Bei der privaten Rentenversicherung sind die Angehörigen nach dem Tod des Versicherten nicht automatisch abgesichert. Kommt es zum Tod der versicherten Person nachdem die Rentenzahlung begonnen hat, stehen nicht ausgezahlte Rentenbeträge der Versicherung zu. Sie können jedoch bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Versicherer treffen, mit der Sie Ihren Angehörigen (beispielsweise Ihren Ehepartner) auch nach Ihrem Tod eine Rentenzahlung garantieren.

Es gibt zwei Vereinbarungsvarianten: Die Witwenrente oder die Garantiezeit. Bei der Witwenrente besteht für die von Ihnen in der Versicherungspolice abgegebene Person nach Ihrem Tod lebenslanger Rentenanspruch. Anders hingegen sieht es bei der Garantiezeit aus. Hier hat die von Ihnen angegebene Person nach Ihrem Tod nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarte Zeit von zum Beispiel 10 oder 15 Jahren Anspruch auf Weiterzahlung der Rente. Dadurch, dass höherer Risikoschutz gewährleistet wird, sind die Auszahlungsbeträge im Gegensatz zu Versicherungen ohne Zusatsbedingungen geringer.