Zum Vorteil des Versicherten ist es auch, eine Versicherungspolice abzuschließen, in der die Berufsgruppen in sich genauer aufgeführt sind. Ein Facharzt z. B. sollte darauf achten, dass der Vertrag eine Klausel beinhaltet, die speziell auf seine Fachgruppe abgezielt ist. Eine allgemeine Klausel für Ärzte wäre zu seinem Nachteil. Auch ein Polizist z. B. sollte beachten, dass sein Rentenanspruch nicht erst bei einer generellen Berufsunfähigkeit, sondern schon bei seiner polizeidienstlichen Berufsunfähigkeit eintritt.

In manchen Fällen ist es ratsam statt der Berufsunfähigkeitsversicherung eine viel günstigere Unfallversicherung oder eine etwas günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies gilt für Berufsgruppen, bei denen die Versicherer weder eine berufsspezifische Klausel setzen können noch den Versicherten davon befreien können, einer vergleichbaren Tätigkeit nachzugehen. Auch diejenigen, für die die Beitragshöhe von Bedeutung ist, können diese Altenativversicherungen abschließen.

Ungeachtet dessen welche Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt herrscht, kann eine Person mit keiner bedeutenden beruflichen Qualifikation auf viele andere geringer qualifizierte Beschäftigungen verwiesen werden. Um das an einem Fallbeispiel zu erläutern: Ein ungelernter Maler kann wegen seinem Bandscheibenvorfall seinen Beruf nicht mehr ausüben. Dieser kann auf Hilfsarbeit in der entsprechenden Branche verwiesen werden; egal ob er bei seiner Jobsuche Erfolg haben wird oder nicht. Zusammengefasst kann man Folgendes sagen: Der Rentenanspruch besteht erst dann, wenn eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten und ein Verweis auf eine ungelernte Beschäftigung ausgeschlossen ist.

Trifft das auch für Ihren Beruf zu sollten Sie darüber nachdenken, eher eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit, die auch ein wenig günstiger ist, statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es aber sehr wenig Versicherer, die solch eine Versicherung als zusätzliche oder alleinige Versicherung anbieten. Die Bedingungen für diese Versicherungen sind klar: Sie haben Rentenanspruch, wenn Sie auf keine andere Beschäftigung verwiesen werden können. Dabei spielt der Grund für Ihre Erwerbsunfähigkeit keine Rolle.

Auch mit der Unfallversicherung können Sie bei Dauerberufsunfähigkeit Ihr Einkommen absichern. Doch müssen Sie beachten, dass Sie bei dauerhafter Invalidität bedingt durch einen Unfall nur eine Einmal-Zahlung bekommen.