Gebühren Riester

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  1. Avatar von nigel
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    Standard Gebühren Riester

    Hallo,
    ich bin neu und hoffe unter der richtigen Rubrik zu posten!
    Hier mein Anliegen:
    Ich habe eine Riester Versicherung bei der Generali und versuche gerade die Gebühren zu verstehen.
    Unter dem Punkt
    "Kosten für Verwaltung " steht:
    "Zulagen und zusätzliche Eigenbeiträge: 3,00% der Zulagen und zusätzlichen Eigenbeiträge einmalig, zzgl. 0,20 Promille des Garantieguthabens und des Fondsguthabens monatlich. der Zulagen (sic!) und zusätzlichen Eigenbeiträge einmalig, zzgl. 1,2 % der versicherten Monatsrente monatlich."

    Ich verstehe gar nix. Ja ich halte den Satz sogar für grammatikalisch unvollständig. Kann mir jemand erklären, wie ich meine Verwaltungsgebühr berechnen muss?
    Meine Ansparung in 2013 betrug 1455,- und darauf habe ich 146,- Verwaltungsgebühr bezahlt.

    Die Generali gibt keine Auskunft. Kann das jemand erklären?
    Danke schonmal!

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Gebühren Riester

    Hallo,
    der von Ihnen zitierte Ausschnitt betrifft nur den Teil der Verwaltungskosten die auf die Zulagen und auf eventuell zusätlziche Einmalbeiträge erhoben werden.
    Das sind doch bestimmt nicht die gesamten Verwaltungskosten, da müsste es eigentlich noch welche auf die regelmäßigen, monatlichen Beiträge geben.

    Aber ansonsten gebe ich Ihnen Recht, das kann man nicht komplett verstehen und es ergibt auch keinen Sinn.

    "3,00% der Zulagen und zusätzlichen Eigenbeiträge einmalig, zzgl. 0,20 Promille des Garantieguthabens und des Fondsguthabens (welches aus den Zulagen und den zusätzlichen Eigenbeiträgen gebildet wird) monatlich."
    Soweit macht das Sinn, allerdings ohne das man das einfach mal so berechnen könnte. Der Rest klingt in der Tat unsinnig und grammatikalisch unvollständig.

    Tut mir leid, mehr kann ich Ihnen da auch nicht helfen.

    VG,

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Zitat Zitat von uwehaensch
    ..., da müsste es eigentlich noch welche auf die regelmäßigen, monatlichen Beiträge geben.
    das sind in aller Regel die "zusätzlichen Einmalbeiträge".

    Ansonsten? Direkt Anfragen dürfte helfen.

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Gebühren Riester

    Zitat Zitat von obelix
    Ansonsten? Direkt Anfragen dürfte helfen.
    Der Fragesteller am 22.09.: "Die Generali gibt keine Auskunft."

    Scheint nicht zu helfen, wundert mich auch nicht. Sowas kann höchstens ein Spezialist aus der Vertragsabteilung erklären und den wird man nicht so ohne Weiteres ans Telefon bekommen.
    Wenn überhaupt, dann geht das nur schriftlich.

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Der Fragesteller am 22.09.: "Die Generali gibt keine Auskunft."
    habe ich nicht gelesen. Wo?



    Zitat Zitat von uwehaensch
    ... ein Spezialist aus der Vertragsabteilung erklären und den wird man nicht so ohne Weiteres ans Telefon bekommen.
    Wenn überhaupt, dann geht das nur schriftlich.
    natürlich bekommt man einen "Spezialisten" an das Telefon. Schriftliche Antworten könnten wiederum nicht verstanden werden oder Raum für Deutungen lassen.

  6. Avatar von nigel
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Danke für die Antworten!

    Die "Spezialistin" aus der Fachabteilung verwies auf die Jahreskostenaufstellung. Meine Nachfrage, wie sich das berechnet, wurde erwidert mit, ich zitiere: "das muss ich nicht erklären, weil das hat auch ein bisschen was mit Wettbewerb zu tun". Als ich nachbohrte, verwies sie mich auf eine schriftlich Anfrage. Schriftliche Anfrage bislang ohne Antwort.

  7. Avatar von immerfernweh
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Ich hatte ein ähnliches "Spiel" mit der Allianz, bei der meine Riesterrente läuft. Grund meiner Anfrage war die Aussage der Allianz, also sinngemäß: "Wir konnten auch 2013 den Anteil Ihrer Sparbeiträge samt Zulage mit 3,6% verzinsen". Nach 5!mal Weiterverbinden bekam ich einen Experten ans Telefon, der mir Folgendes erklärte:" Auf meine Sparbeiträge und die Zulagen vom Staat bekomme ich 2013 einen Guthabenzins von 3,6%. Allerdings zahle ich gleichzeitig eine Bearbeitungsgebühr von 3% und eine Verwaltungsgebühr von 4%". Ich hatte völlig spontan die Beitragsfreistellung beantragt. Selbst wenn die Zulagen vom Vater Staat berücksichtige, die ich allerdings später irgendwie versteuern muss, sieht mir die RiesterRENTE kein gutes Geschäft für mich zu sein. Was deutlich besser sein soll ist der Wohnriester.

  8. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Zitat Zitat von immerfernweh
    Auf meine Sparbeiträge und die Zulagen vom Staat bekomme ich 2013 einen Guthabenzins von 3,6%. Allerdings zahle ich gleichzeitig eine Bearbeitungsgebühr von 3% und eine Verwaltungsgebühr von 4%". Ich hatte völlig spontan die Beitragsfreistellung beantragt. Selbst wenn die Zulagen vom Vater Staat berücksichtige, die ich allerdings später irgendwie versteuern muss, sieht mir die RiesterRENTE kein gutes Geschäft für mich zu sein. Was deutlich besser sein soll ist der Wohnriester.
    Besser im Bezug auf was ?

    Übrigens, die Generali-Rentenversicheurng des Fragestellers ist auch "wohnriesterfähig" !

    Wenn Sie mit "Wohnriester" einen riestergeförderten Bausparvertrag, ein Kombi-Darlehen oder ein riestergefördertes annuitätisches Darlehen meinen, dann vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

    Sie mischen mehrere verschiedene Prozentsätze durcheinander. Die Zulagen müssen Sie auch nicht "irgendwie versteuern" sondern die ausgezahlte Rente insgesamt.
    Ich habe das gefühl dass die Beitragsfreistellung nicht auf genauen Kenntnissen, Überlegungen und Berechnungen basiert sondern auf Bauchgefühl.

    VG,

  9. Avatar von immerfernweh
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Äähm...Nein, es geht nicht um den Vergleich RiesterRENTE gegenüber dem Wohnriester an sich bzw. was besser und was schlechter ist. Es geht darum, dass es sehr schwierig war die Kostenaufschlüsselung von der Allianz zu bekommen. Und BESSER ist Wohnriester in folgender Hinsicht: RiesterRENTE ist sehr starr, ich kann lediglich nur einzahlen und hoffen, dass der Vertragspartner gut damit wirtschaftet. Mit dem Wohnriester-Darlehen/Bausparvertrag/Annuitätendarlehen kann ich tatsächlich die Hypothekenzinsen abzahlen.
    Wenn ich rechne, dass ich bei der Renten-Variante 3,6% Guthabenzinsen bekomme, gleichzeitig aber 7%Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren zahle, und später die Riesterrente vom Staat besteuert bekomme, geht die Gleichung nicht wirklich auf.
    Wenn ich allerdings mit Wohnriester zwar möglicherweise die gleichen 7% Bearbeitungs-und Verwaltungskosten zahle und später die Summe ebenfalls vom Staat besteuert wird, so sehen doch die "Guthabenzinsen" besser aus. In meinem Beispiel zahle ich auf die Hypothek knapp 5% Darlehenszins. Somit wird jeder Euro, der über den Wohnriester abbezahlt wird, mit knapp 5% verzinst, weil auf eben diesen abbezahlten Euro keine Darlehenszinsen mehr anfallen.

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: Gebühren Riester

    Zitat Zitat von immerfernweh
    ... 3,6% Guthabenzinsen ... 7% Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren
    so werden Äpfel mit Birnen verglichen.

    Wer macht schon gerne 3,4% Minus.


    Dass im Rentenalter die Riesterrente zu versteuern ist, ist zwar richtig aber bei weitem nicht so schlimm wie hier gerne dargestellt. Aus meiner Sicht eher zu vernachlässigen.

  11. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Gebühren Riester

    Riester bringt primär etwas bei der Steuer. Bei 1000 € an Beiträgen im Jahr und einer Steuerquote von 30% sind das 300 € jedes Jahr vom Staat als Steuererstattung. Und dann halt die rechnerische Differenz zu der Verzinsung des gesparten Geldes bis zur Rente und der dann fälligen Versteuerung der Rente von nur 18%.

    Die Leute verkloppen die Steuerersparnis halt, so dass man sie nicht wirklich merkt. Die Abschlusskosten sollte man allerdings nicht unter den Teppich kehren.

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