Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    noch was zum Bundestag...


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  3. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh

    Und was könnte man vortragen, damit die Gerichte nicht den Vertragszins auch über den WR hinaus der Bank zusprechen? Ideen hier?
    Nachhinein nicht mehr viel. Hoffen, dass das Gericht den anderen Gerichten die Annahmeverzug nach Ablehnung des Widerrufs annehmen folgt.

    Aber vorher:

    1. keine reine Feststellungsklage. Das führt nur zu Komplikationen (Siehe meinen Fall). Die Rückabwicklung gleich mit einklagen.
    2. Die Rückabwicklung berechnen und gleich die Zahlung mit Betrag beim Widerrufsschreiben anbieten.
    3. bei einer Widerklage auf Zahlung der Restschuld, den Betrag den man zahlen will sofort anerkennen. § 93 ZPO.

    Dafür muss ich Herrn Dr-Lehnen aus Trier erwähnen. Das hat er in einem Urteil vor LG Berlin klasse gemacht.

    Meine persönliche Meinung.

  4. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    noch was zum Bundestag...

    Bei den nächsten Wahlen werde ich die Grünen wählen.

  5. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    dann wird es bestimmt besser

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Nachhinein nicht mehr viel. Hoffen, dass das Gericht den anderen Gerichten die Annahmeverzug nach Ablehnung des Widerrufs annehmen folgt.

    Aber vorher:

    1. keine reine Feststellungsklage. Das führt nur zu Komplikationen (Siehe meinen Fall). Die Rückabwicklung gleich mit einklagen.
    2. Die Rückabwicklung berechnen und gleich die Zahlung mit Betrag beim Widerrufsschreiben anbieten.
    3. bei einer Widerklage auf Zahlung der Restschuld, den Betrag den man zahlen will sofort anerkennen. § 93 ZPO.

    Dafür muss ich Herrn Dr-Lehnen aus Trier erwähnen. Das hat er in einem Urteil vor LG Berlin klasse gemacht.

    Meine persönliche Meinung.
    Welches Urteil vor LG Berlin meinst Du?

  7. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich bin nicht sicher, ob die Banken mit dem Immobilienkredit-Gesetz wirklich glücklich werden. Und zwar aus zwei Gründen:

    1. Die kurze Frist per Juni für Kredite bis 2010 wird jetzt nochmal eine richtige Welle an Widerrufen auslösen. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zur "Abschaffung" des Widerrufsjokers und zum BGH-Urteil in der kommenden Woche werden viele Verbraucher auf das Thema jetzt erst aufmerksam gemacht und können die Gelegenheit zum Widerruf noch nutzen. Denn immerhin reicht es ja, bis zum 21. Juni den Widerruf beim Kreditinstitut eingereicht zu haben. Alle weiteren Schritt können erst nach diesem Datum erfolgen.

    2. Der Widerrufsjoker wird gar nicht abgeschafft. Das neue Gesetz sagt nichts zu Krediten, die zwischen 2010 und 2016 abgeschlossen wurden. Damit bleiben zahlreiche Fehler in den WRB (Stichworte: Checkbox, Aufsichtsbehörde) weiterhin ewig widerrufbar. Je nachdem, wie das BGH-Urteil zu den Checkboxen nächsten Woche ausfällt, kommt hier noch einige Arbeit auf die Banken zu.

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sind die Verfahren der Verbraucherschutzvereine gemeint, wo es um die WRBen von SKen geht? Die werden sich da nicht rauskaufen können.

    Weshalb gibt es keine Klagen von Verbraucherschutzvereinen auch zu anderen klar falschen WRBen? Werden die VSVe nur tätig, wenn ein Kunde mit so einem anlegen auf die zukommt? Welche Kriterien haben die VSVe wohl, um selbst anstelle von Kunden zu klagen? Sind es dann von Kunden abgetretene Rechte oder erheben die VSVe Klage nur auf Feststellung, dass eine WRB fehlerhaft ist und von Mustertext abweicht? Also ohne Bezug zum übrigen Vertrag? Schreiben Sie doch gerne etwas in Ihrem Blog dazu. Danke vielmals.

    PS: Es gibt doch sicherlich genügend DV anderer Institute mit fehlerhaften WRBen, wo aufgrund niedriger Restvaluta der Streitwert und damit das Prozessrisiko für die VSVe gering wäre. Da könnten noch mehr Zeichen gesetzt werden. Ggf könnte auch den VSV PKH gewährt werden, oder?

  9. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sind die Verfahren der Verbraucherschutzvereine gemeint, wo es um die WRBen von SKen geht? Die werden sich da nicht rauskaufen können.
    Ja, genau die sind gemeint. Ich habe den Sachverhalt hier beschrieben. Meiner Ansicht nach wird es diesmal tatsächlich kein Herauskaufen geben, weil es den Klägern nicht primär ums Geld geht. Warum die Verbraucherverbände sich ausgerechnet diesen Fall und diese WRB herausgepickt haben, kann ich nicht sagen. Vielleicht haben sie ja auch in mehreren Fällen geklagt und sind nur mit diesem Fall bislang zum BGH durchgedrungen.

  10. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen,

    kann man ungefähr erahnen, ob oder inwieweit der BGH etwas zu Treu und Glauben und Verwirkung sagen wird, am 23.02. wenn es zu dem Termin kommt?

    VG Tinkerbell

  11. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Hier noch einmal meine Erfahrungen zum Gerichtsort Frankfurt: Ich bin dort ebenfalls mit der Ingdiba vertreten. Letztens war die mündliche Verhandlung vor der 21. Kammer. Die Richterin soll gesagt haben, dass sich alle Richter am LG darauf geeinigt haben sollen, die Klagen wegen Rechtsmissbrauch abzuweisen. Für mich besonders interessant, weil ausgerechnet die 21. Kammer im November 2015 einer Klage stattgegeben hat, bei der das Darlehen aus 2006 stammte und in 2013 abgelöst wurde (2-21 O 154/15). Mein Darlehen habe ich 2008 abgeschlossen, und es läuft noch. Jetzt meine Klage wegen Rechtsmissbrauch abzuweisen würde schon bald an Rechtsbeugung grenzen.

    Angeblich will mich die IngDiba im Rahmen eines Vergleiches ohne VFE aus dem Vertrag rauslassen, aber ich habe bisher noch nichts gehört.

    Zwischenzeitlich habe ich mir die Entscheidungen der OLG-Senate seit 2015 angeschaut. Wie hier ja schon öfter gepostet, urteilen die 17. Und 23. Kammer eher pro Widerruf. Negative Urteile gibt es von der 3. und 19. Kammer, wobei es sich bei letzterem allerdings um ein abgelöstes Darlehen aus 2004 handelte.
    Heute läuft die von der Richterin gesetzten Frist zum Vergleich ab. Gestern hat die Bank mir ein Angebot gemacht. Da ich bisher nicht zu Stillschweigen verpflichtet wurde: Beendigung des Vertrages ohne VFE und Rückzahlung von 50 % der seit Widerruf gezahlten Zinsen. Ich habe mich entschieden, dass Angebot anzunehmen. Damit verzichte ich auf etwa 70 % meiner Forderung. Die Inhalte waren folgende:

    • Herausgabe der Nutzungen in Höhe von 5 % üBZ
    • Im Gegenzug Zugeständnis des Vertragszinses bis zum Widerruf
    • Ab Widerruf Herausgabe sämtlicher Zahlungen ohne Gegenleistung
    • Aufrechnung ab Mitte 2015 nach Erklärung der Bank

    Jetzt wird die eine Hälfte der Forumsteilnehmer vermutlich sagen: hätte ich auch gemacht, und die andere Hälfte fragt sich, warum macht der das? Deshalb kurz meine Entscheidungsgründe:

    Gründe, den Vergleich abzulehnen:

    • Die beiden WRB sind geeignet, den Widerruf notfalls bis zum BGH durchzuboxen
    • RSV vorhanden, kein Kostenrisiko
    • Die Chancen, meinen Widerruf vorm OLG Frankfurt durchzubekommen schätze ich auf 70 % ein
    • Ich hätte gern ein Urteil bekommen und hätte auch gerne weitergeklagt

    Gründe, den Vergleich anzunehmen:

    • Mein ursprünglich gesetztes Ziel, den Vertrag ohne VFE zu beenden wurde übertroffen
    • Es handelt sich um ein kleines Darlehen, daher ist der Verzicht überschaubar
    • Auch wenn ich gewinnen würde, besteht das Risiko, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, so dass ich im Extremfall weniger bekommen würde
    • In der momentanen Zinsniedrigphase sind die Zinsen augenblicklich noch einmal deutlich gesunken
    • Nach zwei Jahren Widerrufsthematik möchte ich endlich mal ein vorzeigbares Ergebnis haben!

    Jetzt muss ich natürlich Gas geben, um eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Ich werde berichten, ob das alles glattgeht.
    Und ich habe ja noch zwei weitere Eisen im Feuer. Die RSV hat mir die Zusage für die Berufung vor dem KG Berlin gegeben. Und das Urteil aus Dortmund steht ja auch noch aus.

  12. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das hast du schön dargestellt. Danke für diesen ausführlichen Bericht.

  13. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gern geschehen. Ich habe von euch viel gelernt und bin deshalb auch gerne bereit, meine Erfahrungen zu teilen.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer die Debatte im Bt um die Gesetzesänderung gestern ansehen und hören möchte...


    https://dbtg.tv/fvid/6566780

  15. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Weshalb gibt es keine Klagen von Verbraucherschutzvereinen auch zu anderen klar falschen WRBen?
    Weil das wettbewerbsrechtliche Verfahren sind (daher auch in der Vorinstanz beim 2., nicht beim 6. Senat in Suttgart) und das nur geht, wenn dort Wiederholungsgefahr der Verwendung besteht. Es besteht aber keine Gefahr, dass 2016 noch jemand zum Rechtsstand vor 10.06.2010 belehren will.

    Daher ist auch die Chance, dass der BGH am 23.02.2016 etwas zu Verwirkung und Rechtsmissbrauch sagt gleich Null. Hier geht es (da Wettbewerbsrecht) nur um die Frage, ob die Belehrung okay ist.

  16. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Liebe Gemeinde,

    mein Gerichtsstandort hat angekündigt 2,5% nach der Herkömmlichen Methode zu berechnen. Da wir nach wie vor keine einheitliche Meinung zum Vortrag zur Gezogenen Nutzungen haben, habe ich mir noch etwas ausgedacht, dass zumindest in meinem Fall etwas brauchbares und auch vielleicht von Juristen zu akzeptieren rauskommt.

    Ich weiß, das gehört bei Rückabwicklung, aber dort liest man nicht so viel wie hier. Mir scheint aber die Thematik zum Vortrag sehr wichtig und deshalb schreibe ich hier.

    Ich habe folgende Berechnungen angestellt:

    Die Ratenzahlungen sind aus Sicht der Bank Mittel-aufkommen vom Kunden. Meine Kriegsgegnerin hat in Ihrem Bericht diese Zahlen veröffentlicht beispiel im Jahr 2008 1084,6 mil. Dazu hat sie noch ein Eigenkapital von 91,4 mil aufgeführt. Der Zinsertrag betrug 72,58 mil.

    Ich habe folgendes berechnet:

    Zinsertrag / (Mittelaufkommen vom Kunden + Eigenkapital)*100= Prozentwert
    72,58 mil / ( 1084,6 mil + 91,4 mil)*100% =6,17%

    Damit verzinse ich die Ratenzahlungen( Tigung+Zinsen). So habe ich den Ertrag, dann die Bank aus den Kundengeldern und Eigenkapital erzielt hat. Das ergibt erstaunlicherweise ziemlich den gleichen Betrag wie die Verzinsung mit 5% über Basiszinssatz. Diese Berechnungen mache ich für jedes Jahr.

    Betrag mit 5% über Basiszinssatz
    5.184,66 €
    Mit meinen Berechnungen
    5.168,33€

    es ist reiner Zufall, aber vielleicht kann ich damit zumindest in meinem Fall überzeugen.

    Zinsaufwendungen sind nicht in Abzug zu bringen, weil sie ja durch die Gebrauchsvorteile erloschen sind.

    Das ist meine Überlegung. Mir scheint das im Gegensatz zu der Zinsspanne etwas, was vielleicht die Juristen auch vertreten könnten. Was denkt Ihr darüber.

    Juristen sagen die Kundenzahlungen sind kein Eigenkapital. Dann müssen sie wohl Mittel vom Kunden sein. Und Mittel vom Kunden ist die ganze Rate.

  17. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hast Du es gut. Bei der IngDiba kommt für 2014 ein Satz von 2,39 % raus...

    Übrigens muss ich ab jetzt zu meinem Vergleich schweigen.....und tue das auch

  18. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Heute läuft die von der Richterin gesetzten Frist zum Vergleich ab. Gestern hat die Bank mir ein Angebot gemacht. Da ich bisher nicht zu Stillschweigen verpflichtet wurde: Beendigung des Vertrages ohne VFE und Rückzahlung von 50 % der seit Widerruf gezahlten Zinsen. Ich habe mich entschieden, dass Angebot anzunehmen. Damit verzichte ich auf etwa 70 % meiner Forderung. Die Inhalte waren folgende:

    • Herausgabe der Nutzungen in Höhe von 5 % üBZ
    • Im Gegenzug Zugeständnis des Vertragszinses bis zum Widerruf
    • Ab Widerruf Herausgabe sämtlicher Zahlungen ohne Gegenleistung
    • Aufrechnung ab Mitte 2015 nach Erklärung der Bank

    Jetzt wird die eine Hälfte der Forumsteilnehmer vermutlich sagen: hätte ich auch gemacht, und die andere Hälfte fragt sich, warum macht der das? Deshalb kurz meine Entscheidungsgründe:

    Gründe, den Vergleich abzulehnen:

    • Die beiden WRB sind geeignet, den Widerruf notfalls bis zum BGH durchzuboxen
    • RSV vorhanden, kein Kostenrisiko
    • Die Chancen, meinen Widerruf vorm OLG Frankfurt durchzubekommen schätze ich auf 70 % ein
    • Ich hätte gern ein Urteil bekommen und hätte auch gerne weitergeklagt

    Gründe, den Vergleich anzunehmen:

    • Mein ursprünglich gesetztes Ziel, den Vertrag ohne VFE zu beenden wurde übertroffen
    • Es handelt sich um ein kleines Darlehen, daher ist der Verzicht überschaubar
    • Auch wenn ich gewinnen würde, besteht das Risiko, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, so dass ich im Extremfall weniger bekommen würde
    • In der momentanen Zinsniedrigphase sind die Zinsen augenblicklich noch einmal deutlich gesunken
    • Nach zwei Jahren Widerrufsthematik möchte ich endlich mal ein vorzeigbares Ergebnis haben!

    Jetzt muss ich natürlich Gas geben, um eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Ich werde berichten, ob das alles glattgeht.
    Und ich habe ja noch zwei weitere Eisen im Feuer. Die RSV hat mir die Zusage für die Berufung vor dem KG Berlin gegeben. Und das Urteil aus Dortmund steht ja auch noch aus.

    Welche Widerrufsbelehrung hattest Du?

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    ... Ich habe folgende Berechnungen angestellt: ...
    Vielen Dank. Deinen Beitrag habe ich im RAW Thread voll zitiert - zusammen mit anderen RAW-relevanten Beiträgen. Nun hoffe ich, dass auch dort noch fleißig bzgl. evtl. nötiger Anpassungen, Korrekturen, Quellen zur Untermauerung etc. geschrieben wird.


    Zitat Zitat von derpicknicker
    Hast Du es gut. Bei der IngDiba kommt für 2014 ein Satz von 2,39 % raus...

    Übrigens muss ich ab jetzt zu meinem Vergleich schweigen.....und tue das auch
    Meinst Du 2,39% mit der o.g. Methode von LGSaar? Würde das bedeuten, dass die Bank demnach aus den vom Kunden gezahlten Raten (Zinsen + Tilgung) nur 2,39% p.a. gezogen hat, oder was genau?

  20. Avatar von Tom120368
    Tom120368 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Kurzinfo zu Verfahren gegen die Bhw in Hannover. Die 3. Kammer des Landgerichtes hat in 3 Verfahren nunmehr den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt. Konstellation : Abschluss Aufhebungsvereinbarung. Zahlung der vfe. Widerruf 1 Jahr, 16 Monate und 28 Monate später. Nutzungen 5 pp über Basiszins.

  21. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Welche Widerrufsbelehrung hattest Du?
    Einmal die klassische mit "frühestens" und einmal mit "Die Frist beginnt am Tag des Eigangs" ohne "frühestens". Beides immer mit "Ich/Wir" und Fernabsatz.

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