Seit 2001 gibt es auch eine Grundfähigkeitsversicherung. Wenn Sie diese Versicherung abgeschlossen haben und später an wichtigen gesundheitlichen Problemen leiden, die Ihre Grundfähigkeiten einschränken, wie z. B. nicht mehr sprechen, sehen und hören können oder z. B. Ihre Hände nicht mehr gebrauchen können, so haben Sie als Versicherter Anspruch auf eine Rente. Die Nachfrage nach diesem Versicherungstyp hält sich allerdings sehr in Grenzen, da die Beitragshöhe dieser Police fast identisch mit der der Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

Gerade diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sich aber eine solche Versicherung leisten könnten, sollten sich über den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung Gedanken machen. Erkundigen Sie sich genau über Vor- und Nachteile und lesen Sie den Vertrag bis ins kleinste Detail gut durch. Denn wie jede Police, kann auch diese Police, vor allem im klein gedruckten Teil, Fallen in sich beherbergen. Ein typisches Beispiel wäre zum Beispiel, dass die Versicherung erst bei Schadensfällen zahlt, die beispielsweise nach drei oder fünf Jahren der Versicherungszeit eingetreten sind. Stellen Sie sich vor, dass Sie 2 Jahre in diese Versicherung eingezahlt haben, dann aber aufgrund eines Unfalls ihre Hände nicht mehr gebrauchen können. In diesem Fall würde die Versicherung sich auf die oben geschilderte Klausel stützen und keine Rente zahlen.