "Spendenliste"? Könnte eine VZ (ggf mit unserer und anderer zB RÄ Unterstützung) einen relevanten Fall nach Abtretung für einen Kläger durchfechten, um in noch offenen Punkten mehr Rechtssicherheit zu bekommen? Gewiss hätten auch etliche Kanzleien ein Interesse daran, wenn mehr Betroffene Kunden nach dem Widerruf den Weg der Klage beschritten.

    @Eughen


    ich hatte ja schon geschrieben, dass die 20/21, die sich bereit erklärt haben, 100Euro für ein Verfahren am BGH bereit zu stellen, falls der Mandant von Frau Rechtsanwältin Rogoz bereit erklären würde, Revision gegen das Urteil am OLG Nürnberg am BGH einzulegen,
    ihre Anwälte fragen würden...ob diese ebenfalls bereit wären, 100Euro zu investieren (was für Anwälte ein Klacks wäre)

    Resonanz bisher: 0,0


    Und ich sage, die Chancen stehen gut!


    Also, gebt Gas, nervt Eure Anwälte!

    100Euro die bei vollständigen Obsiegen zurückgezahlt werden, bei teilweisen entsprechend der Kostenquote und bei einem Vergleich ebenfalls zu 100%!

    Das ist gut investiertes Geld um endlich Rechtssicherheit zu schaffen.


    Manche diskutieren hier über Prozessfinanzierer etc., sind aber nicht bereit 100Euro für den richtigen Weg zu investieren...

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Guten Abend Hr. Koch. Ihr Eindruck von Erfurt, meinen Sie der Termin am 01.12. findet statt?

    ?

    Liest Du was, was ich nicht lese?

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