Wer ein Brutto-Monatsgehalt von über 4012,50 Euro hat, sollte sich darüber Gedanken machen, ob ein Wechsel in eine private Krankenkasse in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Bei der Entscheidungsfindung ist die Familien- und Lebensplanung vorrangig zu berücksichtigen.

Gerade Ledige sollten sich diese Entscheidung ernsthaft durch den Kopf gehen lassen. Denn für Ledige sind die privaten Versicherungen meistens günstiger als für Familien und Pensionäre. Daher muss mann sich bei dieser Entscheidung im Klaren sein, ob und wann man gedenkt eine Familie zu gründen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen richtet sich die Prämie nach dem monatlichen Einkommen. Dies ist bei den privaten Krankenkassen nicht der Fall. Anders ist auch, dass private Kassen für Familie und Kinder zusätzliche Beiträge fordern.

Die Verbraucherzentralen sind auch der Auffassung, dass die Prämien beim Einstieg in die private Kasse von den Versicherungen allgemein zu niedrig berechnet sind.

Angesichts der Tatsache, dass die steigenden Kosten im Gesundheitswesen in die Einstiegsprämien nicht berechnet werden, ist bei älteren Personen mit einer Prämiensteigerung von bis zu 30 sogar 40 % jährlich zu rechnen.

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die künftig solche Prämiensteigerungen nicht zulassen soll. Nach dieser Neuregelung müssen die Versicherungsgesellschaften bei Neuabschluss einen Prämienzuschlag von 10 % des Bruttobeitrags erheben. Dieser Prämienanteil fließt in eine Rückstellung, die ab dem 65. Lebensjahr der Stabilisierung der Prämien dienen soll. Doch Prämien, die auf der Grundlage der im Gesundheitswesen ansteigenden Kosten beruhen, können mit dieser Neuregelung auch nicht verhindert werden. Die neue gesetzliche Regelung kann auch nicht garantieren, dass die Prämien für den 65jährigen stabil bleiben.

Die Tatsache, dass viele Versicherungen für ältere Personen geeignete Tarife jungen Personen gar nicht erst angeboten haben, hat in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass die Prämien plötzlich in die Höhe geschossen sind. Damit hat man neue Gruppen geschaffen, bei denen die Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen niedriger ausfielen, da ältere Versicherte gar nicht eingeschlossen wurden. Nur so war man in der Lage neuen Mitgliedern günstigere Beiträge anzubieten. Und dies zu Lasten der älteren Versicherten, die quasi an ihre Tarife gefesselt waren, denn andere Versicherungen haben sie aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters auch nicht genommen.

Erst mit Paragraph 178 f Versicherungsvertragsgesetz wurde diesem Problem ein Ende geschaffen. Damit hat nun jeder das Recht, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung gemacht wird in andere bzw. neue Tarife seiner Versicherung überzutreten.

Wenn auch Sie gegen diese ständig steigenden Beiträge etwas unternehmen wollen und es nicht einfach so akzeptieren wollen, sollten Sie in erster Linie Ihre Versicherung fragen, ob Ihr Tarif ein geschlossener Tarif ist. Für den Fall, dass sie in einem geschlossenen Tarif sind, sollten Sie unbedingt auf der Grundlage des § 178 f VVG den Wechsel in einen offenen Tarif beantragen.

Wenn Sie bereits einen offenen Tarif haben, so sollten Sie die Versicherung ersuchen Ihnen neue Angebote zu machen. In diesen Angeboten sollte ein Selbstbehalt vereinbart werden. In einem solchen Tarif zahlen Sie selbst jedes Jahr einen festen Anteil der Behandlungskosten und sparen aber dafür an den Prämien. Selbst wenn die Behandlungskosten über Ihrem Selbstbehalt liegen sollten, können Sie eine Menge Geld sparen. Wenn Ihr Selbstbehalt nicht ausgeschöpft wird, ist Ihre Ersparnis um so größer, da weniger Kosten anfallen.