Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Wobei ich das eigentlich nicht mal so sehe, wenn er gültig ist gibt's ja nichts zu verhandeln. Aber wer weiß wie andere es sehen.
    Eben deshalb verhandelt man voher nicht.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Auf Nachfrage, was denn das Umstandsmoment auslösen könne, wurde erklärt, dass das Darlehen noch nicht getilgt wäre oder eben auch keine Verhandlungen über ein neues Zinsniveau statt gefunden haben bevor der Widerruf erklärt wurde.
    Und was ist mit den Fällen, bei denen nach dem Verhandeln Prolongationen abgeschlossen wurden? Prolongationen, die ggf. Monate oder gar Jahre vor dem Widerruf abgeschlossen wurden.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Und was ist mit den Fällen, bei denen nach dem Verhandeln Prolongationen abgeschlossen wurden? Prolongationen, die ggf. Monate oder gar Jahre vor dem Widerruf abgeschlossen wurden.
    Das habe ich mich auch gefragt. Aber es geht wohl darum, dass da der DN ja nichts von seinem Recht zum Widerruf, wusste. Also das ihm das noch zusteht.

  5. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Celle bestätigt: Falsche Pflichtangabe macht Widerrufsinformation fehlerhaft

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    Das OLG Celle hat mit Hinweisbeschluss vom 02.12.2015, Az: 3 U 108/15 das Urteil des LG Verden vom 08.05.2015 (4 O 264/14) bestätigt. Die Berufung der beklagten Bank wurde daraufhin zurückgenommen.

    Danach ist die im Zeitraum 11.06.2010 bis ins Jahr 2011 hinein häufig erfolgte Änderung der Beispiele zu den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB in der Widerrufsinformation fehlerhaft. Dies macht die Belehrung bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen fehlerhaft und führt aufgrund der Bearbeitung auch zum Verlust des Vertrauensschutzes. Die Darlehen sind auch heute noch widerruflich, so dass Darlehensnehmer ohne Vorfälligkeit von den historisch niedrigen Zinsen profitieren können.

    In vielen Belehrungen wurde abweichend zum Muster die zuständige Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers als Beispiel für eine Pflichtangabe aufgeführt. Hintergrund dürfte sein, dass dies im Gesetzgebungsverfahren für das Muster zunächst auch so vorgesehen war, dann aber aufgrund einer Änderung durch den Rechtsausschuss nie Gesetz wurde. Viele Kreditinstitute haben dann nach Einführung zum 30.07.2010 immer noch viele Monate gebraucht, ihre Formulare anzupassen.

    Entsprechend haben inzwischen zahlreiche Gerichte diese Belehrung als fehlerhaft eingestuft, etwa LG Nürnberg, Urteil vom 15.10.2015, LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2015, 329 O 174/15.

    Es erfordert fachkundige Unterstützung für den Darlehensnehmer, will er den Banken qualifiziert entgegentreten und so seine Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Sache erhöhen.

    Rechtsanwalt Koch bearbeitet in diesem Bereich eine dreistellige Zahl von Fällen – gerichtlich und außergerichtlich –, hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

    Zudem ist Rechtsanwalt Koch Mitglied der Arbeitsgruppe

    jetzt-widerrufen.de

    – einem Zusammenschluss spezialisierten Anwaltskanzleien mit nachgewiesener Expertise beim Widerruf von Verbraucherdarlehen.

    Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Belehrung.

    Rechtsanwalt Sebastian Koch

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  6. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Trabbi
    Den ganzen Scheiß hab ich schon hinter mir. Wir haben im März Termin vor Gericht.Den gleichen Textbaustein haben wir damals auch zugeschickt bekommen.
    Beim LG Bonn?

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag

    Die Frage ist doch welchen Vertrag der Widerruf betrifft. Ggf. wäre auch die Prolongation, so diese denn ebenfalls eine WRB beinhaltet, ebenfalls zu widerrufen.
    Bei einer reinen Prolongation ist das eher weniger der Fall, bei einer Anschlussfinanzierung mit geänderten Werten (Neuvalutierung, bzw. Neuaufnahme von Geldern oder ausserplanmäßige Sondertilgung im Zuge der Neukonditionierung, Änderungen/Eingriffe in die Tilgungshöhe oder vertraglichenBestandteilen aber muss/musste neu belehrt werden, selbst dann, wenn es bei dem Ursprungsvertrag noch keiner WRB bedurfte.

    Entdscheidend wird doch sein, dass der Verbraucher zu einem gewissen Zeitpunkt erst erfahren hat, dass der Vertrag zu widerrufen ist und dies dann auch zeitnah getan hat. Sollte sich herausstellen, dass z.B. irgendein Indiz darauf hinweist, dass der Verbraucher schon Jahre zu vor Kenntnis davon hatte, dass der Vertrag zu widerrufen ist, dies dann aber erst Jahre danach tut, dann hätten die Banken sicherlich bessere Karten auf Verwirkung oder auf den Umstandsmoment zu plädieren, aber das wird ja eher schwer nachzuweisen sein, da müsste der Verbraucher im Vorfeld oder in dem Widerruf oder anderweitig schriftlich und belegbar ja Dinge von dich geben haben, die zB. in einem Widerruf gar nichts zu suchen haben.

    Grundsätzlich hat der Verbraucher in dem Moment wo er von der Widerrufsmöglichkeit trotz dass die 14 Tage rum sind erfährt sich mit der Tehmatik zu beschäftigen und umgehend den Widerruf auszusprechen, so er es denn wünscht. Das niedrige Zinsniveau oder andere Vorteile die man im Nachhinein erhascht dürfen da gar keine Rolle spielen, aber ich denke das weiß der Großteil hier auch.

  8. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Wo ist eughen denn nun?

    Haben ihn die Banken gekidnappt?

    Freilassung gegen Forumschließung?

    Nun, ich denke, er wird einem für ihn sehr guten Vergleich zugestimmt haben - mit einem Maulkorb !

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber dann kann und dürfte er das doch mitteilen, oder?

    Kann es sein dass Enduristi auch verschollen ist oder habe ich da was verpasst?

  10. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Nun, ich denke, er wird einem für ihn sehr guten Vergleich zugestimmt haben - mit einem Maulkorb !
    Ich denke(und hoffe) er hat seinen wohlverdienten Urlaub angetreten und dann ausgeruht wieder "anzugreifen"

  11. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @casixx
    schönen Dank für die Info. Reiche ich meinem RA für den Klageentwurf nach (WRB der ING aus 08/2010).

  12. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo an alle Forenteilnehmer,

    wer hat denn Erfahrungen mit dem LG Bonn in Sachen Kreditwiderruf ?
    Wie lange dauert es, bis man nach Klageeinreichung einen ersten Termin bekommt ?

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Erfahrungen keine, aber habe da auch einen Fall liegen, Klage im November eingereicht, DSL Bank.

    Die Erfahrungen kommen jetzt alle, nach und nach. Insgesamt sind jetzt 14 Fälle auf Tour, täglich werden es mehr.

  14. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Erfahrungen keine, aber habe da auch einen Fall liegen, Klage im November eingereicht, DSL Bank.

    Die Erfahrungen kommen jetzt alle, nach und nach. Insgesamt sind jetzt 14 Fälle auf Tour, täglich werden es mehr.

    Alle gegen die DSL ?

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein, bis dato sind bei folgenden Banken mindestens die Widerrufe raus, aussergerichtliche Vergleiche sind ebenso schon dabei wie die Klageeinreichung. Der ein oder andere Fall bezieht sich auf Rückerstattung der Vorfälligkeit mit Verzugszinsen aus RAW.

    DSL Bank (mehrere), Commerzbank (m), Deutsche Bank (m), Wüstenrot, Ing.DiBa (m), DKB, Münchener Hyp, West Immo (m), R+V, BHW.

    Begleitet werden die Fälle durch 3 verschiedene Anwälte, zuletzt habe ich nur noch mit einer hier bekannten Kanzlei zusammen gearbeitet und werde das auch weiter so handhaben.

  16. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    hat denn hier jemand Erfahrung mit dem LG Bielefeld?
    Warte nunmehr schon seit über 10 Monaten auf einen ersten Termin. Geht gegen die Stadtsparkasse Bielefeld.

  17. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    OLG Celle bestätigt: Falsche Pflichtangabe macht Widerrufsinformation fehlerhaft

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    Das OLG Celle hat mit Hinweisbeschluss vom 02.12.2015, Az: 3 U 108/15 das Urteil des LG Verden vom 08.05.2015 (4 O 264/14) bestätigt. Die Berufung der beklagten Bank wurde daraufhin zurückgenommen.

    Danach ist die im Zeitraum 11.06.2010 bis ins Jahr 2011 hinein häufig erfolgte Änderung der Beispiele zu den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB in der Widerrufsinformation fehlerhaft. Dies macht die Belehrung bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen fehlerhaft und führt aufgrund der Bearbeitung auch zum Verlust des Vertrauensschutzes. Die Darlehen sind auch heute noch widerruflich, so dass Darlehensnehmer ohne Vorfälligkeit von den historisch niedrigen Zinsen profitieren können.

    In vielen Belehrungen wurde abweichend zum Muster die zuständige Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers als Beispiel für eine Pflichtangabe aufgeführt. Hintergrund dürfte sein, dass dies im Gesetzgebungsverfahren für das Muster zunächst auch so vorgesehen war, dann aber aufgrund einer Änderung durch den Rechtsausschuss nie Gesetz wurde. Viele Kreditinstitute haben dann nach Einführung zum 30.07.2010 immer noch viele Monate gebraucht, ihre Formulare anzupassen.

    Entsprechend haben inzwischen zahlreiche Gerichte diese Belehrung als fehlerhaft eingestuft, etwa LG Nürnberg, Urteil vom 15.10.2015, LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2015, 329 O 174/15.

    Es erfordert fachkundige Unterstützung für den Darlehensnehmer, will er den Banken qualifiziert entgegentreten und so seine Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Sache erhöhen.

    Rechtsanwalt Koch bearbeitet in diesem Bereich eine dreistellige Zahl von Fällen – gerichtlich und außergerichtlich –, hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

    Zudem ist Rechtsanwalt Koch Mitglied der Arbeitsgruppe

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    – einem Zusammenschluss spezialisierten Anwaltskanzleien mit nachgewiesener Expertise beim Widerruf von Verbraucherdarlehen.

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    habe den Beschluss vorliegen.

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Welche Banken haben diese Belehrung denn in dem Zeitraum benutzt?

  19. Avatar von vissbuslabi
    vissbuslabi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag, bin neu im Forum...
    Nach langem Nachdenken will ich Commerzbankkredit aus 2004, welcher mit VFE 2012 wegen wohungsverkauf beglichen wurde, nur widerrufen.
    Es sind ja nun 3 Jahre seit Zahlung der VFE vergangen.

    Greift die Verwirkung, oder habe ich noch realistische Klagechancen bzw Vergleichschancen?
    Ich will VFE erstattet bekommen, wenigstens Teil davon.


    Widerrufsbelehrung

    ....
    "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem mir ein exemplar dieser WB, eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder/..."

    Ausserdem
    "Die CoBa ist auch Adressat der W-Erkl, soweit es um Widerruf der an Kooperationspartner gerichteten Willenserkl geht"

    Soll wohl ein Fehler sein.

    Widerruffolgen sind keine da.

    Ausserdem bezieht sich die Wortwahl auf mich, obwohl 2 Personen unterschrieben haben.



    Kann ich mit kurzem Feedback rechnen?
    Danke im voraus!

  20. Avatar von vissbuslabi
    vissbuslabi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die WB hier als DateiKlicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
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  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vissbuslabi
    die WB hier als DateiKlicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
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    Wir haben die gleiche aus DV von 2006.

    Frage: wie sieht der DV selbst aus? Sind da mehrere Verträge in Tabellenform auf der ersten Seite aufgeführt? Und wurde noch für die Sicherheitenbestellung eine weitere WRB ausgehändigt? Wie lautet die?

    Hat jeder DN eine eigene Ausfertigung bekommen bzw. zumindest die WRB?

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