Verpflegungsmehraufwendungen

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  1. Avatar von roberto87
    roberto87 ist offline
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    Standard Verpflegungsmehraufwendungen

    Hallo,

    ich bin seit 1/2 Jahr beim Kunden vor Ort tätig. Der Kunde befindet sich in der selben Stadt wie auch mein Arbeitgeber. So dass ich jeden Tag nach Hause fahren kann. Ich bin jeden Tag immer 8 Stunden beim Kunden

    Kann ich trotzdem Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

    Viele Grüße

    Roberto

  2. Avatar von Andy34
    Andy34 ist offline

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    Standard AW: Verpflegungsmehraufwendungen

    In wie fern meist du das, wo willst du dies Geltend machen?
    Beim Chef oder später bei der Steuer?

    Ich gehe mal vom letzteren aus, wenn du es Absetzen willst müsste es als
    "Außergewöhnlichen Belastungen" deklariert sein, wenn das der Fall ist könnte es möglich sein, leider bin ich auf dem Gebiet nicht so Up to Date daher würde ich dir raten schau dir einfach mal diesen Beitrag, zum Thema Außergewöhnlichen Belastungen, an.

    Vielleicht beinhaltet dieser Artikel ja schon deine Antwort, das wäre das einzige was ich dazu schreiben kann, da ich im Steuerrecht auch nicht so gut bin. Wie ich ja schon erwähnt habe, das hier bezieht sich jetzt auch nur auf den Aspekt Steuer, weil ich mal dreist davon ausgegangen dass es so gemeint ist weil es eben in diesem Themenbereich gepostet wurde.

  3. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Verpflegungsmehraufwendungen

    Meiner Meinung nach kannst du die ersten 3 Monate ansetzen.
    Verpflegungsmehraufwand als Reisekosten | akademie.de

    Danach greift die 3 Monatsfrist und du kriegst keinen Verpflegungsmehraufwand mehr. Und ich würde mal mit deinem Arbeitgeber reden ob der nicht direkt den Verpflegungsmehraufwand an dich auszahlen würde. Ist für den und dich absolut steuerfrei wenn du nur die einfachen Sätze nimmst. ( Ab 8 Std. 12 Euro )

    Die 3 Monatsfrist fängt erst wieder an wenn du mind. 4 Wochen nicht mehr bei der selben Tätigkeitsstelle warst. Also wenn ein langer Urlaub drin ist oder ein anderer Kunde dich unbedingt selber braucht, wäre das natürlich nicht verkehrt.

    Solltest du die Sätze nur von der Steuer absetzen können, würde ich unbedingt mal mit deinem Arbeitgeber reden, denn das ist eine günstige Möglichkeit dir Brutto für Netto den Betrag auszuzahlen. ( Dann darfst du diese Zeiten nicht mehr von der Steuer abziehen ist ja klar, aber das bringt eh viel mehr )