bAV für geringfügig Beschäftigte

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  1. Avatar von slim shady
    slim shady ist offline
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    Standard bAV für geringfügig Beschäftigte

    Liebe Forumsgemeinde,
    ich habe zwei Fragen zur bAV und bitte um Eure Hilfe:

    Situation:

    Angestellter mit bAV nach altem Recht (Abschluss in 2001) in folgendem Umfang:

    - DLV 146 EUR mtl. zusätzliche Leistung des Arbeitgebers
    - DLV 34,64 EUR mtl. durch Gehaltsumwandlung
    - U-Kasse 27,20 EUR mtl. zusätzliche Leistung des Arbeitgebers

    im zweiten Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigter werden
    zurzeit 450 EUR mit 30% Pauschalabgaben durch anderen Arbeitgeber gezahlt

    im Rahmen dieses zweiten Arbeitsvertrages soll nun ebenfalls eine bAV installiert werden und ich stelle mir das so vor:

    Arbeitsentgelt = 688 EUR
    ./. bAV = 238 EUR
    Auszahlung 450 EUR

    Arbeitgeber trägt Pauschalabgaben von 30% weiterhin auf die 450 EUR,
    die Umwandlung der 238 EUR in bAV ist steuer- und sozialabgabenfrei.

    Hier nun meine beiden Fragen:
    - Ist das so möglich?
    - wenn ja, kann als zusätzlicher Vertrag eine DLV gewählt werden oder muss es eine U-Kasse sein?

    Einen herzlichen Dank bei diesem schönen Wetter ;-)

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: bAV für geringfügig Beschäftigte

    Hallo,

    ja, das geht aber nicht als DV/PK/PF nach § 3.63 EStG.
    Dieser Paragraph greift nur für das erste Dienstverhältnis (Satz 1).

    Es geht nur via UK nach § 4d EStG.

    VG,

  3. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: bAV für geringfügig Beschäftigte

    Die 30% Pauschalabgaben sind allerdings "Krankenkassenausgleichszahlungen" + "Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung" +Pauschalsteuern von 2%. Da wird sich nichts umwandeln lassen.