Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Mandarine: Du hast doch die gleiche WB wie wir mit "...zu dem Zeitpunkt...", oder? Wie gesagt, ich bin juristischer Laie, aber für mein Verständnis heißt 'zu dem Zeitpunkt' eben, dass die Frist beginnt, wenn man die Unterlagen erhält. Dies ist gemäß Par. 187 BGB aber halt eben nicht der Fall, denn die Frist beginnt einen Tag nachdem dies der Fall ist und somit wäre doch der Fristlauf eindeutig falsch benannt, oder? Hierzu gibt es auch ein Urteil vom BGH (VIII ZR 223/93), das einen sinngemäßen Fall behandelte.
    Mir scheint, da die Ombudsfrau ja von den Banken bezahlt wird, dass das vielleicht doch nicht ganz so neutral ist.

  3. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Horscht,
    ja meine Widerrufsbelehrung enthält ebenfalls "beginnt zu dem Zeitpunkt..."
    Ich bin auch der Meinung, dass die Ombudsfrau doch eher der Bank geneigt ist.
    Sie war gar nicht auf der Suche nach Fehlern in der Widerrufsbelehrung wie z.B. der fehlenden Straßenangabe/oder evtl. auch falsch: Postfachanschrift. Ich habe angeführt, dass die Widerrufsbelehrung allgemein falsch ist. Daher hätte sie auch auf so etwas eingehen müssen. Laut einem Urteil des
    BGH XI ZR 349/10 vom 28.06.2011 muss eine Widerrufsbelehrung umfassend, inhaltlich richtig, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein. Weiter ist die Schutzwirkung der Musterbelehrung aufgehoben, sobald der Verfasser die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, BGH NZG 2012, 427 Rz. 17.
    Bzgl. Fristbeginn: BGH NW 1994, 1800, zu §§ 1 b AbzG, 187 BGB meint ebenfalls frühestens am Tag nach Erhalt der Belehrung
    Auch muss einem durchschnittlichen Verbraucher ermöglicht werden, diese Belehrung zu verstehen.
    Gruß Mandarine

  4. Avatar von c0ldsun
    c0ldsun ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @picotto:

    Ich habe die gleiche Widerrufsbelehrung wie du. Kannst du mir/uns sagen, was es daran zu Beanstanden gibt?
    Ich persönlich würde jetzt auf die verwirrende Formulierung mit der... und eine Urkunde oder usw... tippen.

    Ich wäre ja schon mit besseren Konditionen zufrieden ohne gleich wiederrufen zu wollen..

    Danke!

  5. Avatar von MRo
    MRo ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,
    ich habe eben erst dieses Forum gefunden. Sehr interessant. Auch ich habe einen Kreditvertag bei der DSL und von der Verbraucherzentrale in Hamburg vor kurzem die Information erhalten, dass meine Widerufsbelehrung auch nicht korrekt ist. Gibt es denn schon erste Ergebnisse hier? Und ist es weiterhin möglich zu den Vertrag zu kündigen? Ich hatte von Mandarine gelesen, dass es nur bis zum 13.06 möglich ist. Stimmt das?

    Ich wäre sehr erfreut über Informationen. Vielen Dank!
    MR

  6. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    es geht in dem Beitrag um eine neue EU-Richtlinie, die nach Inkrafttreten neue Vertragsabschlüsse betrifft.
    Die Alt-Verträge sind nicht davon betroffen.

  7. Avatar von robinh
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    ich bin durch einen Artikel bei T-Online auf die Sache aufmerksam geworden, auch betroffen und warte gerade erst einmal ab ob man mir schriftlich bestätigt das eine Kopie meines Darlehensbertrages mich 30 Euro kosten würde, wie mir die freundliche Dame der DSL Bank dies heute telefonisch zugesichert hat. Mein Darlehensvertrag hat mich ebenfalls nie erreicht. In einem parallel abgeschlossenen Nebendarlehen stimmt die Widerrufsbedingung aber ebenfalls nicht, auch durch die unvollständige Adresse.
    Für mich stellt sich zuerst einmal die Frage: Warum möchten alle klagen? Es ist doch die DSL Bank die Geld haben möchte...
    Warum nicht einfach widerrufen, eine Abrechnung fordern und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündigen? Ich denke dann wird sich die DSL Bank regen müssen. Hat das jemand in Betracht gezogen und juristisch (evtl. mit einer neuen Bank) durchgespielt? Vielleicht liege ich da ja völlig falsch aber das scheint mir der einfachste und preiswerteste Weg zu sein.

  8. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Das wäre eventuell eine Möglichkeit, aber eigentlich nur zielführend, wenn du genug Geld zuhause rumliegen hast, um die Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Die Bank geht nämlich davon aus, dass der Vertrag weiterhin besteht. Wenn du nicht mehr zahlst wird sie dir vermutlich kündigen, die gesamte Restschuld verlangen und auch eine VFE berechnen. Bevor sie die Grundschuld freigibt, musst du zahlen können und vorher kriegst du wohl bei keiner anderen Bank Geld. Dann bist du recht schnell im Bereich der Pfändung, denn du hast dich notariell der sofortigen Vollstreckung in dein gesamtes Vermögen unterworfen. Fraglich zwar, ob die VFE ebenfalls vollstreckbar ist, auf jeden Fall musst du auch das ins Kalkül ziehen, da ja noch keiner sicher weiß, ob wir noch ein Widerrufsrecht haben.

    Somit hast du einen Nebenkriegsschauplatz, der dir vermutlich mehr Probleme bereiten wird, als den regulären Weg zu gehen. Und mal ehrlich: So wie wir unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so macht das auch die Bank. Überall ist mit Recht zu lesen, dass der Weg Geduld und Nerven kosten wird.

    Das ist jetzt lediglich meine Meinung, da ich nicht vom Fach bin. Ich habe aber noch nirgends gelesen, dass jemand mit dieser Methode Erfolg gehabt hätte. Außerdem entsteht ja uns ein Schadensersatzanpruch, wenn wir noch widerrufen können, die Bank uns aber nicht aus dem Vertrag lässt. So rum ist es sicherlich entspannter, besonders für den Fall, dass es nicht klappen sollte.

  9. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Nie! die Einzugsermächtigung widerrufen.

    Nachher steht man ohne Haus da.

  10. Avatar von gulN
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    bin DSL-Kunde und Laie in der Sache und habe durch die Diskussion hier schon ne Menge gelernt. Jetzt versuche ich gerade zu verstehen, wie der zeitliche Ablauf ist, wenn man nach eigener Auffassung oder Auffassung des eigenen Anwalts keine korrekte Widerrufsbelehrung hat und aus dem laufenden Vertrag austreten will.

    Mein bisheriges Verständnis wie folgt:

    Situation: 2 Verträge: 1x KfW, 1x Hauptdarlehen, beide Verträge über DSL-Bank. Annahme: beider Widerrufsbelehrungen inkorrekt.

    Gedachter Ablauf:
    1. Anwalt spricht mit Bank, droht Widerruf an
    2. Bank akzeptiert die Androhung nicht
    3. Anwalt spricht Widerruf aus
    3a: muss hier schon eine neue Finanzierung unterschrieben mit der Nachfolge-Bank stehen?
    4. Bank akzeptiert den Widerruf nicht
    4a: Gerichtsverfahren?
    5. Bereitstellungszinsen fallen für Nachfolge-Finanzierung an

    => ist das so korrekt? Oder einigen sich alle irgendwie außergerichtlich und schließen eine günstigere Folgefinanzierung bei der gleichen Bank wieder ab?

  11. Avatar von JAB
    JAB ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,

    bin neu hier und habe alle Infos auf dieser Seite gelesen. Ich bin auf der suche nach einem Anwalt. Kennt ihr einen guten im Rhein-Main-Gebiet?

    @JWAH: kannst du mir bitte deinen per Mail schicken. Danke.

    Danke.

  12. Avatar von Wieder-Rufer
    Wieder-Rufer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    bin durch Zufall heute auf diesen Thread und letze Woche über die Zeitung auf das Thema gestoßen.

    Habe direkt bei der Verbraucherzentrale Hambur die Prüfung meiner Verträge der DSL Bank veranlasst.

    Falls die Prüfung positiv (für mich) ausfällt suche ich wie viele hier nach einem kompetenten Anwalt.
    Die Kriterien wurde ja schon genannt.

    Hat jemand Erfahrung mit diesem hier ?

    www Punkt hupw Punkt de (bin nicht sicher ob ich hier verlinken darf...).

    Poste hier meine weiteren Erfahrungen..

    Gruß
    Pat

  13. Avatar von Jens Towa
    Jens Towa ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,


    ich habe auch ein Darleihen von der DSL-Bank, allerdings vom Dezember 2005 mit untenstehender Widerrufsbelehrung. Man sollte aber immer die Widerrufsbelehrung mit dem zu dem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Widerrufsmustertext vergleichen. So wie ich es sehe, scheint, die Belehrung "leider" korrekt zu sein, oder erkennt jemand einen Fehler?




    (Widerrufsbelehrung der Bank)
    widerrufsrecht

    belehrung über das

    sie können ihre auf den abschluss des darlehensvertrages gerichtete willenserklärung innerhalb von zwei wochen der xxx bank - ein geschäftsbereich der xxxxxx ag, xxxx gegenüber schriftlich oder in lesbarer form auf einem anderen beständigen datenträger (z.b. Per telefax oder per e-mail) widerrufen. Der widerruf muss keine begründung enthalten. Die widerrufsfrist beginnt frühestens mit erhalt dieser belehrung.

    Zur fristwahrung genügt die rechtzeitige absendung des widerrufs. Der widerruf ist zu richten an

    xxxx
    xxxxxx
    xxx xxxxx

    oder telefax: Xxxx xxxxxxxx

    sie können den widerspruch auch unter verwendung der e-mail adresse xxxx@xxxxx senden. Wird der widerruf form- und fristgerecht erklärt, sind sie an den darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Die empfangenen leistungen sind in diesem fall zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene leistungen (z.: Zinsen) herauszugeben. Können sie uns die empfangene leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen sie uns insoweit gegebenenfalls wertersatz leisten.

    Widerrufen sie diesen darlehensvertrag, mit dem sie ihre verpflichtungen aus einem anderen vertrag finanzieren, so sind sie auch an den anderen vertrag nicht gebunden, wenn beide verträge eine wirtschaftliche einheit bilden. Dies ist nur anzunehmen, wenn die vertragspartner in beiden verträgen identisch sind oder wenn der darlehensgeber über die zurverfügungstellung von darlehen hinausgeht und ihr grundstücksgeschäft durch zusammenwirken mit dem veräußerer fördert, indem er sich dessen veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der planung, werbung oder durchführung des projektes funktionen des veräußerers übernimmt oder den veräußerer einseitig begünstigt. Können sie auch den anderen vertrag widerrufen, so müssen sie den widerruf gegenüber ihrem diesbezüglichen vertragspartner erklären.

    __________________________________________________ _________






    das hier wäre die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2004 - 2008:


    Muster für die Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder durch Rücksendung der Sache] (2) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] (2) Der Widerruf ist zu richten an: (3)


    Widerruffolgen (4)

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben) (5). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zu­rückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (6). [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschält möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übri­gen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.

    Besondere Hinweise ( 8 )
    Finanzierte Geschäfte (9)
    (Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (10)




    Gestaltungshinweise
    (1)
    Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat".

    (2)
    Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen.

    (3)
    Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner
    Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

    (4)
    Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

    (5)
    Der Klammerzusatz entfällt bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB.

    (6)
    Bei Finanzdienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:
    "Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen."

    (7)
    Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist an dieser Stelle in das Muster folgender Text aufzunehmen:
    "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

    ( 8 )
    Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)." Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis wie folgt:
    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben."
    Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
    "Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben. Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten."
    Sofern bei einem Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB eine Regelung einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht erfolgt gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
    "Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen."
    Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.

    (9)
    Die nachfolgenden Hinweise für finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt.
    Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:
    "Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat."
    Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:
    "Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären. Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
    unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten."
    Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen:
    "Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt."

    (10)
    Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.


    Grüße
    Jens

  14. Avatar von Colonia
    Colonia ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Nein, deine Widerrufsbelehrung ist derart fehlerhaft, da schüttelt's einen.

    Sie stimmt überhaupt nicht mit dem Muster überein.

  15. Avatar von TonyB76
    TonyB76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hi,

    ein kleiner Statusupdate von mir:

    Mit meinen Vertraegen habe ich jetzt einen Spezialanwalt konsultiert. Die
    Anwaltskanzlei hat rund 200 Verfahren gegen die Dsl Bank laufen. Der Großteil läuft darauf hinaus, dass versucht wird außergerichtlich sich auf eine Umschuldung zu einigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Einige Klienten wären bereits damit zu frieden, die Hälfte der Vorfälligkeit zu zahlen.

    Nur 5 mandanten hätten jetzt weitere gerichtliche schritte eingeleitet, um die wierhersetzung in der vorläufigen stand zu erlangen. Das bedeutet, dass die vom darlehensnehmer gezahlten zinsen zusätzlich zurückgezahlt bzw. zum Monatsmarktzins neu bewertet werden. Hier kommt eine riesige summe für die leute raus, die einen hohen zins vereinbart hatte.

    Mein interesse gilt dem letzteren weg. Ohne gerichtliches verfshren wird die bank sich niemals darsuf außergerichtlich einigen. Ich frage mich, ob ich ebenfalls klage und ca 1 jahr gerichtsverfahren in kauf nehme oder einfach auf das ergebnis der bereits geklagten mandanten warte.

    Wie sieht ihr das?

  16. Avatar von likasport
    likasport ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo, mein Fachanwalt aus Lüneburg hat auch Klage eingereicht, um die Rückabwicklung des DSL Vertrages gerichtlich bestätigen zu lassen, zumal alle Zeichen auf Grün stehen - laut seiner Ausarbeitungen und Kontenprüfer. Dürfte voraussichtlich klappen - wird aber ca. 5 Monate dauern.

  17. Avatar von picotto
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe mich von dem ganzen Thema verabschiedet. Für mich kommt nur eine außergerichtliche Einigung mit Anpassung des Zinssatzes in Frage. Dieses, wie ich so lese, ist mit der DSL-Bank nicht zu erreichen.

    Von kosten- und nervenintensiven Anwaltsschreiben oder Klagen lasse ich die Finger. Da warte ich lieber noch 4 Jahre und hoffe, dann zu einem günstigeren Zinssatz umschulden zu können.

  18. Avatar von TonyB76
    TonyB76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Genau darauf setzen die Banken.

    Klar, wenn du sagst du hast die Nerven nicht dafür und auch keine Rechtschutzversicherung, dann kann ich es verstehen.

    Zu bedenken ist das ziel:
    Eine gruppe ist zufrieden, wenn die bank einen mit keiner bzw. geringerer vorfälligkeitsentschädigung entlässt.

    Die andere gruppe möchte darüber hinaus, dass der gesamte kredit rückgängig gemacht wird bzw. die zinzzahlungen zum marktzins neu berrechnet werden. Das macht eine riesige summe geld aus.

  19. Avatar von Wieder-Rufer
    Wieder-Rufer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @TonyB76
    200 Verfahren sind ja schon eine ganze Menge.
    Hier könnte man sich "anschließen" da ja hier offensichtlich Erfahrung mit den DSL Anwälten seitens Deines Spezialanwalts vorliegt.
    Kannst Du den Anwalt hier nennen ? (ggf. umschreiben wie in Google gesucht werden muss um auf die Kanzlei zu stossen...).

    Gruß
    Pat

  20. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard

    Bin neu hier, und gerade am klären eines Widerrufs gegen R+V. Meine Widerrufsbelehrung wurde von Verbraucherzentrale Hamburg als unwirksam beurteilt.Sie empfehlen auf jeden Fall rechtlichen Beistand.Die Rechtsschutz (DEVK) gewährt nicht,weil im ursächlichen Zusammenhang mit Bauvorhaben keine Deckung möglich.Die Kosten belaufen sich etwas unterschiedlich. Eine recht bekannte Kanzlei in Berlin welche bekannt ist für derartige Streitigkeiten, verlangt 950,00 Euro Erstkonsultation und 3.000,- Euro pauschal für außergerichtliche Einigungskosten. Ich bin noch am vergleichen, und kann gerne noch berichten. Eventuell versuche ich Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.Es wurde empfohlen, die Finanzierung für eine Rückabwicklung zu sichern (nach erfolgreichem Widerruf muß das binnen 30 Tagen passieren). Die Anwälte versuchen aber auch, weitaus günstigere Konditionen zu erreichen.Mein Erstanschreiben an R+V (ohne Anwalt),bei dem ich um Stellungnahme gebeten habe, war recht fadenscheinig. Sie haben doch bettelnd appelliert, die seit 5 Jahren bestehenden Vertragsbeziehungen freundlicherweise fortzusetzen,da das Vertragsverhältnis reibungslos seit 5 Jahren läuft und ich die Finanzierung in Anspruch genommen habe.Verweisen auf Urteile mit Verwirkung. Keinerlei rechtliche Grundlagen von der R+V genannt, für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genannt. Sobald ich einen Anwalt beauftragt habe, werde ich hier weiter über den Fortgang berichten.Wenn jemand hier Erfahrungen mit Kosten Anwälten oder mit der R+V gemacht hat, lasst es mich wissen.

  21. Avatar von McMissile
    McMissile ist offline

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    Daumen hoch AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo allerseits,

    auch ich würde gerne meinen Darlehensvertrag (bzw. beide Verträge, 1x direkt bei der DSL mit Hauptdarlehensnummer, 1x KfW über DSL) widerrufen.

    Die Widerrufsbelehrung des Hauptdarlehensvertrages entspricht der aus dem zweiten Posting (#2), die aus dem über die DSL abgeschlossenen KfW Darlehensvertrag der aus dem ersten Posting (#1). Somit sind in meinem Fall beide am Anfang dieses Beitrags zitierten Widerrufsbelehrungen im Spiel.

    Mich interessiert brennend wie es hier weitergeht, sollte es also Neuigkeiten geben, bin ich über jede Information sehr dankbar.

    Danke im Voraus
    McMissile

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