Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    mich würde es interesieren wie du auf 37.700 € kommst. Die Berufung wird in der Regel im schrifftlichen Verfahren geführt ( ohne Termin). Nachdem die Berufungsschrifft eingereicht ist bekommst du sowieso einen Hinweis vom Richter. Sofern er das als ausichtslos hält hast du immer die Möglichkeit die Berufung zurückzunehmen.
    Prozesskostenrechner: Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG / GKG. - Prozessfinanzierung mit der FORIS AG

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Streitwert sich nicht etwa nur aus dem Geldbetrag errechnet, den du von der Bank zu erstreiten gedenkst. Für mich sah es so aus, als wäre das dir nicht bewusst. Aber du bist ja offenbar sehr gut darüber informiert was dich bei Gericht erwarten könnte und natürlich kannst du dein Geld nach eigenem Gutdünken ausgeben.

    Die Praxis des Berufungsverfahrens ist mir nicht geläufig. Aber selbst wenn keine Terminsgebühr in der 2. Instanz mehr anfallen sollte, bleibt es immer noch bei 32.000 € Prozessrisiko. Ob es nun ein paar tausend Euro mehr oder weniger sind, macht den Kohl nicht fett. Die Dimension bleibt unverändert gewaltig und kalkulierbar sind Prozesse eben nur bis zu einem gewissen Grad.

    Den meisten Normalos - mich eingeschlossen - schlottern bei solchen Zahlen die Kniee. Wenn du das anders siehst, dann toi, toi, toi...

  3. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich weis was du meinst. Da ist jeder anders gestrickt. Ich denke es war für die Leute von denen wir die Urteile nun haben auch kein leichtes Ihr Recht durchzufechten aber nun haben letzten endes viele ein Nutzen von deren Erfolg.

    Ich denke wenn jeder dran bleibt und nicht klein bei gibt profitieren wir mal alle davon. Für eine Bank sind 32.000 € Prozessrisiko nicht viel aber es ist ja auch nicht nur eine WRB falsch. Wenn 10 das duchziehen bucht die Bank das noch unter Kollateralschaden ab. Jetzt stell dir aber vor 1000 Klagen gegen die Bank... Ich bin mal gespant wem dan die Beine schlottern.

    Je mehr dran bleiben desto schneller findet ein Umdenken bei der Bank statt.

  4. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard Widerrufsjoker: Diese Rolle spielt ihre Bonität beim Widerruf eines Kredits

    Immer wieder werden wir von Nutzern der IG Widerruf (www.widerruf.info) gefragt, welche Risiken der Widerruf eines Kredits beinhaltet. Damit verbunden ist die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Denn die große Angst vieler Kreditnehmer ist folgende: Die Bank nimmt den Widerruf an und verlangt ihr Geld zurück. Und dann fehlt auf die Schnelle der Anschlusskredit.

    In der Regel antworte ich auf diese Frage mit einer Gegenfrage: Wie gut ist ihre Bonität? Haben Sie ein ordentliches, regelmäßiges Einkommen? Ist der Wert der finanzierten Immobilie seit Abschluss gestiegen oder zumindest stabil geblieben? Wenn Sie diese Punkte positiv beantworten können, dann müssen Sie keine Angst vor einem Widerruf haben. Sie müssen sich meiner Ansicht nach auch nicht frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das klingt vielleicht leichtsinnig, aber ich will Ihnen meine Sichtweise begründen.

    Unsere Erfahrung mit den Nutzern bei der IG Widerruf zeigt, dass keine Bank den Widerruf eines Kreditvertrags einfach akzeptiert und eine komplette Rückabwicklung (das wäre die Konsequenz eines Widerrufs) vornimmt. Das wäre für die Banken irrsinnig teuer, weil es nicht nur den sofortigen Ausstieg aus dem Kredit bedeutet, sondern auch eine Kompensation für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Zinsen. Aber: Nur wenn die Bank von sich eine solche Rückabwicklung akzeptiert und vornimmt, kann Sie die restliche Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen einfordern.

    In der Praxis läuft es regelmäßig so, dass die Banken entweder blockieren oder dem Kunden ein Kompromissangebot machen. Dieser Kompromiss kann so aussehen, dass man Ihnen deutlich günstigere Konditionen bei einem Verbleib anbietet – oder den sofortigen Ausstieg aus dem Kredit. Im ersten Fall wird eine Anschlussfinanzierung überflüssig. Sie bleiben bei Ihrer Bank und zahlen ab sofort deutlich niedrigere Zinsen. Rund 80 Prozent aller Vergleiche, die die Partneranwälte der IG Widerruf geschlossen haben, laufen so ab. Der Kunde wechselt die Bank also nicht.

    Bietet Ihnen die Bank hingegen den sofortigen Wechsel an, dann liegt es an Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder nicht. Sie bestimmen also den Zeitplan. Wenn Sie ein solches Angebot auf den Tisch bekommen sollten, DANN ist der richtige Zeitpunkt, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Und hier kommt Ihre Bonität ins Spiel. Wenn die stimmt, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, einen neuen Kredit zu bekommen.

    Zwar ist es richtig, dass einige Banken keine Umschuldung bieten, wenn der Kunde vorher bei einer anderen Bank widerrufen hat. Dazu gehören nach Aussage unserer Nutzer beispielsweise ING Diba, Deutsche Bank und Commerzbank. Aber es gibt noch ausreichend andere Banken und Versicherungen, die sich überhaupt nicht daran stören, dass Interessenten zuvor den Widerrufsjoker gezogen haben. Unsere Finanzierungsexperten sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem neuen Kreditgeber behilflich, wenn Sie uns kontaktieren (www.widerruf.info/umschuldung).

    Das Ganze steht und fällt aber mit Ihrer persönlichen Bonität. Wenn Sie vor kurzem Ihren Job verloren haben, wenn Sie deutlich weniger verdienen als vor einigen Jahren oder wenn Sie eine negative Schufa-Auskunft haben, dann dürfte es mit einer Anschlussfinanzierung schwierig werden. Dann – und nur dann – ist es wirklich sinnvoll, sich vor einem Widerruf nach einer Anschlussfinanzierung umzusehen. Je nachdem, wie stark Ihre Bonität beeinträchtigt ist, sollten Sie dann von einem Widerruf grundsätzlich die Finger lassen.

  5. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ich weis was du meinst. Da ist jeder anders gestrickt. Ich denke es war für die Leute von denen wir die Urteile nun haben auch kein leichtes Ihr Recht durchzufechten aber nun haben letzten endes viele ein Nutzen von deren Erfolg.
    Beweisbar ist das natürlich nicht, aber ich denke, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Kläger dies in dem guten Gefühl tat, eine RSV im Rücken zu haben.

    Oder aber es ging um die Erstattung einer VFE nach vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrags. Dann ist der Streitwert nur die VFE.

    Ich habe schon mit einigen Anwälten gesprochen und obwohl meine WRB ein eindeutiger Fall mit entsprechender BGH - Entscheidung ist, wollte mir keiner zu einer Klage raten. Allein deshalb nicht, weil das Kosten - Nutzen - Verhältnis beim Widerruf eines laufenden Darlehensverhältnisses so schlecht ist.

  6. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kosten - Nutzen schlecht bei einer Rückabwicklung ?
    Kannst das genauer erläutern?

    Gruß

  7. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ich habe schon mit einigen Anwälten gesprochen und obwohl meine WRB ein eindeutiger Fall mit entsprechender BGH - Entscheidung ist, wollte mir keiner zu einer Klage raten. Allein schon deshalb nicht, weil das Kosten - Nutzen - Verhältnis beim Widerruf eines laufenden Darlehensverhältnisses so schlecht ist.
    Dass ist immer so eine Sache. Du musst wissen, dass ein RA bei einem Streitwert von 150.000 € bei einer außergerichtlichen Einigung ca. 5881,45 € bekommt. Wenn er es richtig anstellt sogar mehr. Er muss es nur begründen, dass die Angelegenheit Umfangreich war etc. dann sind wir schnell bei 7000 € (Selbst eine Terminsgebühr könnte er abrechnen wenn ein unbedingter Klageauftrag vorliegt).

    Das sind alles Anreize vom Gesetzgeber für den RA das es zu keiner Klage kommt.

    Wenn geklagt wird bekommt der RA ca. 6613,66 €. Das sind 732 € mehr.. (wenn er es richtig macht bekommt er 0 € mehr.)
    Für 0 € muß er mit dir weitere Gespäche führen, eine Solide Klage fertige, einen Termin vor Gericht womöglich wahr nehmen und wieder Gespäche mir dir führen.

    Gelegentlich sollte man darauf achten, ob der RA deine oder seine wirtschatlichkeit prüft.

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Kosten - Nutzen schlecht bei einer Rückabwicklung ?
    Kannst das genauer erläutern?

    Gruß
    Ja, weil Streitwert und tatsächlich erzielbarer finanzieller Ertrag für den Kläger um den Faktor 10 auseinander liegen können.

    Kosten berechnen sich aus dem Streitwert von z. B. 200.000 € Darlehensnominalbetrag

    Nutzen ist - individuell natürlich ganz unterschiedlich - ein Betrag von z. B. 20.000 € (ersparte VFE und Zinserstattung).

    Normalerweise sind Forderung = Nutzen und Streitwert identisch. Hier jedoch nicht, weil Gerichte die Klage als einen Streit um den Bestand des Darlehensverhältnisses auslegen und deshalb auch die ganze ursprüngliche Darlehensforderung, manchmal auch nur die Restschuld, als Wert der Auseinandersetzung ansehen.

  9. Avatar von andygs
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Harley,
    ja ich denke das ist der Punkt. Man riskiert ohne Rechtsschutzversicherung unter Umständen mehr wie man gewinnen kann.

    Ohne das OLG Frankfurt Urteil würde ich das eventl. riskieren aber so bin ich im Moment doch etwas ratlos. Bei mir sind Abweichungen vom Muster vorhanden, aber eben in dem Bereich "finanzierte Geschäfte".

    Wenn bei mir in Niedersachsen ein aktuelles Urteil vorhanden wäre was in diesem Punkt konträr zu dem das Frankfurt Urteil ist, dann wäre mir wohler!

    Andy

  10. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Dass ist immer so eine Sache. Du musst wissen, dass ein RA bei einem Streitwert von 150.000 € bei einer außergerichtlichen Einigung ca. 5881,45 € bekommt. Wenn er es richtig anstellt sogar mehr. Er muss es nur begründen, dass die Angelegenheit Umfangreich war etc. dann sind wir schnell bei 7000 € (Selbst eine Terminsgebühr könnte er abrechnen wenn ein unbedingter Klageauftrag vorliegt).

    Das sind alles Anreize vom Gesetzgeber für den RA das es zu keiner Klage kommt.

    Wenn geklagt wird bekommt der RA ca. 6613,66 €. Das sind 732 € mehr.. (wenn er es richtig macht bekommt er 0 € mehr.)
    Für 0 € muß er mit dir weitere Gespäche führen, eine Solide Klage fertige, einen Termin vor Gericht womöglich wahr nehmen und wieder Gespäche mir dir führen.

    Gelegentlich sollte man darauf achten, ob der RA deine oder seine wirtschatlichkeit prüft.
    Da ist sicher viel Wahres dran, was du hier kenntnisreich darlegst. Hast du eine juristische Ausbildung?

    Einem einigermaßen aufgeklärten Mandanten sollte es aber auch gelingen im außergerichtlichen Bereich eine niedrigere Vergütung als die nach RVG zulässige zu vereinbaren.

    Die mir unterbreiteten Angebote lagen zumindest allesamt deutlich unter dem RVG-Satz.

  11. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein ich bin kein Jurist.
    Eine Gebührenvereinbahrung bei der aktuellen Rechtsprechung ist denke ich das Mindeste was ein RA einem anbieten sollte. Wir sind dicke Kühe die gemolken werden möchten oder warum denkst du bieten viele RA's kostenlose Erstberatungen, Prüfung der WRB etc. an.

    In der Regel ist das Thema für eine RA mit einem Schreiben und einem Telefonat mit der Rechtsabteilung der Bank nach 3 Wochen erledigt.

  12. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andygs
    Hallo Harley,
    ja ich denke das ist der Punkt. Man riskiert ohne Rechtsschutzversicherung unter Umständen mehr wie man gewinnen kann.

    Ohne das OLG Frankfurt Urteil würde ich das eventl. riskieren aber so bin ich im Moment doch etwas ratlos. Bei mir sind Abweichungen vom Muster vorhanden, aber eben in dem Bereich "finanzierte Geschäfte".

    Wenn bei mir in Niedersachsen ein aktuelles Urteil vorhanden wäre was in diesem Punkt konträr zu dem das Frankfurt Urteil ist, dann wäre mir wohler!

    Andy
    Ja, genau. Das macht das Prozessieren so zum Vabanquespiel. Du hast eine OLG- oder sogar BGH-Entscheidung, bist guter Dinge und dann kommt ein anderes OLG daher und sagt dir warum dein Fall - völlig identisch sind Fälle ja praktisch nie - von dem anderen OLG/BGH-Urteil doch abweicht und daher ein völlig anderes, für dich negatives Ergebnis, sachgerecht ist. Revision dann vielleicht auch noch ausgeschlossen, weil dein Fall angeblich nicht zu Rechtsfortbildung beiträgt. Nichtzulassungsbeschwerde ist dann zwar möglich, aber ich weiß nicht, wie oft die durchdringt.

    Dann guckst du dumm aus der Wäsche und willst oder - noch schlimmer - kannst den BGH nicht mal mehr anrufen, weil dir das nicht mehr so viel Einsatz wert ist bzw. das Geld dazu einfach nicht vorhanden ist.

  13. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    Thema Frankfurter Urteil, wo Diba gegen Kunden gewonnen hat.

    Hat Diba seitdem außergerichtliche Vergleiche mit Kunden geschlossen (die Anwalt eingeschaltet haben)?

    Würde mich dringend interessieren.

    Gruß
    Stefan

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, auf test. de werden Urteile mit der ING-DiBa genannt, aber die Urteilstexte sind nicht öffentlich, oder?

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Hallo,

    Thema Frankfurter Urteil, wo Diba gegen Kunden gewonnen hat.

    Hat Diba seitdem außergerichtliche Vergleiche mit Kunden geschlossen (die Anwalt eingeschaltet haben)?

    Würde mich dringend interessieren.

    Gruß
    Stefan
    Meinst du etwa das Urteil des OLG Frankfurt vom 07.07.2014 - 23 U 172/13 -?

    Das ist nicht von der DiBa, sondern von der DKB erstritten worden, sofern RA Muth sich nicht geirrt hat.

    Die DiBa scheint im Gegensatz zur DKB Urteile zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser.


    https://www.schneideranwaelte.de/imm...belehrung-dkb/

  16. Avatar von Klinoklas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich hatte das Urteil schon einmal genannt und auf Test de. wurde eine Kanzlei genannt, die geschrieben hatte, das die Diba seit diesem Frankfurter Urteil sich nicht mehr kompromißbereit zeigt.

  17. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ist der Link zu der Aussage:
    GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER - AKTUELLE NEUIGKEITEN BEZÜGLICH WIDERRUF VON BAUFINANZIERUNGEN

    Ich hoffe, ich darf diesen Link posten

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen mit Widerrufsbelehrung der ING-DiBa vom August 2007?

    Hallo,

    hat jemand Erfolg nach einem Widerruf eines Darlehenvertrags mit der ING-DiBa und speziell der Widerrufsbelehrung vom August 2007 (siehe Anhang) gehabt? Wenn ja, in welcher Weise, d.h. gab es ein Urteil/einen Beschluss (Wo? Ggf. Az. verfügbar?), oder hat man sich außergerichtlich oder gerichtlich geeinigt? Gab es eine Rückabwicklung, einen Verzicht auf die VFE, bessere Zinskonditionen oder (nach Einigung) Entlassung aus dem Vertrag, so dass bei einer anderen B ank neu finanziert werden konnte (oder aus eigenen Mitteln)?

    Die Rechtsfehlerhaftigkeit der u.g. WRB steht außer Zweifel, darum geht es mir gar nicht (mehr), sondern ob jemand konkret mit dieser WRB "Erfolg" (wie auch immer) nach einem Widerruf hatte. Danke für Euer Feedback.

  19. Avatar von dito
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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen mit Widerrufsbelehrung der ING-DiBa vom August 2007?

    sorry

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen mit Widerrufsbelehrung der ING-DiBa vom August 2007?

    Zitat Zitat von dito
    Hallo eugh

    ich habe fast die selbe WRB von der ING-DiBa aus dem Jahr 2007.... bei mir steht nur der Passus: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung . Ich warte nur noch auf die Ergebnisse durch die Verbraucherzentralle HH und einen Anwalt
    hier gehts aber um ERFAHRUNGEN und nicht darum, ob eine WRB unwirksam ist oder nicht...dafür gibts den anderen Thread...

    und dort kannst Du auch bestimmt was über Deine WRB finden...

  21. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen - Nutzungen/Zinsstatistiken Deutsche Bundesbank

    Hallo dito, ich stimme ducnici zu, gebe Dir aber gerne den Link zum Mustertext (gültig 08.12.2004-31.03.2008, wenn ich mich nicht irre): Klick

    Und nun zurück zum Thema "Erfahrungen"...

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