Steuerschulden von Verstorbenen erben?

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  1. Avatar von Robert Weber
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    Standard Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Hallo,

    mein Name ist Robert, ich habe mich hier angemeldet weil ich einige Fragen zum Erbrecht habe.
    Mein Vater ist Anfang des Jahres verstorben (ich war sein einziges Kind, ) und Er hatte sein komplettes Leben immer Ärger mit dem Finanzamt.
    Nun meine Frage: Könnte ich seine Steuerschulden vererbt bekommen?

    Grüße.

  2. Avatar von credere
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Wie genau sich das im Einzelfall mit Steuerschulden verhält, kann ich leider nicht beurteilen.

    Generell können aber auch Schulden vererbt werden. Man hat als Erbe aber die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen.

    Wenn also im Gegenzug keine Vermögenswerte vorhanden sind, solltest du in diesem Falle rechtzeitig aktiv werden.

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Selbstverständlich bekommt man auch alle bekannten und unbekannten Schulden vererbt.

    GGf. eine Nachlassverwaltung (die die Schulden sichtet) beantragen. Kannst dann immer noch ausschlagen.

    Aber Du mußt aktiv werden, sonst kann es zu spät sein.

  4. Avatar von Robert Weber
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    ok, aber ich kann jetzt nicht nur ein Teil annehmen? Entweder alles oder nichts.
    Stimmt das, dass ich auch evtl. noch offene Steuererklärungen von ihm nachtragen muss?

  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Fußstapfentheorie!

    Alle Rechte und Pflichten werden übernommen. Dazu gehören auch Steuererklärungen, laufende Prozesse (siehe Leo Kirch), Unterhaltsrückstände, offene Rechnungen, Abos, .... eben alles.

    Das Finanzamt sollte kalkulierbar sein. Einfach mal mit einem Nachweis (Erbschein o.ä.) dort vorsprechen und "wieviel etwa" fragen!

  6. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Meines Wissens nach, hat man aber nur 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.

    Ist die Frist abgelaufen, kann man das Erbe nur noch anfechten.

  7. Avatar von silberbart
    silberbart ist offline

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Das wäre ja schrecklich, wenn man für die Fehler einer anderen mündigen Person zahlen müsste!

    Gruß,
    Silberbart

  8. Avatar von Birgit
    Birgit ist gerade online

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Zitat Zitat von silberbart
    Das wäre ja schrecklich, wenn man für die Fehler einer anderen mündigen Person zahlen müsste!

    Gruß,
    Silberbart
    Man muss das Erbe ja nicht annehmen.

  9. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Ihr tut ja alle so als wäre Roberts Vater ein armer Schlucker gewesen. Vermutlich ist die Erbmasse wesentlich höher als die Steuerschulden. Schließlich ist er Alleinerbe.

    Offene Steuererklärungen müssen natürlich nachgeholt werden. Ansonsten wird er selber abschätzen können, was auf ihn zukommt.

  10. Avatar von Robert Weber
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Ok, dann muss ich bestimmt auch noch eine Steuererklärung für 2013 und 2014 machen.
    Finde es gut das Hanomag weiß wie viel "Vermögen" mein Vater hat, da weiß er schon mehr als ich.

    Kann mir jemand von euch einen guten Rechtsanwalt aus München und Umgebung empfehlen?

  11. Avatar von silberbart
    silberbart ist offline

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Man muss das Erbe ja nicht annehmen.
    Warum sollte man es denn annehmen wollen, wenn jemand verschuldet ist?

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Zitat Zitat von Robert Weber
    Finde es gut das Hanomag weiß wie viel "Vermögen" mein Vater hat, da weiß er schon mehr als ich.
    Da ich mich im Gegensatz zu Dir darüber gewundert habe, dass meine Vorredner eine insgesamt negative Bilanz vermuten haben, habe ich mal eine gegenteilige Vermutung in den Raum gestellt.

    Ich habe auch keine bestimmte Vermögensmasse vermutet. Aber wenn ein Alleinerbe nur einen Teil des noch unbekannten Vermögens seines Vaters annehmen will und die Steuerschulden des Vaters, der ständig Ärger mit dem FA gehabt hat (vielleicht wegen seinem Schweizer Konto) kümmern muss, dann kann man schon mal vermuten, dass das Vermögen insgesamt positiv ist.
    Zitat Zitat von Robert Weber
    Kann mir jemand von euch einen guten Rechtsanwalt aus München und Umgebung empfehlen?
    Mein Tipp: Such Dir eine Kanzlei, die auch steuerberatend tätig ist.

  13. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Wenn Du Dir selbst das alles nicht zutraust, stell doch einen Antrag auf Nachlaßverwaltung.

    https://www.kanzlei-für-verbraucherre...-ausschlagung/

    Antrag auf die Nachlassverwaltung - Kostenlose Muster

  14. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Zitat Zitat von silberbart
    Warum sollte man es denn annehmen wollen, wenn jemand verschuldet ist?
    z.B. weil der Erbe Vermögen vermutet.
    Der Erbe nicht weiß, ob der Erblasser Schulden hat.

  15. Avatar von Robert Weber
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Ich denke nicht, dass er noch viel Vermögen hat. Er war am Ende ziemlich Krank aber naja.
    Ich werde mich mal informieren bezüglich einer Kanzlei, die auch steuerberatend tätig ist.

    Kennt jemand von euch, den Rechtsanwalt in meiner Signatur?
    Er beschäftigt sich auch mit Steuerstrafrecht für Erben aber ich hätte gerne noch einen zweiten zum Vergleich.

  16. Avatar von brainy
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    Standard AW: Steuerschulden von Verstorbenen erben?

    Wenn Du noch den einen oder anderen Tausender da hinein stecken möchtest, bitte!

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