Hallo an die Runde,

ich habe es mit meiner Frage bereits in einem anderen Forum versucht,
aber leider keine Anwort erhalten.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Ich beziehe derzeit eine BUZ-Rente aus einer ehemaligen Direktversicherung,
die mir nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat übertragen wurde.
Der Versicherer führt an meine GKV (pflichtversichert) den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag ab.

Nach dem Urteil des BVerfG aus 2010 (Az.: 1 BvR 1660/08)
sind privat weitergeführte Verträge anteilig nicht GKV-beitragspflichtig.
Das bezieht sich aber auf die Renten bzw. Kapitalauszahlungen im Alter.

Wie sieht es denn aber mit der BUZ-Rente aus? Müssten hier nicht nach der privaten Fortführung (logischerweise beitragsfrei wg. BU) keine GKV-Beiträge mehr gezahlt werden?

Schon einmal vielen Dank im Voraus.


Viele Grüße

caramba