Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nichtzulassungsbeschwerde erfolgt?

  3. Avatar von pilli0806
    pilli0806 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Keine Ahnung. Ist nicht "mein" Urteil. Ich habe leider nicht viel dazu im Internet finden können.

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von pilli0806
    Keine Ahnung. Ist nicht "mein" Urteil. Ich habe leider nicht viel dazu im Internet finden können.
    Was genau wollt Ihr denn hierzu noch wissen? Ob Revision bzw. NZB eingelegt wurde? Dazu sollte ein Anruf bei der Geschäftsstelle des OLG und/oder des BGH ausreichen.

  5. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Mitstreiter,

    Hier kommt ein interessanter Streitwertbeschluss des Landgerichts Lübeck zu der Situation, dass nach Ablösung der Darlehen gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgefordert werden und darüber hinaus die Gebrauchsvorteile geltend gemacht werden, und zwar im Wege von Feststellungsanträgen. Insbesondere interessant insofern sind die Ausführungen dahingehend, dass die geltend gemachten Nutzungsentschädigungen "insofern zur Hauptforderung geworden sind", weil die im Übrigen zugrunde liegende Hauptforderung nicht mehr geltend gemacht wird. Das Landgericht führt aus, dass aus diesem Grunde ausnahmsweise die Feststellungsanträge im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind.

    Wj
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  6. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da wären natürlich die ursprünglichen Klageanträge und das Aktenzeichen des Beschlusses ganz hilfreich.....

  7. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Da wären natürlich die ursprünglichen Klageanträge und das Aktenzeichen des Beschlusses ganz hilfreich.....
    Das Az. des Beschlusses steht im Link: 3 O 77/16

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Noch 2 Wochen... Ob's passiert?


    Ansonsten sind folgende Verfahren in Banksachen beim BGH anhängig (wenn das so noch aktuell ist):

    • OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015 (Az. 6 U 140/14) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 573/15) - siehe auch BGH-Beschluss vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15), der eine Absage macht an diverse Entscheidungen wie u.a. das des OLG Stuttgart.
    • OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 (Az. 14 U 2439/14) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 564/15)
    • OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2015 (Az. 19 U 40/15) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 545/15)
    • OLG München, Urteil vom 09.11.2015 (Az. 19 U 4833/14) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 563/15)
    • OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 6 U 174/14 bzw. bei test.de) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 482/15) - Die Frist für die Begründung der Beschwerde endete am 22.02.2016 und sollte nicht verlängert werden.
    • LG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 4 S 142/15) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 472/15)
    • LG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 4 S 122/15) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 477/15)
    • LG Heilbronn, Urteil vom 21.05.2015 (Az. Bi 6 O 50/15) - bestätigt durch OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 (Az. 2 U 75/15); Az. beim BGH: XI ZR 552/15
    • OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2015 (Az. 4 U 72/14) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 123/15)
    • OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2014 (Az. 1 U 170/13) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 9/15)

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich wette, dass die Terminaufhebung spätestens am 23. Mai bekannt gegeben wird.....

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das fürchte ich auch...

    Ich nehme an, dass es alle bemerkt haben: Es handelt sich bei XI ZR 366/15 um das Verfahren, bei dem der BGH den Beschluss am 12.01.2016 erlassen hatte. Nun geht es in der Sache (vielleicht) weiter:


    Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Verträge vom 01.09.2008 und 17.03.2009
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.02.2015
    Aktenzeichen: 8 O 278/14
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015
    Aktenzeichen: 6 U 41/15
    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.01.2016
    Aktenzeichen: XI ZR 366/15
    Klägervertreter: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
    Besonderheit: Die Bank hatte in der Widerrufsbelehrung zwei unterschiedliche Fristen genannt und nach Auffassung von Land- und Oberlandesgericht nicht genau genug erklärt, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Fristen jeweils gelten. Außerdem sei das Widerrufsrecht auch viele Jahre nach Vertragsschluss weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidenden Rechtsfragen zugelassen. In dem Beschluss macht er klare Ansagen zum Streitwert. Siehe dazu: Chronik der Ereignisse, 01.03.2016.
    [neu 07.03.2016: Link zur Begründung der BGH-Entscheidung eingefügt]

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da der BGH genau in diesem Fall erstmals ausführlich zum Thema "Verwirkung" verbraucherfreundlich entscheiden könnte, fürchten Banken und Sparkassen ein solches Urteil massiv. Da geht es für sie um Milliarden.....(sämtliche Kunden mit bereits abgewickelten Darlehen seit 2002 könnten dann Nutzungsersatz fordern).

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @eugh

    Das OLG-Aktenzeichen zum BGH-Verfahren XI ZR 366/15 lautet 6 U 41/15 (nicht 6 U 140/14).

  13. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    wäre toll wenn es pers. Meinungen zu dieser Klageschrift geben würde:
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post126277

    Gruß

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @eugh

    Das OLG-Aktenzeichen zum BGH-Verfahren XI ZR 366/15 lautet 6 U 41/15 (nicht 6 U 140/14).
    Schrieb ich doch oben:
    OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015 (Az. 6 U 140/14) - nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 573/15) - siehe auch BGH-Beschluss vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15), der eine Absage macht an diverse Entscheidungen wie u.a. das des OLG Stuttgart.

  15. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, komplett übersehen

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist in der Tat etwas verwirrend, sorry.


    Wen's interessiert (test.de):

    12.05.2016 Wichtiger Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg zur Prüfung von Widerrufsbelehrungen: Bis jetzt eingereichte Widerrufsbelehrungen zu bis 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kreditverträgen, bei denen das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen am Dienstag, 21. Juni, 24.00 Uhr erlischt, prüft sie bis Ende Mai. Bei ab jetzt eingereichten Unterlagen werden die Verbraucherschützer das möglicherweise nicht mehr schaffen, obwohl sie solche Anfragen vorrangig bearbeiten. Für Betroffene, die sich vor dem Widerruf noch um eine Anschlussfinanzierung kümmern müssen, ist der Widerruf dann kaum noch rechtzeitig zu schaffen. Wer nur noch so wenig Restschuld hat, dass er den Vertrag ohne Anschlussfinanzierung widerrufen kann, braucht weniger Vorlaufzeit.

  17. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ich wette, dass die Terminaufhebung spätestens am 23. Mai bekannt gegeben wird.....
    Zitat Zitat von eugh
    Das fürchte ich auch...
    Ein kleiner Trost: Zumindest für Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg würde durch das abgeschlossene Verfahren dann die Erfolgsaussicht einer Klage am Gerichtsort Stuttgart weiterhin sehr positiv sein. Bleibt nur noch das Risiko, dass man, wie teilweise bei der BW Bank, damit rechnen muss, selbst verklagt zu werden, wenn für den eigenen Wohnort ein anderes Landgericht zuständig ist.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das fürchte ich auch...

    Ich nehme an, dass es alle bemerkt haben: Es handelt sich bei XI ZR 366/15 um das Verfahren, bei dem der BGH den Beschluss am 12.01.2016 erlassen hatte. Nun geht es in der Sache (vielleicht) weiter:


    Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Verträge vom 01.09.2008 und 17.03.2009
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.02.2015
    Aktenzeichen: 8 O 278/14
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015
    Aktenzeichen: 6 U 41/15
    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.01.2016
    Aktenzeichen: XI ZR 366/15
    Klägervertreter: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
    Besonderheit: Die Bank hatte in der Widerrufsbelehrung zwei unterschiedliche Fristen genannt und nach Auffassung von Land- und Oberlandesgericht nicht genau genug erklärt, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Fristen jeweils gelten. Außerdem sei das Widerrufsrecht auch viele Jahre nach Vertragsschluss weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidenden Rechtsfragen zugelassen. In dem Beschluss macht er klare Ansagen zum Streitwert. Siehe dazu: Chronik der Ereignisse, 01.03.2016.
    [neu 07.03.2016: Link zur Begründung der BGH-Entscheidung eingefügt]
    EDIT: Jetzt ist es auch bei test.de angekommen:
    In der Sache will der BGH den Fall am Dienstag, 24. Mai, 9 Uhr verhandeln. Allerdings: Die Bank kann die Revision noch wieder zurücknehmen.
    [neu 12.05.2016 Termin für die Verhandlung der Sache beim BGH]

    ... neben einer Reihe weiterer dort seit heute aufgeführter Entscheidungen:

    Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG), Vertrag vom 07.03.2005
    Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.02.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 328 O 147/15
    Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
    [neu 12.05.2016]


    Die DKB lässt sich weiter fröhlich verdreschen - ich kapiere das nicht:

    DKB Deutsche Kreditbank AG, Vertrag vom 23./25.10.2006
    Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2016
    Aktenzeichen: 38 O 59/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Die 38. Kammer des Landgerichts Berlin rechnet entsprechend der Vorgaben des BGH im Beschluss vom 22.09.2016, Aktenzeichen: XI ZR 116/15 ab. Die Bank hat Nutzungen in Höhe von nur 2,5 Punkten über dem Basiszinssatz herauszugeben.
    [neu 12.05.2016]


    DKB Deutsche Kreditbank AG, Vertrag von Juni 2008
    Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2016
    Aktenzeichen: 10 O 335/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Richter Dr. Gregor Schikora urteilt im Grunde verbraucherfreundlich und im Detail eigenwillig: Der Belehrung war falsch und der Widerruf damit noch möglich. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Der Kläger müsse Zinsen in Höhe des vereinbarten Satzes auf die Darlehensvaluta zahlen. Einen geringeren Gebrauchsvorteil habe er nicht nachgewiesen. „Da der Kläger die Darlehensvaluta nicht zur Vergabe von gleichwertigen Darlehen genutzt hat, ist vollkommen gleichgültig, wie das Konditionenniveau für vergleichbare Kredite gewesen ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dafür wäre es auf die durch die finanzierte Eigentumswohnung ersparten Mietausgaben angekommen, meint Dr. Schikora. Dazu hatte der Kläger nichts vorgetragen. Ungewöhnlich auch das Urteil zu den von der Bank aus den Ratenzahlungen gezogenen Nutzungen: „Diesen Wertersatz schätzt das Gericht nach § 287 ZPO mit im Schnitt 4 Prozent p. a.“, schreibt der Richter in der Urteilsbegründung. „Soweit von einigen Gerichten als Schätzgrundlage zu Laden von Kreditinstituten 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz angenommen wird, so vermag das erkennende Gericht dem nicht zu folgen. Denn es handelt sich um einen Fortschreibung eines in grauer Vorzeit aufgestellten Grundsatzes, der Überhaupt nicht einpreist, wie sich die Marktsitutation der Bank auh auf Grund immer strengerer europäischer Marktordnungsvorgaben fundamental gewandelt hat“, argumentiert er weiter.
    [neu 12.05.2016]


    DKB Deutsche Kreditbank AG, Vertragsdatum test.de nicht bekannt
    Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2016
    Aktenzeichen: 21 O 192/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, Berlin
    [neu 12.05.2016]


    DSL Bank, Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 03.09.2004
    Landgericht Bonn, Urteil vom 06.05.2016
    Aktenzeichen: 17 O 378/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Ziegler & Kollegen, Duisburg
    [neu 12.05.2016]


    Förde Sparkasse, Vertrag vom 09.03.2007
    Landgericht Kiel, Urteil vom 03.05.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 8 O 150/15
    Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
    [neu 12.05.2016]


    Dies hier war uns bereits bekannt:

    SKG Bank AG, Darlehensvertrag vom 12.3./19.3.2008
    Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2015
    Aktenzeichen: 1 O 144/14
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Michael Dorst, Kanzlei Benedikt-Jansen, Frankenberg
    Besonderheit: Das Gericht verbietet der Bank, sich auf die Wirksamkeit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu berufen. Beantragt hat es die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Sie will jetzt auch gegen andere Banken und Sparkassen vorgehen, die den Widerruf rechtswidrig verweigern. Details liefert die test.de-Meldung: Kreditwiderruf: Klagerecht für Verbraucherschützer. Die Bank legte zunächst Berufung ein, nahm die jedoch wieder zurück, nachdem das Oberlandesgericht signalisiert hatte: Es hält das Urteil des Landgerichts für richtig.
    [neu 12.05.2016 Rechtskraft nach Rücknahme der Berufung]

  19. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,

    wäre toll wenn es pers. Meinungen zu dieser Klageschrift geben würde:
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post126277

    Gruß
    Wenn jemand Zeit hat für eine laienhafte Meinung wäre das toll, danke

    gruß

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer findet den Fehler? Klick und Klick und Klick
    Tipp: Nutzungen unter "Fazit"...


    PS:
    Nochmal Klick - dort steht über die Verzinsung der Nutzungen etwas anderes...

  21. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Wenn jemand Zeit hat für eine laienhafte Meinung wäre das toll, danke

    gruß

    was mir (ist aber vielleicht Geschmackssache) fehlt, ist ein vorangestellter Abschnitt zum Abschluss des Darlehens, zur Auszahlung und zu den bisherigen Zahlungen.

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