Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

+ Antworten
8Antworten
  1. Avatar von Pano89
    Pano89 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.08.2015
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Hallo Leute,

    vor genau einem Monat (in der Nacht vom 02.07 auf den 03.07.) wurde versucht mein Auto zu stehlen.
    Die Einbrecher sind durch das Schloss auf der Fahrerseite in das Auto eingebrochen und haben versucht das Zündschloss zu knacken, was Ihnen zum Glück nicht gelungen ist.

    Nun zum eigentlichen Problem: Am 03.07. wurde mein Auto abgeschleppt, da das Zündschloss "überdreht" ist, ich das Auto also weder starten noch bewegen kann. Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.

    Leider habe ich bis heute keine Info bekommen wann das Auto fertig wird. Aussage vom Autohaus war immer: "Teile sind bestellt aber wann die kommen und eingebaut werden ist noch unklar.."

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss. Ich habe schon gelesen, dass bei einem kompletten Diebstahl des Fahrzeugs kein Nutzungsausfall gewährt wird.
    Habe ich in meinem Fall eine Chance Nutzungsausfall von meiner Versicherung zu bekommen, da ich selbst nicht für den Unfall verantwortlich bin und ja auch der Nutzungswille besteht.

    Oder wird es daran scheitern, dass der Täter nicht bekannt ist und meine Versicherung daher den Nutzungsausfall ablehnen wird?

    Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Autoschutzbrief bei der VGH.

    Daten zu meinem Auto
    Skoda Octavia BJ 2008
    105PS Diesel
    ca. 70.000 km
    Falls ja, in welcher Höhe kann ich Nutzungsausfall von meiner Versicherung bekommen?

  2. Avatar von Narrator
    Narrator ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    30.07.2015
    Beiträge
    25
    Danke
    0

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Hallo

    wenn du in der Versicherungspolice angegeben ist das du den Wagen zur Privaten- und Arbeitswegfahrten nutzen tust. Dann kannst du die Kosten für die Bahn oder Ersatzfahrzeug einreichen. Es kommt nur drauf an was Kostet die Reparatur, lohnt es sich evtl. wegen Selbstbeteiligung, diese Selbst zuzahlen? Du musst ja auch bedenken das du in den Prozenten steigen wirst. Es sei denn du hast die Klausel drin das ein Unfall frei ist...

    Einen direkten Nutzungsausfall in einer Pauschalsumme wirst du nicht bekommen.

  3. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.04.2015
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    240
    Danke
    10

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Zitat Zitat von Narrator
    Hallo

    wenn du in der Versicherungspolice angegeben ist das du den Wagen zur Privaten- und Arbeitswegfahrten nutzen tust. Dann kannst du die Kosten für die Bahn oder Ersatzfahrzeug einreichen. Es kommt nur drauf an was Kostet die Reparatur, lohnt es sich evtl. wegen Selbstbeteiligung, diese Selbst zuzahlen? Du musst ja auch bedenken das du in den Prozenten steigen wirst. Es sei denn du hast die Klausel drin das ein Unfall frei ist...

    Einen direkten Nutzungsausfall in einer Pauschalsumme wirst du nicht bekommen.
    Entschuldigung. Aber wenn man derart wenig von der Kfz-Versicherung versteht, sollte man wohl auf derartige Ratschläge und Kommentare verzichten.

    Abgesehen davon, dass es wohl kaum eine Klausel gibt, dass bei einer privaten Nutzung oder der Fahrt zur Arbeitsstelle im Falle eines längeren Werkstattaufenthaltes die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel erstattet werden, ist wohl kaum zu vermuten, dass der Fragesteller aufgrund eines Teilkaskoschadens seinen Schadenfreiheitsrabatt verliert.

  4. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.04.2015
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    240
    Danke
    10

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Einen Nutzungsausfall gibt es nur bei einem Haftpflichtschaden. In der Kaskoversicherung gibt es derartiges für diesen Fall nicht.

  5. Avatar von Narrator
    Narrator ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    30.07.2015
    Beiträge
    25
    Danke
    0

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Sehr merkwürdig warum ich bei meinen Fahrzeug, Einbruch das dann bekommen habe. Wahrscheinlich hatte die Versicherung auch keine Ahnung... Was stimmt ist mit den Prozenten da habe ich einen Fehler gemacht, dies gilt ja nur wenn man Selbst was verursacht hat. Des weiten gibt es diese Angabe schon wie wird das Fahrzeug genutzt ;-)

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Was stimmt ist mit den Prozenten da habe ich einen Fehler gemacht, dies gilt ja nur wenn man Selbst was verursacht hat.
    Nö,"Prozente" gibt es auch in der Vollkaskoversicherung.Da muss man nicht zwingend "etwas selbst verursacht haben",da die Vollkasko auch bei Schäden durch Vandalismus greift.In diesem Fall sollte man dann sogar tunlichst nicht etwas selbst verursacht haben,sonst gibt es einen Ausschluss vom Einschluss.

  7. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.04.2015
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    240
    Danke
    10

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Nö,"Prozente" gibt es auch in der Vollkaskoversicherung.Da muss man nicht zwingend "etwas selbst verursacht haben",da die Vollkasko auch bei Schäden durch Vandalismus greift.In diesem Fall sollte man dann sogar tunlichst nicht etwas selbst verursacht haben,sonst gibt es einen Ausschluss vom Einschluss.
    Bei der Schadenschilderung "versuchter Fahrzeugdiebstahl" handelt es sich um einen Teilkaskoschaden. Das hat mit Vandalismus (Gott sei Dank) nichts zu tun. Das Schlüsselüberdrehen steht im unmittelbarem Zusammenhang zum Diebstahlsversuch. Wären die Sitze noch aufgeschlitzt worden, hätte dafür nur die Vollkasko, soweit vorhanden, SFR-belastend geleistet.

  8. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Einfach mal lesen,worauf sich mein Posting bezieht.Welche Schadenereignisse von der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung erfasst werden,ist mir durchaus geläufig.

  9. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.04.2015
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    240
    Danke
    10

    Standard AW: Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Einfach mal lesen,worauf sich mein Posting bezieht.Welche Schadenereignisse von der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung erfasst werden,ist mir durchaus geläufig.
    Warum sollte ich den Bezug nicht lesen. Es handelte sich nicht um Kritik, sondern um eine Ergänzung für den Fragesteller.

Ähnliche Themen

  1. nutzungsausfall

    Von viktor im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.10.2018, 14:05
  2. Hausratversicherung - Diebstahl - Belege

    Von dyzioizyd im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.11.2015, 11:06
  3. Versicherung gegen Diebstahl im Ausland?

    Von omega87 im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.01.2015, 20:03
  4. Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?

    Von Mango im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 22.05.2013, 09:45
  5. Diebstahl von Wertsachen in der Schule

    Von Calbe88S im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.12.2009, 00:04