Ratenschutzversicherung Widerruf

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  1. Avatar von Thunder00
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    Standard Ratenschutzversicherung Widerruf

    Guten Abend,

    ein Kollege von mir hat einen Ratenkredit übers Telefon bei seiner Bank abgeschlossen. Erst nach Unterschrift fiel ihm auf, dass dabei eine Ratenschutzversicherung mit dabei ist, die er nicht haben will.

    Der Kredit wurde ausgezahlt, nun müsste er doch die Versicherung widerrufen können oder? 30 Tage Widerrufsrecht hat er, seine Sorge ist nur, dass das Darlehen dann flöten geht was meiner Meinung nach nicht rechtens wäre.

    Viele Grüße

  2. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    Ein Freund von mir hat im Internet ein Eiphone für 1€ gekauft - erst später hat er gemerkt, dass da ein Mobilfunkvertrag dranhängt - nun hat er Angst zu widerrufen - er fürchtet, das Eiphone ist dann auch weg ...

  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    @xlarge, Ihre Frage ist nicht ernst gemeint oder?
    Ein Iphone für EUR 1 gibt es doch 100% nicht o h n e Mobilfunkvertrag.

  4. Avatar von Thunder00
    Thunder00 ist offline
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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    Der Vergleich hinkt: im Gegensatz zum subventionierten Handy sind Koppelgeschäfte bei Kreditverträgen meines Wissens rechtlich unzulässig.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    Ja stimmt, Koppelungsgeschäfte bei Kreditverträgen sind verboten.

  6. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    Funktioniert die Methode noch die Ratenschutzversicherung am 15 Tag zu widerrufen? Der Anbieter kann sich ja eigentlich nicht darauf berufen, dass er ohne Ratenschutzversicherung diese Konditionen nicht angeboten hätte. ( Denn Kopplegeschäfte sind verboten )

    Aber da kenne ich die aktuelle Rechtslage nicht...

  7. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Ratenschutzversicherung Widerruf

    Da im Kreditvertrag auch hinsichtlich der Restschuldversicherung eine Unterschrift zu leisten ist, wird hier wohl kein Kopplungsgeschäft vorliegen. Meist ist der Passus "die RSV wurde freiwillig auf Wunsch des Kunden abgeschlossen" gerne überlesen.

    Grundsätzlich dürfte die RSV kündbar sein, wenn der Kreditnehmer auch der Versiocherugnsnehmer ist. Einen Einfluss auf das ausgezahlte Darlehen dürfte es kaum geben. Ggfs. wird die Rückerstattung nicht báusgezahlt sondern dem Kreditkonto gutgeschrieben.

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