Darlehensvertrag - Bearbeitungsgebühren zurück bekommen?

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  1. Avatar von Alfred123
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    Standard Darlehensvertrag - Bearbeitungsgebühren zurück bekommen?

    Guten Tag,...

    ich hoffe ich darf hier diese Fragen stellen, und bin im richtigen Unterforum.

    Ich hatte letztes Jahr gehört das man Darlehen, wo die Bearbeitungsgebühr verlanschlagt wurde, diese wieder zurückbekommen kann. Die unteren Instanzen der Gerichte hat so entschieden, das höchste Gericht aber wohl noch nicht.

    Nehmen wir mal ein Kunde hat am 16.07.2011 ein Darlehnsvertrag (Motorradkredit) mit der Santander Consumer Bank in Höhe von Gesamtbetrag ca. 8100,00 € abgeschlossen (Kreditzinsen + Bearbeitungsgebühr schon mit drin). Die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3,50 % beliefen sich dann auf ca. 250,00 €.

    Kann der Kunde dieser Bank den Betrag der Bearbeitungsgebühr einfordern? Ich weiß das das geht. Wenn aber dieser Kunde das bereits erledigt hat in Form des Musterbriefes der Verbraucherzentrale (Die extra für dieses Thema hinterlegt wurde), die Bank nun aber schreibt das das so nicht geht, was kann man da machen? Wie sieht das mit der Verjährung aus? Muss der Kunde auf das höchste Gerich warten? Ist dieses Form des Vertrages mit der Santander überhaupt berechtigt, die Bearbeitungsgebühr zurück erstatten zu bekommen? Santander schreibt sagen wir mal: "Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung ist auf unsere Vertragsbeziehung nicht anwendbar." Ist das eine allgemeine Floskel oder haben die Recht? Desweiter steht sagen wir mal: "Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass sämtliche OLG-Urteile, die das Thema "Bearbeitungsgebür" zum Gegenstand hatten, die Zulässigkeit von Preisklauseln in Preisverzeichnissen und Preisaushängen behandeln. Darüber hinaus ist über die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bearbeitunsgebühr in einem Preisverzeichnis nach wie vor noch nicht höchstrichterlich entschieden."

    Was mich zu der Annahme bringt, das es doch möglich ist.

    Was tun?

    Über Antworten wäre ich Ihnen sehr Dankbar!

  2. Avatar von cassius
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    Standard AW: Darlehensvertrag - Bearbeitungsgebühren zurück bekommen?

    Nicht bange machen lassen. Anwalt für Bankenrecht (bei Google zu finden) beauftragen. Dann zahlen die den Anwalt gleich mit. Vorher vielleicht mit Anwalt noch mal drohen. Warum gibt es wohl keine höchstrichterliche Rechtsprechung? Weil dann auf die Banken noch mehr Erstattung zukommen würde. Kurz vor der Entscheidung beim BGH ziehen die betroffenen Banken zurück.

  3. Avatar von Alfred123
    Alfred123 ist offline
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    Standard AW: Darlehensvertrag - Bearbeitungsgebühren zurück bekommen?

    Hallo und danke für die Antwort.

    Ich werde das genau so machen, suche mir einen Fachanwalt in meiner Stadt. Vielleicht kann er da ja was machen.

    LG

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