Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

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  1. Avatar von chicken_deluxe
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    Standard Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Hallo zusammen, ich habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    Also so vor weg kurz: wir suchen mit zwei parteien ein Mehrfamilienhaus.
    Jetzt haben wir uns gestern eine Immobilie angeschaut die uns schon zusagen würde.Das was ich jetzt wissen wollen würde: In dem Haus mit anbau gibt es zwei seperat abgeschlossene Wohnungen(1wohnung 108qm,2wohnung ca 140qm). Es wird durch eine ÖL Heizung beheizt und es gibt nur eine Wasseruhr.Strom läuft auf zwei zähler.Dieses Haus wurde vom Besitzer als Mehrgenerationshaus genutzt daher auch nur die eine Wasseruhr.
    Der Markler sagte uns jetzt da es nicht komplett auf zwei Wohneinheiten aufgeteilt ist(durch die Öl Heizung)müsste man die Finanzierung zu 4 komplet auf einen Kredit laufen lassen.
    Ist das alles so richtig wie uns das gesagt worden ist?Oder gibt es da doch die möglichkeit das man da zwei kredite laufen lassen würde(sprich pro Wohnpartei).
    Über eine Antwort währe ich sehr erfreut.
    Gruss m.H

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Wasseruhr ist mal nicht relevant da man das regeln kann.
    Wichtiger ist zuerst wie es im Grundbuch aussieht.
    Hier entweder das ganze Haus in einem Grundbuch.
    Oder es gibt schon eine Teilungserklärung und die Wohnungen sind entsprechend aufgeteilt und dann kauft jede Partei nur die eigene Wohnung.
    Den Wasserzähler auf 2 Parteien zu setzen sollte doch kein Problem darstellen.

  3. Avatar von chicken_deluxe
    chicken_deluxe ist offline
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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Nee das mit der wasseruhr ist fuer uns alle vuer niht das problem, da zwwi von uns vieren verwandt sind.so wie es hies ist es als eins im grundbuch eingetragen.wie wuerde den so eine teilungserklasrunv aussehen bzw wie wuerd ich das eingetragen bekommen? Vielen dank fuer die radche Antwort
    Lgm.H

  4. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Hallo,
    mit der aktuellen Grundbuchgrundlage dürften Sie alle vier als Eigentümer eingetragen werden und wohl auch gegenseitig für die Grundschuld haften. Bei Änderungen oder Grundschuldbestellungen müssen alle zustimmen.

    Wenn Sie diese Situation ändern möchten, sollten Sie über einen Notar eine Aufteilung des Grundbuches veranlassen. Hierzu wird ein Wohnungsgrundbuch erstellt und auch die einzelnen Rechte wie z.B. Garten- und Kellernutzung vertraglich geregelt. Genauere Angaben kann Ihnen nur ein Notar machen. Dieser wird allerdings entsprechend der Gebührenordnung ein Honorar erwarten. Außerdem werden die Grundbuchkosten in Rechnung gestellt.

    Eine Aufteilung macht Sinn, wenn Sie wirklich getrennte Vermögenswerte anschaffen und veralten wollen. Ggfs. ist diese Aufteilung auch später für die Erbfolge die bessere Lösung.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Bezüglich der Teilungserklärung sprechen Sie bitte mit einem Notar vor dem Kauf. Denn so teuer ist das nicht.

  6. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Ich würde vorher mit dem "städtischen Bauamt" sprechen, denn dort wird die - räumliche - Teilung beurteilt und abgesegnet. Der Notar wird dies später 'nur' bestätigen und die Bildung der entsprechenden Wohnungsgrundbücher veranlassen.

  7. Avatar von chicken_deluxe
    chicken_deluxe ist offline
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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Vielen dank für die Antworten haben mir da schon etwas weitergeholfen
    Können sie mir auch sagen was sowas dann ca kosten würde wenn man es sich überlegen würde so eine Raumteilung eintragen zu lassen?
    lg m.H

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien kaufen

    Was eine Teilungserklärung kostet
    Die Höhe der Notargebühren für die Beglaubigung bzw. Beurkundung der Teilungserklärung und die Höhe der Eintragungsgebühren des Grundbuchamts richten sich nach dem hälftigen Verkehrswert des Mehrfamilienhauses.

    Die konkrete Höhe der im Einzelfall entstehenden Gebühren ergibt sich jeweils aus der Kostenordnung.

    Sie gilt sowohl für die Gebühren des Notars als auch für die Gebühren des Grundbuchamts. Diese Gebühren verlangen Notar und Grundbuchamt:

    Gebühren des Notars
    Beglaubigung einer Teilungserklärung ohne Prüfung des Inhalts2,5/10 Gebühr
    Beglaubigung einer Teilungserklärung mit Prüfung des Inhalts5/10 Gebühr
    Beurkundung einer Teilungserklärung10/10 Gebühr
    Gebühren des Grundbuchamts
    Eintragung einer Teilungserklärung5/10 Gebühr

    Beispiel: Sie teilen ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen auf. Der Verkehrswert des Objekts beträgt: 960.000 Euro. Für seine Rechnung muss der Notar also von einem Wert von 480.000 Euro ausgehen.

    Lassen Sie die Teilungserklärung beurkunden, entstehen Ihnen folgende Kosten:

    Notarkosten
    Beurkundung einer Teilungserklärung777,00 Euro
    Hinzu kommen noch die Nebenkosten für Schreibauslagen und Porto sowie die Mehrwertsteuer:

    Grundbuchkosten
    Eintragung der Teilungserklärung388,50 Euro

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