Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

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  1. Avatar von Gast1981
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    Standard Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

    Hallo, ist es möglich, Wohnriester in eine Riesterrente umzuwandeln? Ich habe vor ca. 2,5 Jahre in eine ETW investiert und u.a. einen Wohnriester Vertrag abgeschlossen. Da der Wohnriester ja nur für das Eigenheim gilt, werde ich bald in eine brenzlige Lage kommen. Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen. Ich würde zwar gerne meine Wohnung halten, dann aber natürlich vermieten. Ich weiß, dass dadurch Kosten entstehen würden (Förderung zurückzahlen - was ja nicht viel ist - 145 € jährlich), aber auch die Steuervorteile, die ich erhalten habe. Nun meine Frage, ist es möglich, um diese Rückzahlungen zu entgehen, den Wohnriester in einen anderen Riester Vertrag umzuwandeln?
    Vielleicht hat da ja jemand eine Ahnung und kann mir mit seinem Wissen weiterhelfen! Danke! :-)

  2. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

    innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf der Eigennutzung kann das Altersvorsorgevermögen z. B. in eine "neue Wohnung" aber auch in ein anderes Riesterprodukt überführt werden.

  3. Avatar von Gast1981
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    Standard AW: Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

    Danke, Obelix! Ich habe gelesen, dass man im Falle eines Verkaufs der Wohnung innerhalb von 4 Jahren in eine neue Immobilie investieren kann. Aber ist dies auf bei Vermietung der Fall? Im Falle einer Umwandlung in ein anderes Riesterprodukt fallen dann lediglich einmalige Gebühren an, richtig?

    VG!

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

    Aber ist dies auf bei Vermietung der Fall?
    Nein,das funktioniert nur,wenn der Umzug beruflich bedingt ist und die Wohnung spätestens mit Rentenbeginn wieder eigengenutzt wird.

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester in Riesterrente umwandeln?

    Zitat Zitat von Gast1981
    Danke, Obelix! Ich habe gelesen, dass man im Falle eines Verkaufs der Wohnung innerhalb von 4 Jahren in eine neue Immobilie investieren kann. Aber ist dies auf bei Vermietung der Fall?
    Die Frist wird ab 1.1.2014 auf fünf Jahre verlängert ("Neuanlage"). Zur Vermietung siehe vorheriges Posting.



    Zitat Zitat von Gast1981
    Im Falle einer Umwandlung in ein anderes Riesterprodukt fallen dann lediglich einmalige Gebühren an, richtig?
    Der abgebende Anbieter wird eine Wechselbebühr erheben; liegt häufig bei 150 Euro und wird ab 2014 ebenfalls neu geregelt (begrenzt).
    Beim neuen Anbieter entstehen die "normalen" Gebühren lt. Bedingungen.

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