Probezeit Problem

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  1. Avatar von Sven82
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    Standard Probezeit Problem

    Hallo,
    ich habe 2009 meinen Führerschein gemacht und wurde direkt einen Tag nach der Erteilung geblitzt, was einen Nachschulung nach sich zog. Im Anschluss bin ich fast bis zum Ende der vierjahrigen Probezeit Punktefrei gefahren.
    Kurz vor ablauf der Probezeit hatte ich zwei Punktedelikte und musste deshalb für 3 Monate meinen Führerschein abgeben.
    In 3 Tagen erhalte ich ihn wieder und würde nun gern wissen:

    - gelte ich danach als Fahranfänger bei Versicherungen und beim Autoverleih?
    - muss ich beim Abschluss einer Autoversicherung bei der Frage nach dem Führerschein Erteilungsdatum den ersten Führerschein von 2009 oder den neuen von 2013 angeben?

  2. Avatar von lolania
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    Standard AW: Probezeit Problem

    Zitat Zitat von Sven82
    Hallo,
    ich habe 2009 meinen Führerschein gemacht und wurde direkt einen Tag nach der Erteilung geblitzt, was einen Nachschulung nach sich zog. Im Anschluss bin ich fast bis zum Ende der vierjahrigen Probezeit Punktefrei gefahren.
    Kurz vor ablauf der Probezeit hatte ich zwei Punktedelikte und musste deshalb für 3 Monate meinen Führerschein abgeben.
    In 3 Tagen erhalte ich ihn wieder und würde nun gern wissen:

    - gelte ich danach als Fahranfänger bei Versicherungen und beim Autoverleih?
    - muss ich beim Abschluss einer Autoversicherung bei der Frage nach dem Führerschein Erstellungsdatum den ersten Führerschein von 2009 oder den neuen von 2013 angeben?
    Ganz klar das Datum deines gültigen Führerscheins. Das ist dann wahrscheinlich das des zweiten Führerscheins von 2013.
    Du kannst natürlich auch den alten angeben. Wenn es dann aber zur Sache geht, weil dir einer rein gefahren ist, und du dich aus rechtlichen Gründen beteiligen musst, wird dir das mit Sicherheit noch Leid tun.
    Ich kann dir sonst nur Raten zu einem Anwalt zu gehen. Am besten du fragst HRH Anwälte
    Dann bist du auf der sicheren Seite.
    Die können dann genau sagen, was von der Rechtslage her zu beachten ist.
    Außerdem kann es ja auch sein, dass am argumentativ davon ausgeht, seit wann du selbständig Auto fährst. Dann kannst du vielleicht doch das alte Datum angeben.
    LG LOLANIA

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