Besteuerung Beziehung Berufsunfähigkeitsrente

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  1. Avatar von SHenry
    SHenry ist offline
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    Standard Besteuerung Beziehung Berufsunfähigkeitsrente

    Hallo Zusammen,

    könnt Ihr mir sagen, wie die Besteuerung im Falle eines Rentenbezugs abläuft?

    Was muss ich (Single) im Falle einer BU-Rente i.H.v. 2.000 Euro an Abgaben entrichten, wenn keine weiteren Einnahmen vorliegen? Wie berechnet sich dies?

    Es liegt eine selbständige BU vor!

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    LG

    Henry

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Besteuerung Beziehung Berufsunfähigkeitsrente

    Stichwort "Ertragsanteilsbesteuerung",es sei denn,es handelt sich um eine bAv.Unwahrscheinlich,aber denkbar.Dann gelten andere Spielregeln.

  3. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Besteuerung Beziehung Berufsunfähigkeitsrente

    I.d.R. (Ausnahme: bAV) Ertragsanteilbesteuerung von Zeitrenten gem. § 55 EStDV, hätten Sie aber auch leicht selbst googlen können.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Besteuerung Beziehung Berufsunfähigkeitsrente

    Hallo SHenry,

    neben der Besteuerung sollten Sie bei der Berechnung einer "Netto-Rente" auch die Kosten für eine Krankenkasse berücksichtigen. Die dürften deutlich höher sein als die Steuerbelastung! Leider übersehen das viele Kunden die eine solche Versicherung abschließen wenn sie den Versicherungsbedarf berechnen.

    Ab dem Moment ab dem Sie kein Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld oder eine andere Lohnersatzleistung mehr, sondern nur noch die BU Rente beziehen, werden Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig versichert eingestuft und zahlen den Arbeitgeberanteil mit.
    Ab 1.1.15 sind das insgesamt mindestens 14,6 % von der BU Rente + den Anteil für die Pflegeversicherung. Bei 2.000 € Rente sollten Sie mit ca. 350 € Monatsbeitrag für Ihre Krankenkasse rechnen.

    Falls Sie privat Krankenversichert sind gilt der vorherige Beitrag weiter und auch dort fällt die Beteiligung des Arbeitgebers weg. Da diese Beiträge nicht vom Einkommen abhängen können Sie deutlich höher sein.

    MfG

    Alexander Reibold
    Finanz- und Versicherungsmakler
    Neuburg an der Donau

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