Bearbeitungsgebühren bei vorzeitig abgelösten Krediten

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  1. Avatar von mig-25
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    Blinzeln Bearbeitungsgebühren bei vorzeitig abgelösten Krediten

    Hallo liebe Experten,

    auch ich habe eine Frage bzgl. der Rückerstattung von der Bearbeitungsgebühr bei Krediten.
    Hierzu möchte ich meinen konkreten Fall zuerst erläutern:

    Ich habe im Dezember 2009 einen Privatkredit in Höhe von 24.800,00 EUR bei meiner Hausbank aufgenommen. Auf dem Kreditvertrag sind dabei folgende Darlehensdaten aufgeführt:

    Nettodarlehnsbetrag: 24.800,00 EUR, Laufzeit: 77 Monate, Zinsen: 10.115,26 EUR, Bearbeitungskosten: 744,00 EUR, Gesamtbetrag: 35.659,26 EUR.
    > ausgezahlt bekommen habe ich dann die 24.800,00 EUR.

    Diesen Privatkredit habe ich dann Ende Mai 2010 (durch einen neuen Kredit) ebenfalls bei meiner Hausbank -durch eine Betragserhöhung- ablösen lassen.
    Der "neue" Kreditvertrag wurde dann wie folgt ausgewiesen:

    Nettodarlehnsbetrag: 32.400,00 EUR, Laufzeit: 84 Monate, Zinsen: 14.963,72 EUR, Bearbeitungskosten: 972,00 EUR, Gesamtbetrag: 48.335,72 EUR.
    > ausgezahlt bekommen habe ich dann die 32.400,00 EUR, wobei 24.702,84 EUR in die Ablösung des vorangegangenen Kredites geflossen sind.

    Seit Anfang diesen Jahres habe ich auch diesen Kredit ablösen lassen, zuzüglich einer Darlehenserhöhung; ebenfalls von meiner Hausbank. Für den neuen (aktuellen) Kredit wurden dann allerdings keine Bearbeitungsgebühren mehr berechnet.

    Nun zu meiner Frage:

    kann ich die Gesamt-Bearbeitungsgebühren von 1.716,00 EUR von meiner Hausbank gänzlich einfordern?
    Unschlüssig bin ich deswegen, weil zum einen die Kredite (jeweils durch eine Neufinanzierung) vorzeitig abgelöst wurden und zum anderen die Bearbeitungsgebühren nicht von dem Nettodarlehensbetrag abgezogen, sondern auf den Bruttobetrag (Nettodarlehensbetrag + Zinsen + Bearbeitungsgebühren) angesetzt wurden.

    Sollte dieses Thema in ein Unterforum gehören, so bitte ich um Entschuldigung, da ich mich gerade hier im Forum angemeldet habe; ich bin also ein Neuling.

    Dennoch würde ich mich auf fachkundige Antworten freuen, da ich in diesem Sektor keinerlei Erfahrung habe.

    VIELEN DANK !!

  2. Avatar von Schnegge
    Schnegge ist offline

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    Standard AW: Bearbeitungsgebühren bei vorzeitig abgelösten Krediten

    Also, ich hatte ähnliche "Kettenfinanzierungen" bei der Santander. Ich hatte für den neuesten Kredit (mittlerweile auch abgelöst) schon im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Gebühren + Zinsen zurück bekommen. Die anderen Gebühren von den Vorkrediten habe ich jetzt angefordert und bereits eine "Anerkenntnis" bekommen, allerdings immer noch kein Geld, *grrr*.

  3. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Bearbeitungsgebühren bei vorzeitig abgelösten Krediten

    Hallo,
    hier müsste jeder Kredit für sich allein stehen.
    Bei einer Aufstockung wird die Bearbeitungsgebühr nicht anteilig zurückgerechnet.
    Demnach sollten für beide Darlehen die Bearbeitungsgebühren zurückgezahlt werden.

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