Wenn Sie Versicherungsangebote einholen, fordern Sie von der Versicherungsgesellschaft die Aushändigung einer Nulllinie. Das ist eine Entwicklungsprognose des angelegten Vermögens, bei der davon ausgegangen wird, dass der nicht garantierte Zinssatz bei 0 % liegt. Der Vergleich der eingezahlten Prämien in den ersten 2-3 Jahren verschafft Ihnen ein ungefähres Bild über vorgenommene Abzüge von Ihren Beiträgen.

Die Versicherungsgesellschaft hat Ihnen gegenüber die Verpflichtung, der Versicherungspolice eine Auflistung der Fonds beizufügen. Deshalb sollten Sie vor Unterzeichnung der Police geauestens überprüfen um welche Fonds es sich hierbei handelt.