Vor Vertragsabschluss raten wir Ihnen folgende Punkte zu beachten:

•Die Laufzeit bis zum Beginn des Rentenalters sollte so lange wie möglich gehalten werden. Somit haben Sie die Möglichkeit die Versicherung vorzeitig zu kündigen, wenn Sie z.B. nach einer gewissen Zeit diese Versicherung wegen anderen Möglichkeiten der Absicherung nicht mehr für notwendig halten.

•Der abzuschließende Vertrag sollte einen möglichst dynamischen Charakter haben, so dass selbst im Falle einer Leistung eine dynamische Steigerung der Rente gewährleistet ist. Dies dient vor allem dem Ausgleich der Inflation, die man in solch einem Zusammenhang nicht unberücksichtigt lassen sollte.

•Beim Ausfüllen des Antrags sollten Sie alle gesundheitsrelevanten Punkte möglichst genau beantworten. Denn Sie sind verpflichtet alle gesundheitlichen Probleme, die Sie vor Abschluss des Vertrags gehabt haben bzw. gegenwärtig noch haben, dem Versicherer zu melden. Wenn Sie diese Pflicht nicht mit der erwarteten Sorgfalt erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Versicherung Ihre Leistungspflicht auch nicht erfüllen wird, da Sie zuvor Ihre Meldepflicht verletzt haben. Bevor eine Versicherung irgendwelche Leistungen erbringt, wird sie sämtliche Unterlagen von Ärzten kontrollieren, die Sie schon einmal behandelt haben. Damit erhofft sich die Versicherung selbstverständlich irgendein Indiz dafür zu finden, dass Sie bei Vertragsabschluss Ihre Meldepflicht verletzt haben. Wenn die Versicherung tatsächlich ein solches Indiz finden sollte, so wird sie damit von der Pflicht eine Leistung zu erbringen befreit.

•Um sich bezüglich der Meldepflicht zu vorvertraglichen Erkrankungen abzusichern, sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags nicht vergessen z. B. unter ‘Sonstiges’ oder sogar auf einem gesonderten Blatt zu betonen, dass Sie diese Angaben nach bestem Wissen, soweit Sie sich erinnern können, gemacht haben und dass die Versicherung bei konkreten Nachfragen sich an Ihre Ärzte wenden sollte. Damit können Sie sich vor der Gefahr einer Nicht-Leistung durch den Versicherer schützen. Denn wenn trotz Ihres Hinweises der Versicherer sich nicht an Ihre Ärzte gewandt haben sollte, wird er im Schadensfall nicht mehr die Möglichkeit haben zu behaupten, dass Sie Ihre Meldepflicht verletzt haben.

•Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie sich auch Gedanken darüber gemacht haben wie weit die Berufsunfähigkeit reichen muss, dass Sie durch den dadurch entstehenden finanziellen Verlust nicht mehr in der Lage sind für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Diese Frage ist deshalb wichtig, weil Sie sich nach Ihr für ein Pauschal- oder Staffelsystem entscheiden sollten. Wenn Sie sich z.B. für das Staffelsystem 25-75 entscheiden, leistet der Versicherer bei einer 25 prozentigen Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente. Volle Rente wird ab einer 75 prozentigen Berufsunfähigkeit geleistet. Entsprechend wird sich das Leistungsverhalten der Versicherung ändern wenn Sie z. B. eine 33-66 Staffellung wählen. Hier würden Sie die volle Rente bereits bei einer Berufsunfähigkeit ab 66 % bekommen.