Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung

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  1. Avatar von goom
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    Standard Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage. Ich habe am 01.12.2003 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Diese möchte ich jetzt kündigen (die Alternativen kenne ich). Damit sie steuerfrei bleibt muss sie ja 12 Jahre gelaufen sein. Wenn ich diese nun zum 01.12.2015 kündigen würde, wäre diese dann steuerfrei? Oder erst in 2016?

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung

    Wenn auch sonst alle anderen Bedingungen für die steuerfreie Auszahlung erfüllt sind, dann würde es vom Datum her mit dem 01.12.15 passen.

  3. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung

    Zitat Zitat von goom
    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage. Ich habe am 01.12.2003 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Diese möchte ich jetzt kündigen (die Alternativen kenne ich). Damit sie steuerfrei bleibt muss sie ja 12 Jahre gelaufen sein. Wenn ich diese nun zum 01.12.2015 kündigen würde, wäre diese dann steuerfrei? Oder erst in 2016?
    Hallo
    es geht auch anders. Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen ? Liegt eine fehlerhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung vor, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung, d.h. Rückzahlung der eingezahlten Beiträge incl. Verzinsung dieser. Ich habe aus 2004 eine Lebensversicherung und lasse diese einmal prüfen.

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Frage zur Kündigung einer Lebensversicherung

    Zitat Zitat von kreis96
    Hallo
    es geht auch anders. Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen ? Liegt eine fehlerhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung vor, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung, d.h. Rückzahlung der eingezahlten Beiträge incl. Verzinsung dieser. Ich habe aus 2004 eine Lebensversicherung und lasse diese einmal prüfen.
    Das zu prüfen, macht nur Sinn, wenn der Rückkaufswert geringer ist als die sich ergebende Erstattung. Dann wäre aber auch die steuerliche Frage zu prüfen. Denn Leistungen einer vor 2005 abgeschlossenen KLV sind nach 12 Jahren in der Regel steuerfrei. Auch können während der Laufzeit dieser KLV bei bestimmten Personengruppen Prämien steuerlich abgesetzt werden.

    Müssen die Steuern im Widerrufsfall nachentrichtet werden?

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