Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

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  1. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Hallo,

    wozu braucht man eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Ausgangslage: ich biete als Freiberufler Dienstleistungen im Finanz- und Rechnungswesen an, z.B Beratung bei Konsolidierungsfragen, Internationaler Rechnunglegung etc., auch im operativen Bereich.

    Bisher habe ich eine Rürup Rente, eine Berufshaftpflicht sowie eine Vermögensschadensversicherung abgeschlossen.

    nun will ich meine 'alte' Rechtschutzversicherung (Arbeits- und Privatrecht) kündigen, da ich ja kein Arbeitnehmer mehr bin sondern Freiberufler.

    Da stellt sich die Frage: Ist bei der Konstellation eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll ? was wäre überhaupt zu versicherun bzw. was sind typische Schadensfälle ???

    Ich will mich sinnvoll versichern, aber nicht 'überversichern',

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Der Teil Privat-Rechtsschutz hat nichts mit Ihrem Status zu tun und ist davon unabhängig denne r deckt ja nur Ihren privaten Bereich ab.

    Firmen-Rechtsschutz deckt u.a. folgenden Bereiche für Sie als Freiberufler ab:
    Steuer-, Verwaltungs- und Sozialgerichts-Rechtsschutz (Finanzamt, Gesetzliche Versicherungen u.ä.), Schadenersatz-RS, Arbeits-RS als Arbeitgeber und Straf-RS.

    Sollten Sie ein Kfz. beruflich nutzen so sind alle Dinge rund herum um dieses Fahrzeug (und andere) nicht durch den privaten Verkehrs-RS gedeckt, Sie brauchen dann einen gewerblichen Verkehrs-RS.

    Zusätzlich können (und sollten Sie m.E.) Sie den sogenannten Spezial-Straf-RS wählen, Hierbei werden, vereinfacht gesagt, Vorsatztaten mit abgedeckt (z.B. Steuerhinterzeihung, Betrug, Beleidigung). Ihre Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht nützt Ihnen hier nichts da dort nur der zivilrechtliche Teil abgedeckt sind.

    Weiterhin kann man bei einigen Anbietern den Bereich Vertrags-RS für Hilfs- und Nebengeschäfte sowie eingekaufte Dienstleistungen absichern. Das ist RS für Verträge die nicht in direktem Zusammenhang (IT, Büro, Catering, Werbung) mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Vertrags-Rs für Ihre direkte berufliche Tätgikeit ist nicht möglich.

    Auch Rechtsschuzt für Ihre gewerblichen Versicherungsverträge ist ein Zusatzbaustein.

  3. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Danke Herr Haensch, da sie Versicherungsmakler sind können Sie mich doch sicher beraten ? Ich habe ein Angebot von Auxilia vorliegen, aber vielleicht gibt es noch bessere ?

    Bin nächste Woche auch in Paderborn beim Kunden. Ich will nicht zuviel versichern.

  4. Avatar von SabrinaKrause
    SabrinaKrause ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Guten Morgen,

    das ganze ist gar nicht so einfach. Ein bekannter von mir ist auch gerade auf der Suche nach der passenden Rechtsschutz als Freiberufler. Er war bis dato bei der Sparkasse und hat sich ein Angebot dort rechnen lassen, wenn ich mich nicht Irre, kooperieren die Sparkassen mit der ÖSA. Es gibt aufjedenfall mehrere Bausteine für diese Versicherungen KfZ und co. Was es weiterhin zu beachten gibt , ist die Laufzeit, wie lange diese Versicherung erstmal laufen muss, bevor sie beansprucht werden kann und die Höhe der Selbstbeteiligung.

    Es gab bzw. gibt ja Advocard ? Wäre das was bzw. geht die für Freiberufler ?

  5. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von SabrinaKrause
    Guten Morgen,

    das ganze ist gar nicht so einfach. Ein bekannter von mir ist auch gerade auf der Suche nach der passenden Rechtsschutz als Freiberufler. Er war bis dato bei der Sparkasse und hat sich ein Angebot dort rechnen lassen, wenn ich mich nicht Irre, kooperieren die Sparkassen mit der ÖSA. Es gibt aufjedenfall mehrere Bausteine für diese Versicherungen KfZ und co. Was es weiterhin zu beachten gibt , ist die Laufzeit, wie lange diese Versicherung erstmal laufen muss, bevor sie beansprucht werden kann und die Höhe der Selbstbeteiligung.

    Es gab bzw. gibt ja Advocard ? Wäre das was bzw. geht die für Freiberufler ?
    Doch, das ist eigentlich ganz einfach. Man geht zum Berater (Makler, weil der nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden ist wie Z.B. ÖRAG), lässt sich alle möglichen Bausteine, Bedingungen, Selbstbehalte und auch Wartezeiten erklären, vergleicht dann mit dem Makler die Angebote die in Frage kommen und entscheidet.

  6. Avatar von patrice999
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von SabrinaKrause
    Guten Morgen,

    das ganze ist gar nicht so einfach. Ein bekannter von mir ist auch gerade auf der Suche nach der passenden Rechtsschutz als Freiberufler. Er war bis dato bei der Sparkasse und hat sich ein Angebot dort rechnen lassen, wenn ich mich nicht Irre, kooperieren die Sparkassen mit der ÖSA. Es gibt aufjedenfall mehrere Bausteine für diese Versicherungen KfZ und co. Was es weiterhin zu beachten gibt , ist die Laufzeit, wie lange diese Versicherung erstmal laufen muss, bevor sie beansprucht werden kann und die Höhe der Selbstbeteiligung.

    Es gab bzw. gibt ja Advocard ? Wäre das was bzw. geht die für Freiberufler ?
    Was soll denn genau abgesichert werden?

  7. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von bananalars01
    Hallo,

    Ausgangslage: ich biete als Freiberufler Dienstleistungen im Finanz- und Rechnungswesen an, z.B Beratung bei Konsolidierungsfragen, Internationaler Rechnunglegung etc., auch im operativen Bereich.

    Bisher habe ich eine Rürup Rente, eine Berufshaftpflicht sowie eine Vermögensschadensversicherung abgeschlossen.
    ...
    Ich will mich sinnvoll versichern, aber nicht 'überversichern',
    Hallo,
    meiner Ansicht nach arbeiten Sie zur Zeit auf der falschen Baustelle...
    (um es mal bildlich auszudrücken)
    Rürup Rente und Rechtsschutz sind "nice to have" aber nicht existenziell.

    Da wären eher zu nennen:
    - BU Versicherung (Absicherung der Arbeitskraft ganz allgemein)
    - Krankentagegeld, Verdienstausfall
    - Berufs- und Privathaftpflicht - erledigt ?
    - Vermögensschadenhaftpflicht - erledigt ?
    - Risikolebensversicherung - falls erforderlich (Verbindlichkeiten?)

    so würde ich die Prioritäten setzen. Wenn das dann sauber geklärt und ggfls. abgesichert ist, dann darf man über die nächsten Schritte nachdenken
    (Altersvorsorge etc.)

    Viel Erfolg bei der Umsetzung!

  8. Avatar von bananalars01
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zu meinen Nachforschungen:

    Ich habe verschiedene Makler kontaktiert, alle wollen mir nur
    kombinierte Rechtsschutzversicherungen, z.B in Kombination Mieterschutz etc. anbieten.

    Eine reine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ist wohl nicht separat zu bekommen.

    Da hilft nur eines : für evt. Rechtsstreitigkeiten Geld zurücklegen. Firmenrechtschutz ist wohl nur was für größere Firmen,nicht aber für die 'kleinen' Freiberufler.

  9. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von bananalars01
    Zu meinen Nachforschungen:

    Ich habe verschiedene Makler kontaktiert, alle wollen mir nur
    kombinierte Rechtsschutzversicherungen, z.B in Kombination Mieterschutz etc. anbieten.

    Eine reine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ist wohl nicht separat zu bekommen.
    Versteh´ ich überhaupt nicht, stimmt auch definitiv nicht !

    Natürlich müssen die jeweiligen Annahmerichtlinien (nicht jeder Versicherer versichert jedes Gewerbe bzw. jede freiberufliche Tätigkeit) der Gesellschaften geprüft aber mir fallen aus dem Stand schon mal min. 3-4 Gesellschaften ein wo das gehen dürfte.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Ich habe verschiedene Makler kontaktiert, alle wollen mir nur
    kombinierte Rechtsschutzversicherungen, z.B in Kombination Mieterschutz etc. anbieten.
    Option 1:Recherchieren sie genauer.
    Option 2:Suchen sie sich einen kompetenten Vermittler.
    Zwischen Wollen und Können liegen mitunter Welten.

  11. Avatar von bananalars01
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Kompetente Berater habe ich noch nicht kennengelernt.

    Wenn ich z.B nur daran denke was mir bei Rürup passisert: von wegen Flexibilität.

    Unglaublich. Hauptsache Provision und was nach dem vertrag passiert ist dann nicht mehr die Sache des Maklers.

  12. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Dann bleibt nur Option 3:Fangen sie mit Option 1 wieder an.

  13. Avatar von Nachtigall
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Doch, das ist eigentlich ganz einfach. Man geht zum Berater (Makler, weil der nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden ist wie Z.B. ÖRAG), lässt sich alle möglichen Bausteine, Bedingungen, Selbstbehalte und auch Wartezeiten erklären, vergleicht dann mit dem Makler die Angebote die in Frage kommen und entscheidet.
    Weißt du einen Makler, dem man vertrauen kann?

  14. Avatar von Nachtigall
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    Lächeln AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Option 2:Suchen sie sich einen kompetenten Vermittler.
    Wie finde ich den?

  15. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von Nachtigall
    Weißt du einen Makler, dem man vertrauen kann?
    Was sind denn für Sie die Voarussetzungen die vorliegen müssen damit "man ihm vertrauen kann" ? Bzw. woran würden sie das messen oder beurteilen ?

    Ja, ich kenne (neben meiner Wenigkeit ) so den Einen oder Anderen der offen, ehrlich und transparent arbeitet, sicherstellt das Alles verständlich ist und ggf., da er auch nicht Alles wissen kann und gefährliches Halbwissen ihm ein Greuel ist, die fehlenden Infos / Antworten nachliefert. So jemand versucht natürlich keine Fehler zu machen, aber wenn sie denn passieren, werden sie angesprochen. Und es wir dgrundsätzlich erwartet dass der Kunde / Mandant dem Makler diesselbe Haltung und Einstellung (s.o.) entgegenbringt. Wie heißt es so schön: nach bestem Wissen und Gewissen.

  16. Avatar von Nachtigall
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    Daumen hoch AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von bananalars01
    Kompetente Berater habe ich noch nicht kennengelernt.

    Unglaublich. Hauptsache Provision und was nach dem vertrag passiert ist dann nicht mehr die Sache des Maklers.
    Ein kompetenter Versicherungsmakler ist Gold wert. Wer hat schon ausreichend Zeit, selber seitenlange kleigedruckte Versicherungsbedingungen zu studieren. Als Laie weiß man vieles Wichtige nicht. Manch ahnungsloser Versicherungsnehmer musste deswegen schon viel Lehrgeld bezahlen.
    Hier im Forum gibt es einige sehr gute Berater.

  17. Avatar von Nachtigall
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Was sind denn für Sie die Voarussetzungen die vorliegen müssen damit "man ihm vertrauen kann" ? Bzw. woran würden sie das messen oder beurteilen ?

    Ja, ich kenne (neben meiner Wenigkeit ) so den Einen oder Anderen der offen, ehrlich und transparent arbeitet, sicherstellt das Alles verständlich ist und ggf., da er auch nicht Alles wissen kann und gefährliches Halbwissen ihm ein Greuel ist, die fehlenden Infos / Antworten nachliefert. So jemand versucht natürlich keine Fehler zu machen, aber wenn sie denn passieren, werden sie angesprochen. Und es wir dgrundsätzlich erwartet dass der Kunde / Mandant dem Makler diesselbe Haltung und Einstellung (s.o.) entgegenbringt. Wie heißt es so schön: nach bestem Wissen und Gewissen.
    Besten Dank, Sie beschreiben es so, wie ich es auch meine. Der Makler sollte unabhängig von seinem unmittelbaren Profit unter Nutzung hohen Fachwissens erkennen und verstehen, welcher Versicherungsschutz meinen Wünschen entspricht, mich kompetent beraten, günstige Angebote für mich finden, nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern auch der Leistungen, und sollte für eine für mich günstige Vertragsgestaltung Sorge tragen. Kurzum, er sollte meine Interessen umfassend vertreten, insbesondere auch im Schadensfall, vor allem gegenüber dem Versicherer.
    Fehler sollte er möglichst unterlassen. Wenn ihm doch welche passieren - er ist auch nur ein Mensch - solle er sie unverzüglich offen ansprechen und zu ihnen stehen.

  18. Avatar von Husky
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Wenn man keinen absolut vertrauenswürdigen Versicherungsfachmann an der Seite hat, muss man wohl oder übel seine Verträge eigenverantwortlich prüfen. Sonst kann es einem leicht so ergehen wie dem Kunden der Maklergesellschaft Büchner Barella, von der in einem anderen Forumsbeitrag berichtet wird.

    Gut, dass man hier auch mal jemanden fragen kann und gute Antworten bekommt.

  19. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Und sie übernehmen gerne andere Beiträge,um sich das eigene denken zu ersparen?Fragen sie sich doch einmal,warum aus dem anderen Beitrag heimlich,still und leise das vermeintliche Aktenzeichen entfernt wurde.
    Internetforen,in denen jeder Hans und Schwanz mehr oder weniger anonym schreiben kann,eignen sich hervorragend für Diffamierungen.Und Leute wie sie fallen schön drauf rein,ohne sich die Mühe zu machen,2 Minuten zum Thema bzw. dem Vorwurf zu recherchieren.
    Finden sie mal eine vertrauenswürdige Seite,die diesen vermeintlichen Vorwurf/die Falschberatung behandelt (und bitte keine weiteren Foren,in denen die Nachtigall plötzlich roco,Schameihn oder Schantalle heißt).

  20. Avatar von Husky
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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ?

    Vielen Dank für die Nachhilfe im richtigen Denken. Um einen Beitrag zu verstehen, muss man also erst mal im Internet nachschauen, aber nur da, wo Herr Zensor es erlaubt. Ich Tölpel dachte, es gehe auch mit dem eigenen Hirn, und hatte in meiner Hybris tatsächlich geglaubt, den Beitrag ganz ohne Web-Recherche kapiert zu haben.
    Kann mir Herr Oberlehrer nun vielleicht noch erklären, was eigentlich ich falsch verstanden habe, und worauf ich deshalb hereingefallen bin? ? Ist der in dem genannten Beitrag gegebene Versicherungstipp falsch? Können Naturalersatzklauseln in Verträgen mit festen Taxen etwa doch nicht schaden? Hat nach Ihren Recherchen etwa gar keine Versicherung damit ihre Erstattung gedrückt? Alles nur zur Diffamierung erfunden?
    Hat dann die dort erwähnte Versicherungsagentur gar nichts falsch gemacht?

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