Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...........

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vorschlag zur Güte...

    Beiträge hier löschen und in dem anderen Thread einstellen.

    Angaben zu Vertragsdatum, Präsenz- oder Fernabsatz und Verbundenes-/Finanziertes Geschäft ja oder nein..

    Dann können von den Antworten auch andere profitieren, hier sollten die Erfahrungen bzgl. der WRB rein, sonst wird es unübersichtlich...

    ;-)

  4. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Liebes Forum,

    Ich verfolge seit vielen Wochen den für mich sehr hilfreichen Informationsaustausch .

    Ich freue mich über Meinungen zu folgenden Fall

    Meine WRB ist nach Überprüfung durch RA fehlerhaft (Wortlaut wie bei Forumsmitglied. "Ich spar mir VFE")

    Ich habe nun, ohne das Thema Widerrufsjoker zu erwähnen, ein Angebot meiner Bank vorliegen mit voller Berechnung der VFE (ca. 45TEUR) und bereits eine Bank die das komplett finanzieren würde. Die Idee war nun, nach erfolgerter Umschuldung den Widerrufsjoker zu ziehen. Die Bank verwendet nun folgenden Passus in der AufhebungsvereiNbarung

    "Ihr Einverständnis mit der vorzeitigen Rückführung gegen Zahlung von Aufhebungsentgelt bitten wir auf der beigefügtem Kopie zu bestätigen"

    Der RA teilte mir mit, das damit kein Widerrufsjoker mehr möglich ist.

    ich bin zwar juristischer Laie , allerdings Teile ich aus zwei Gründen die Auffassung nicht

    1.) Wenn ich eine VFE zahle treffe ich immer eine Vereinbarung mit der Bank, dann dürfte eine nachträglich Möglichkeit m.E immer ausgeschlossen sein

    2.) Da das Thema Widerrufsjoker gar nicht erwähnt wurde , sind es doch zwei völlig unterschiedliche "Rechtsgeschäfte"

    Wie seht Ihr die Aussichten?

  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    Liebes Forum,

    Ich verfolge seit vielen Wochen den für mich sehr hilfreichen Informationsaustausch .

    Ich freue mich über Meinungen zu folgenden Fall

    Meine WRB ist nach Überprüfung durch RA fehlerhaft (Wortlaut wie bei Forumsmitglied. "Ich spar mir VFE")

    Ich habe nun, ohne das Thema Widerrufsjoker zu erwähnen, ein Angebot meiner Bank vorliegen mit voller Berechnung der VFE (ca. 45TEUR) und bereits eine Bank die das komplett finanzieren würde. Die Idee war nun, nach erfolgerter Umschuldung den Widerrufsjoker zu ziehen. Die Bank verwendet nun folgenden Passus in der AufhebungsvereiNbarung

    "Ihr Einverständnis mit der vorzeitigen Rückführung gegen Zahlung von Aufhebungsentgelt bitten wir auf der beigefügtem Kopie zu bestätigen"

    Der RA teilte mir mit, das damit kein Widerrufsjoker mehr möglich ist.

    ich bin zwar juristischer Laie , allerdings Teile ich aus zwei Gründen die Auffassung nicht

    1.) Wenn ich eine VFE zahle treffe ich immer eine Vereinbarung mit der Bank, dann dürfte eine nachträglich Möglichkeit m.E immer ausgeschlossen sein

    2.) Da das Thema Widerrufsjoker gar nicht erwähnt wurde , sind es doch zwei völlig unterschiedliche "Rechtsgeschäfte"

    Wie seht Ihr die Aussichten?
    Du wirst hierzu von niemanden hier was lesen... warum auch? Du wirst von einem Anwalt vertreten und glaubst ihm nicht? Diskutiere doch das mit ihm! Er wird Dir dann schon darlegen können warum, wieso, weshalb!

    Dafür ist die Nummer zu heiß, der Betrag der VFE zu hoch... Was Du machen kannst, ist, einen anderen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Bankenrecht, zu Rate zu ziehen. Die Erstberatung kostet 190Euro zzgl. USt. Das sollte es Dir wert sein.
    Wenn dieser dann sagt, so oder so, er teilt Deine Meinung, kannst Du damit Deinen Anwalt konfrontieren...

    und mal so nebenbei bemerkt...was ist an dem von Dir angegebenen Satz nicht zu verstehen? DU gibst DEIN EINVERSTÄNDNIS zur vorzeitigen AUFHEBUNG gegen Zahlung eines ENTGELTES....

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Du wirst hierzu von niemanden hier was lesen... warum auch?
    Liebe(r) ducnici, ich schätze deine Arbeit hier sehr und habe aus deinen Posts schon viel lernen können. Deshalb entschuldige bitte, wenn ich deine Aussage Lügen strafe...

    Denn ich glaube, dass ein grundsätzliches Missverständnis zwischen dir und Felix vorliegt.

    Zitat Zitat von Felix
    Ich habe nun, ohne das Thema Widerrufsjoker zu erwähnen, ein Angebot meiner Bank vorliegen mit voller Berechnung der VFE (ca. 45TEUR)
    Felix bzw. sein Anwalt hat bisher gegenüber der Bank der Thema Widerruf gar nicht angesprochen. Es geht also bei diesem Aufhebungsangebot nur um ein völlig freiwilliges Entgegenkommen der Bank, das sie ohne jede Sanktion genauso gut auch ablehnen könnte oder dem sie - wie in diesem Fall - nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts in fast beliebiger Höhe zustimmen kann, aber nicht muss. Einige Banken lehnen die Ablösung eines Darlehens in diesen Fällen auch grundsätzlich ab.

    Davon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen die Bank sich der Aufhebung des Darlehnsverhältnisses nach der Rechtsprechung gar nicht verweigern kann. Hier handelt es sich entweder um den Fall eines Verkaufs des Grundstücks oder der verweigerten Darlehensaufstockung, die eine andere Bank aber finanzieren würde. Der Berechnungsmodus der dabei anfallenden sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ist durch die Rechtsprechung vorgegeben und sie unterliegt, im Gegensatz zum Vorfälligkeitsentgelt, hinsichtlich ihrer Höhe auch der gerichtlichen Nachprüfung.

    Wenn Felix jetzt meint:

    Zitat Zitat von Felix
    ... Wenn ich eine VFE zahle treffe ich immer eine Vereinbarung mit der Bank, dann dürfte eine nachträglich Möglichkeit m.E immer ausgeschlossen sein...
    dann verwechselt er Vorfälligkeitsentgelt und Vorfälligkeitsentschädigung. Nur im ersten Fall handelt es sich um eine Vereinbarung mit der Bank, im zweiten Fall erfüllt die Bank einen Rechtsanspruch des Schuldners auf Ablösung unter bestimmten Voraussetzungen.

    Wenn von Juristen von der Möglichkeit zur Rückforderung nach Widerruf die Rede ist, bezieht sich das meiner Meinung nach nur auf die Fälle einer "echten" Vorfälligkeitsentschädigung.

    Zitat Zitat von Felix
    Da das Thema Widerrufsjoker gar nicht erwähnt wurde , sind es doch zwei völlig unterschiedliche "Rechtsgeschäfte"
    Jedoch kann durch ein bestimmtes Verhalten ein Recht auch verwirkt sein und insofern kann durch den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung auch möglicherweise das Recht zum Widerruf wegen fehlerhafter WRB nicht mehr ausübbar sein.

    Verwirkt sein kann ein Recht z.B. dann, wenn der Vertragspartner vernünftigerweise nicht mehr mit seiner Geltendmachung rechnen musste.

  7. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Informationen reichen so noch nicht aus.

    Wurde wegen Verkaufs vorzeitig abgelöst?

    Wurde schon widerrufen?

    Harley hat einiges angesprochen.

  8. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke für die kurze Diskussion!

    Zur Präzisierung folgende Information.

    Harley hat tatsächlich recht, es handelt sich bei dem Angebot zur Aufhebung der Bank tatsächlich um eine Kulanz, denn es liegt kein Rechtsgrund vor (Also Verkauf o.ä.). Dennoch berufen sie sich zur Berechnung des Vorfälligkeitsentgelts auf BGH Urteile zur Berchnung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

    ich habe im übrigen keinen Rechtsbeistand, sondern habe lediglich zwei Telefonate mit dem RA geführt . Im ersten bestätigte er mir das meine WRB fehlerhaft ist und nach dem Angebot der Bank gab er mir die bereits geschilderte Information.

    Ich stütze aber meiner Annahme auf folgenden Umstand:

    Wenn ich aufgrund fehlerhafter WRB quasi ein "ewiges" Widerufsrecht habe , und somit kein Vertrag vorhanden ist, wenn ich davon Gebrauch mache , dann kann ich m.E. Auch ein Vorfälligkeitsentgelt nachträglich zurückfordern, denn eine Erhebung für einen nicht Vorhandenen Vertrag ist zu Unrecht erhoben ,
    oder ?

  9. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn keine Pflicht zur Aufhebung seitens der Bank besteht, erhöht sich aus meiner Sicht das Risiko, dass ein Gericht die Vereinbarung so auslegt, dass ein Widerruf nicht mehr möglich sein soll. Es gibt Entscheidungen, die anders klingen (OLG Brandenburg - 4 U 194/11), aber die Instanzengerichte nehmen nun einmal gerne den bequemen Ausweg. Von daher würde ich jetzt eine endgültige Lösung des Problems anstreben.

  10. Avatar von ich_sparmir_VFE
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    Liebes Forum,

    Ich verfolge seit vielen Wochen den für mich sehr hilfreichen Informationsaustausch .

    Ich freue mich über Meinungen zu folgenden Fall

    Meine WRB ist nach Überprüfung durch RA fehlerhaft (Wortlaut wie bei Forumsmitglied. "Ich spar mir VFE")

    Ich habe nun, ohne das Thema Widerrufsjoker zu erwähnen, ein Angebot meiner Bank vorliegen mit voller Berechnung der VFE (ca. 45TEUR) und bereits eine Bank die das komplett finanzieren würde. Die Idee war nun, nach erfolgerter Umschuldung den Widerrufsjoker zu ziehen. Die Bank verwendet nun folgenden Passus in der AufhebungsvereiNbarung

    "Ihr Einverständnis mit der vorzeitigen Rückführung gegen Zahlung von Aufhebungsentgelt bitten wir auf der beigefügtem Kopie zu bestätigen"

    Der RA teilte mir mit, das damit kein Widerrufsjoker mehr möglich ist.

    ich bin zwar juristischer Laie , allerdings Teile ich aus zwei Gründen die Auffassung nicht

    1.) Wenn ich eine VFE zahle treffe ich immer eine Vereinbarung mit der Bank, dann dürfte eine nachträglich Möglichkeit m.E immer ausgeschlossen sein

    2.) Da das Thema Widerrufsjoker gar nicht erwähnt wurde , sind es doch zwei völlig unterschiedliche "Rechtsgeschäfte"

    Wie seht Ihr die Aussichten?
    Hi ,
    die Deutsche Bank schiebt allen Kunden, die eine vorzeitige Auflösung wünschen, die sog. "Aufhebungsvereinbarung" mit "Aufhebungsentgelt" zu.
    Wenn man das unterschreibt, dann ist nichts zu machen, denn dann hasst Du quasi wie bei jedem Aufhebungsvertrag (siehe auch Mietrecht oder andere REchtgebiete) den Konditionen der Aufhebung zugestimmt.

    Nach googlen habe ich das damals nicht unterschrieben. Die Bank hat mich gar nicht darauf hingewiesen, dass Sie letztlich verpflichtet ist , gegen Zahlung einer VFE den Vertrag auch ohne Aufhebungsvereinbarung aufzulösen.

    Letztlich bin ich dann selbst darauf gekommen.
    Also, wenn Du unterschrieben hast, sieht es m.E. schlecht aus, denn wenn es der Bank rechtlich keinen Vorteil bringen würde (d.h. ob Aufheubngsentgelt oder VFE) hätte die Bank diesen Kniff nicht angewendet.
    Wenn Du noch nicht unterschrieben hast, dann mache es nicht.

  11. Avatar von Dragonrider
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    Danke für die kurze Diskussion!

    Zur Präzisierung folgende Information.

    Harley hat tatsächlich recht, es handelt sich bei dem Angebot zur Aufhebung der Bank tatsächlich um eine Kulanz, denn es liegt kein Rechtsgrund vor (Also Verkauf o.ä.). Dennoch berufen sie sich zur Berechnung des Vorfälligkeitsentgelts auf BGH Urteile zur Berchnung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

    ich habe im übrigen keinen Rechtsbeistand, sondern habe lediglich zwei Telefonate mit dem RA geführt . Im ersten bestätigte er mir das meine WRB fehlerhaft ist und nach dem Angebot der Bank gab er mir die bereits geschilderte Information.

    Ich stütze aber meiner Annahme auf folgenden Umstand:

    Wenn ich aufgrund fehlerhafter WRB quasi ein "ewiges" Widerufsrecht habe , und somit kein Vertrag vorhanden ist, wenn ich davon Gebrauch mache , dann kann ich m.E. Auch ein Vorfälligkeitsentgelt nachträglich zurückfordern, denn eine Erhebung für einen nicht Vorhandenen Vertrag ist zu Unrecht erhoben ,
    oder ?
    Genau so ist es. Du kannst eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung auch noch nach Jahren zurückfordern. Mein Fall lag etwas anders aber ein guter Bekannter von mir hat das erfolgreich gemacht.

    Weil hier immer wieder Verwirrendes zum Thema Verwirkung gepostet wird und auch mit Deiner Frage in Zusammenhang steht. Die Rechtsfigur der Verwirkung ist eine sehr selten genutzte und von den Gerichten nur in absoluten Ausnahmefällen angewendete Möglichkeit, einen eigentlich bestehenden Anspruch zu verwehren. Die Banken kommen zwar immer wieder damit, aber ich habe zumindest hier und in anderen Foren noch nicht gelesen, dass das Argument auch mit Erfolg vor Gericht gebracht wurde. Es hält leider nur viel zu viele Verbraucher davon ab, tätig zu werden (allerdings stets mit einem Anwalt, der sich hier auskennt).

    In diesem Zusammenhang: Googelt mal "Kanzlei Sylvenstein Verwirkung". Da gibt es mehrere sehr gute Artikel, die sich genau mit dem Thema befassen und es wird auch für Laien klar, dass das Argument eigentlich nicht ziehen kann.

  12. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verwirkung ist aber etwas anderes. Hier geht es um eine Aufhebungsvereinbarung, die man aufgrund der Tatsache, dass zu einer Aufhebung keine rechtliche Verpflichtung bestand, als abschließenden Vergleich auslegen kann, aber nicht muss. Wenn man sicher gehen will, sollte man den Widerruf erklären und jetzt eine Einigung herbeiführen.

  13. Avatar von Dragonrider
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verwirkung ist zunächst mal das, was die Rechtsprechung über Jahrzehnte darunter definiert hat.

    Klar ist natürlich unabhängig davon, dass nach einer Aufhebungsvereinbarung nichts mehr möglich ist, weil sich die Parteien ja dann gerade in der Sache auf etwas anderes geeinigt haben, als sich ggfs. aus dem Gesetz ergibt. Daher würde ich mich auch nicht vorschnell auf solche Vereinbarungen einlassen.

  14. Avatar von David2015
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    erst einmal ein pauschales Danke an alle, die Informationen/Erfahrungen hier einstellen. Das Durchlesen dieses threads hat mich schon ein gutes Stück weiter gebracht.
    Ich schildere kurz meine Fall und vergesse hoffentlich nichts Wichtiges:
    -In 2006 einen Darlehensvertrag (10 Jahre,100T€ gesplittet in 2 Verträgen) zur Finanzierung meiner selbst bewohnten Immobilie abgeschlossen.
    -Verkauf der Immobilie im Dez.2014 (Restschuld 43T€)
    Status quo:
    Die ERGO blockiert den Verkauf, da ich nicht bereit war die vorgelegte Aufhebungsvereinbarung (vorbehaltslos) zu unterschreiben. Ich sollte unterschreiben, dass ich auf alle "mir bekannten und unbekannten Ansprüche aus meinem Darlehnsvertrag verzichte". Ich hatte vorher mit der ERGO klar kommuniziert das ich für die reine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keine 250€ als Berechnungsgebühr zusätzlich zu der VFE akzeptiere.
    ERGO hat meine Einwände ignoriert und mich freundlich darauf hingewiesen das ich den Verkauf gefährde, da sie nur ihre Löschungsbewilligung erteilen wenn ich die Aufhebungserklärung -OHNE VORBEHALT- unterschreibe.
    Diese Verhalten der ERGO hat nach meiner Sicht kriminelles Potential.

    Obwohl ich eigentlich hinter der Leitlinie "Pacta sunt servanda" stehe habe ich daraufhin den Widerrufsjoker gespielt.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit welchen weiteren Aktionen der Banken (speziell der ERGO-Versicherung) nach der vorliegenden Sachlage zu rechnen ist, wenn man ihr mit "Schleuder und Kieselsteinen" entgegentritt?

    Danke für hilfreiche Hinweise.

    LG David
    PS: Die 2006'er ERGO Widerrufsbelehrung ist nach Einschätzung meines Anwalts und der Verbraucherzentrale HH nicht korrekt.

  15. Avatar von mdachs
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Möglicherweise stehe ich für meine Schwiegereltern ebenfalls demnächst vor dieser Frage. Verkauf des Hauses ist angestoßen und WRB weicht vom Muster ab. Mal sehen, wie sich die PSD Nord hier aufstellt.

    Grundsätzlich gibt es aber sicher zum Thema Verkauf und VFE einschlägige Rechtsprechung. Die Bank darf bei berechtigtem Interesse die vorzeitige Ablösung nicht verweigern und nach meiner Auffassung neben einer rechtskonform berechneten VFE keine unzumutbaren weiteren Erklärungen des Kunden verlangen.

    Zum Thema Verwirkung:
    Die PSD Nord hat mir gegenüber gerade den (formal noch gar nicht erklärten ) Widerruf zurückgewiesen und ein Urteil des Landgerichtes Bayreuth zu Gunsten der PSD Nurnberg beigefügt (Az.: 41 O 308/14). Dort wird die Klage auf Widerruf tatsächlich wegen Verwirkung zurückgewiesen. Leider hat mir die Bank nicht mitgeteilt, ob es rechtskräftig ist (kann ich mir fast nicht vorstellen, da die Klägerin selbst Anwältin ist, was ihr das Gericht interessanterweise in der Urteilsbegründung auch noch vorhält). Ich lasse mich jedenfalls nicht schrecken, der Vertrag und die nette Antwort sind bereits beim Anwalt.

  16. Avatar von maxke71
    maxke71 ist offline

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    Frage AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Zusammen,

    ich lese schon seit Wochen diesen Thread.

    Ich bin auch DSL Kunde und habe bei einer ersten Überprüfung von einem Versicherungsmenschen (hatte mit der Finanzierung nichts zu tun) festgestellt, dass meine WRB ebenfalls nicht korrekt ist. Wasserdicht mache ich diese Einschätzung bei der Verbraucherzentrale. Termin 20.1.2015

    Mit dem Versicherungsmenschen bin ich nur bekannt und er hat mir zur folgender Strategie geraten.

    Als erstes DSL Bank anschreiben und marktübliche Konditionen aushandeln (z.Z. rund 5,10%)

    Bei Mißerfolg Widerruf ausrufen. Eine Alternativfinanzierung habe ich schon in die Wege geleitet. Eine Bank, die Widerrufer auf nimmt, habe ich schon.

    Klagen möchte ich ungern, aber wenn es sein muß....

    In erster Linie bin ich mit einer maßvollen Zinsanpassung zufrieden.

    Meine Frage nun: Wie kann ich einen Text entwerfen (mit welchen Urteilen BGH?? oder OLG untermauern) damit der Brief nicht sofort in den Papierkorb wandert. Ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen, aber gibt es im Netz irgendwo Musterbriefe, die man nutzen kann? Der erste Schuß sollte sitzen!

    Mein entfernter Bekannter hat mir dabei nicht helfen können/wollen.

    Vielen Dank im Voraus.

  17. Avatar von David2015
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der Verbraucherzentrale HH findest du gute Musterwiderrufe. Ich habe so einen verwendet. Allerdings macht es auch nichts wenn der Widerruf nicht in aller juristischer Brillanz ausformuliert wurde. Wesentlich ist das es klar als Widerruf Deinens Vertrages rüberkommt. Ob die Bank verhandlungsbereit ist oder nicht hängt nicht von einer schönen Formulierung ab.
    Viel Glück

  18. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mdachs

    Zum Thema Verwirkung:
    Die PSD Nord hat mir gegenüber gerade den (formal noch gar nicht erklärten ) Widerruf zurückgewiesen und ein Urteil des Landgerichtes Bayreuth zu Gunsten der PSD Nurnberg beigefügt (Az.: 41 O 308/14). Dort wird die Klage auf Widerruf tatsächlich wegen Verwirkung zurückgewiesen. Leider hat mir die Bank nicht mitgeteilt, ob es rechtskräftig ist (kann ich mir fast nicht vorstellen, da die Klägerin selbst Anwältin ist, was ihr das Gericht interessanterweise in der Urteilsbegründung auch noch vorhält). Ich lasse mich jedenfalls nicht schrecken, der Vertrag und die nette Antwort sind bereits beim Anwalt.

    Dass das Gericht hier die juristische Vorbildung zu Lasten der Klägerin ausgelegt hat, leuchtet mir schon ein.

    Eine Anwältin, der die Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der WRB auf Grund ihres Berufs unterstellt werden kann (viele BGH Urteile dazu sind ja schon etliche Jahre alt) und die trotzdem viele Jahre von ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch macht, muss hinsichtlich des Umstands der Verwirkung dieses Rechts sicher nach strengeren Maßstäben beurteilt werden als Otto Normalverbraucher, der erst kürzlich durch die Medien auf sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht wurde. Da zeigt sich die Bedeutung des Zeitmoments bei der Beurteilung der Frage der Verwirkung.

    Interessant wäre natürlich auch noch, ob sich das Urteil auf den Widerruf ein laufenden oder eines bereits abgewickelten Darlehensverhältnisses bezieht und wieviel Zeit sich die Klägerin mit der Geltendmachung tatsächlich gelassen hat.

    Das sagt natürlich überhaupt nichts darüber aus, ob die Anwendung des Instruments der Verwirkung durch das Gericht nicht aus anderen Gründen als rechtsfehlerhaft zu beurteilen ist. Ich will mich also mit meiner Meinung keinerwegs auf die Seite der Bankenverteidiger stellen, die die Verwirkung immer als "Todschlagargument" anführen.

  19. Avatar von maxke71
    maxke71 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielen Dank David 2015 für die rasche Antwort.

    Ich suche einen Musterbrief für eine Zinsanpassung und nicht für einen Widerruf. Soweit bin ich noch nicht.

    Irgendein Threadteilnehmer berichtete irgendwo, dass er Kenntnisse über das Bankenwesen besässe und er so auf Augenhöhe einen annehmbaren Zinszatz ausgehandelt habe. Ich möchte bei der Bank freundlich aber bestimmt mitteilen, dass ich auf einen Maßvollen Zinssatz aus bin, aber bei Ablehnung auch gewillt bin weiter zu gehen. Außergerichtlich einigen, wäre die Ideallösung. Ich bin ja mit der Bank zufrieden, warum soll ich wechseln?

  20. Avatar von mdachs
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Kreditvertrag in dem Bayreuther Fall war von 2008 mit 10 Jahren Zinsbindung. Durch hohe Anfangstilgung und einige Zwischentilgungen bestand zum Zeitpunkt des Widerrufs allerdings nur noch eine Restschuld von etwas mehr als 10.000 €.

    Auch die Sondertilgungen legte das Gericht zu Ungunsten der Kläger aus, da sie ein weiteres Indiz seien, dass die Bank auf die Einhaltung des Vertrages vertrauen durfte.

  21. Avatar von baufreund
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sehr geehrte Forenteilnehmer,

    danke für die muntere Debatte hier, bei der man viel lernen kann.
    Ich habe eine ähnliche Widerrufsbelehrung wie MasterGreg hier aus dem Forum. Meine stammt von der Diba aus April 2004.

    Bei mir ist ein ganz augenfälliger Fehler drin, denn in der Belehrung wurde an einer Stelle fälschlicherweise das Wort "Widerrufsbelehrung" statt "Widerruf" benutzt:

    Zitat:

    "Ich bin daüber belehrt worden, dass ich an den Antrag nicht mehr gebunden bin, wenn ich ihn innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerrufe. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann von mir in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass ich DIE WIDERRUFSBELEHRUNG durch Urkunde per Post oder mit Hilfe eines anderen, eine dauerhafte Wiedergabe der Erklärung in Schriftzeichen ermöglichenden Kommunikationsmediums abgeben kann."

    Das ist ja nun wirklich Unsinn. Wird das einen Widerruf erleichtern? Hat hier im Forum jemand Erfahrungen?

    Mit bestem Dank

    Baufreund

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