Arbeitslosigkeit bei Auslauf Zinsbindung

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  1. Avatar von Steffen Z.
    Steffen Z. ist offline
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    Standard Arbeitslosigkeit bei Auslauf Zinsbindung

    Hallo zusammen,

    ich benötige mal eure Hilfe. Unsere Baufinanzierung (die von meiner Frau und mir) läuft nächstes Jahr im Februar für einen unserer Baukredite aus (Finanzierung besteht aus 4 Darlehen!). Wir haben jetzt über ein Forward Darlehen nachgedacht und uns von unserer Hausbank ein Angebot machen lassen. Dieser besagte Kredit läuft auf meine Frau und ich bin Bürge. Ich bin aber seit Februar arbeitslos, denke und hoffe aber, in den nächsten Monaten wieder Arbeit zu finden. Die Bank verlangt von uns beiden die aktuellen Verdienstnachweise.

    Hat jemand einen Tipp, wie man hier am besten vorgehen sollte? Was könnte die Bank machen, wenn Sie erfährt, das ich arbeitslos bin?

    Besten Dank

    Gruß
    Steffen

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Arbeitslosigkeit bei Auslauf Zinsbindung

    Wenn die Bank das mitbekommt wird es kein Darlehen geben.
    Auch bei einem Forwarddarlehen - angenommen auf 4 Jahre in der Zukunft - jetzt fest ausgemacht - also für Jahr 2019 - wird die Bank VOR dem Termin in 2019 auch eine Schufa Prüfung durchführen. Und wenn es ein oder zwei neue Ratenkredite - beispielsweise in 2017 oder 2018 - gibt, dann wird Bank eine neue Bonitätsprüfung erstellen.

    Von sich aus steht im Kleingedruckten der Bank drin, dass Sie als Darlehensnehmer der Bank mitteilen müssen wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verändern, oder eher also verschlechtern sollten.

    Ich hatte einen Fall wo genau die Kunden nach Forwardabschluss mehrere Ratenkredite aufgenommen habe. Und der Ärger war dann groß bei Forwardumschuldungstermin.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Arbeitslosigkeit bei Auslauf Zinsbindung

    @Bannkaufmann

    Was hat denn jetzt aber die Schufa oder evtl. neue Kredite mit der Arbeitslosigkeit zu tun?

    Was verdient denn ihre Frau? Wie hoch sind die mtl. Gesamtverbindlichkeiten? Wie viele Personen leben im Haushalt?

    Wie Bankkaufmann schon erwähnt, bei gravierend veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen muss man das der Bank melden, aber wenn man seinen Verpflichtungen immer nachkommt, kann man das schon mal vergessen
    Schwierig wird es bei einem Neukredit und ein Forwarddarlehen - egal ob bei der gleichen oder einer neuen Bank - ist ein Neukredit, da wird die Bonität neu geprüft (in Einzelfällen sieht die bisherige Bank, aber nur die, davon mal ab). Anders verhält es sich bei einer Prolongation des alten Darlehens, da macht man ihnen ohne erneute Bonitätsprüfung ein Anschlussangebot/Prolongationsangebot.

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